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Матиенко В.И. Курс лекций Strafrecht (1).doc
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Vorlesung 1 . Strafrechtsgeschichte (Історія кримінального права)

I. Strafrechtsgeschichte

Die Geschichte des deutschen Strafrechts beginnt mit der germanischen Zeit, die bis zum Ende des sechsten Jahrhunderts dauerte. Die germanischen Stammesrechte schrieben Bußleistungen oder –Zahlungen des Täters an die Opfer der Straftat vor. Öffentliche Bestrafung war allenfalls bei gegen die Gemeinschaft gerichteten Taten wie etwa einem Verrat militärischer Vorhaben denkbar.

In der fränkischen Ära zwischen 5. und 9. Jahrhundert wurde das staatliche Strafrecht gestärkt und zunehmend schriftlich niedergelegt. Auch Stammesrechte wurden niedergeschrieben. Im Mittelalter kam es zu einer Verlagerung der Strafgewalt auf lokale Machthaber, Städte und Territorialherrscher. Leibesstrafen und Folter gewannen an Bedeutung. Eine einheitliche Grundlage für das Strafrecht schufen private Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel (1230). Ein wichtiger Meilenstein war die Constitutio Criminalis Carolina, gewissermaßen das erste einheitliche deutsche Strafgesetzbuch, erlassen durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532. Durch sie wurde der so genannte Ordalprozeß, bei dem das Gottesurteil als Beweismittel zur Anwendung kam, durch einen Indizien- und Geständnisprozess ersetzt. Das Mittel zur Erlangung des Geständnisses war die Folter, deren Voraussetzungen gesetzlich geregelt waren. Die Carolina systematisierte das deutsche Recht. Allerdings setzte sie auch als Strafe für schadensbringende Zauberei den Tod auf dem Scheiterhaufen fest und schuf damit die rechtliche Grundlage für mehrere von fanatischen Kirchenkreisen geförderte Wellen der Hexenverfolgung, die auf dem Gebiet des Deutschen Reiches bis ins 18. Jahrhundert etwa 25.000 Menschenleben forderte – dies entspricht der Anzahl der Opfer im gesamten übrigen Europa in dieser Zeit. Zu Beginn der Aufklärung setzen sich immer mehr Rechtswissenschaftler für eine stärkere Orientierung an der Vernunft ein. Preußenkönig Friedrich II. schaffte mit seinem Amtsantritt 1740 die Folter ab. Das Strafrecht wurde nun von Freiheitsstrafen geprägt und fand sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) und in den Gesetzen der anderen deutschsprachigen Länder. 1851 wurde ein preußisches Strafgesetzbuch erlassen, das Basis für das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870 wurde. 1871 wurde dieses Gesetz zum Reichsstrafgesetzbuch für das nun gegründete Deutsche Reich. Mit vielen Änderungen gilt es noch heute. Die Nationalsozialisten führten verschiedene Änderungen ein, die nach dem Zweiten Weltkrieg wieder entfernt wurden – so etwa die Anwendung der Analogie im Strafrecht oder die Entmannung von Sexualverbrechern.

Im Rahmen eines Rechtsmittels darf keine Verschlechterung für den Angeklagten eintreten, ein härteres Urteil als in der Vorinstanz kann nicht verhängt werden.

Fragen zu vorlesung 1 . Strafrechtsgeschichte (Історія кримінального права)

1. Seit welcher Zeit begann das deutsche Strafrecht ?

2. Was war die Carolina?