
- •Навчальний посібник для самостійної роботи студентів немовних спеціальностей педагогічного університету (на основі країнознавчого матеріалу)
- •Пояснювальна записка
- •Lektion 1
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt.
- •Wissen Sie das?
- •Lektion 2 Kyjiw – die Hauptstadt der Ukraine
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt.
- •Übung 8. Wählen Sie die Sätze die dem Inhalt des Textes entsprechen:
- •Lektion 3 Das Bildungswesen der Ukraine
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt.
- •Übung 2. Antworten Sie auf folgende Fragen:
- •Übung 3. Wählen Sie die Sätze, die dem Inhalt des Textes entsprechen:
- •Übung 4. Ergänzen Sie die Sätze :
- •Übung 5. Übersetzen Sie die eingeklamerten Wörtern ins Deutsche:
- •Übung 6. Bilden Sie die Sätze aus folgenden Wörtern und Wortgruppen:
- •Übung 7.Stellen Sie die Fragen zu den fettgedrückten Wortgruppen:
- •Übung 8. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •Lektion 4 Die Geographische Lage der Ukraine
- •Übung 1. Antworten Sie auf folgende Fragen:
- •Übung 2. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •Übung 3. Übersetzen Sie die eingeklamerten Wörtern ins Deutsche:
- •Lektion 5 Das Politische Leben in der Ukraine
- •Übung 1. Antworten Sie auf folgende Fragen:
- •Übung 2.Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •Lektion 6 Die Verfassung der Ukraine
- •Übung 1. Antworten Sie auf folgende Fragen:
- •Übung 2.Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •Lektion 7 Die Wirtschaft der Ukraine
- •Übung 1. Antworten Sie auf folgenden Fragen:
- •Übung 2.Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •Lektion 8 Die Kosaken
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt.
- •Lektion 9 Sitten und Bräuche
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt :
- •Lektion 10 Bundesrepublik Deutschland
- •Lektion 11 Berlin
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt:
- •Lektion 12 Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland
- •Übung 1. Machen Sie sich mit dem Wortschatz zum Thema bekannt:
- •Spielen die Fremdsprachen eine große Rolle in Unterricht?
- •Lektion 13 Politisches System Deutschlands
- •Übung 5. Was stimmt und was stimmt nicht
- •Gemeinden
- •Lektion 14 Feiertage in Deutschland
- •Deutsche Küche
- •Lektion 15 Österreich
- •Lektion 16 Wien
- •Lektion 17 Bildungswеsen in Österreich
- •Lektion 18 Politisches System Österreich
- •Lektion 19 Österreichische Kultur
- •Bräuche
- •Feiertage und Feste
- •Die ukrainische Küche
- •Tourismus in der Ukraine
- •Sophienkathedrale (Kiew)
- •Wissenschaft Deutschland
- •Deutsche Kuche
- •Sehenswürdigkeiten (Berlin)
- •Wissenschaft und Technik in Österreich
- •Osterreichische Kuche
- •Medien in Osterreich
- •Theater und Oper
- •Sigmund Freud Museum
Übung 5. Was stimmt und was stimmt nicht
1. Das politische System Österreich ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert.
2. Der Bundestag führt den Bundeskanzler, der die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene bestimmt und die Bundesminister vorschlägt.
3. Zentrales Merkmal für Deutschland sind die unantastbaren Strukturprinzipien.
4. Die Partaien stellen die Kandidaten für politische Ämter und nehmen Einfluss auf die Besetzung der leitenden Positionen in den Verwaltungen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
5. Der Bundeskanzler besitzt weder Vetorechte, noch kann er de facto selbst entscheidende Regierungsämter besetzen.
Übung 6. Bilden Sie die Sätze aus folgenden Wörtern und Wortgruppen :
1. . besitzen, die stark, Parteien, Bedeutung , miteinander, konkurrierenden.
2. wird , Deutschland, als, bezeichnet, auch, Parteiendemokratie.
3. auf , der Bundeskanzler, Bundesebene, die Innen- und Außenpolitik, bestimmt.
4. auch, die Bundesminister, der Bundeskanzler , vorschlägt.
5. sind, das Widerstandsrecht, festgelegte, die Gewaltenteilung, und, Grundsätze.
6. ausgeprägt, in Deutschland, die Rolle, stark, der Parteien, ist.
Übung 7. Ergänzen Sie die Sätze:
1. Der Bundeskanzler, ... , den Bundestag, gewählt wird.
2. Zentrales Merkmal für Deutschland sind ... .
3. ... zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz geregelt.
4. Jedes Bundesland hat der föderalistisch-bundesstaatlichen Ordnung, seine eigene Exekutive, Legislative und Judikative, ... .
5. Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und ... .
6. ..., der Bundesverfassung, wacht das Bundesverfassungsgericht.
Übung 8. Übersetzen Sie aus dem Ukrainischen ins Deutsche:
1. Політична система Німеччини є союзнодержавною та організованою як парламентська демократія.
2. Вибори проводяться переважно як пропорційні вибори; коаліції конкуруючих партій є необхідними для утворення уряду.
3. Бундестаг вибирає федерального канцлера, який визначає директиви внутрішньої і зовнішньої політики на федеральному рівні, пропонує федеральних міністрів.
4. Установи федерації і розподіл завдань між федерацією і землями регулюється через основний закон.
5. Центральна ознака для Німеччини - недоторканні структурні принципи людської гідності, демократії, правової державності, державний принцип федерації (підрозділ на федеральні землі) і соціальний державний принцип.
6. У статті 20 встановлені основні положення - розподіл влади і право на непокору неправомірним діям представників влади.
7. Кожна федеральна земля має федералістський, союзнодержавний порядок, власну виконавчу, законодавчу і судову владу, унаслідок чого виникає дві сфери судових рішень.
8. Роль партій в Німеччині є чітко вираженою і описана в статті 21.
Übung 9. Erzählen Sie den Text nach.
Übung 10. Äußern Sie Ihre Meinung:
Gemeinden
Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und haben das Recht der Selbstverwaltung. Sie sind, ausgenommen die meisten kreisfreien Städte, in Landkreisen und anderen Gemeindeverbänden zusammengefasst. Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Länder.