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Das politische System Deutschlands.docx
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Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

  1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:

der Föderalismus, der Souverän, der Bundesstaat, die Staatsgewalt, das Gesetzgebungsverfahren, zweithöchst, die Vertrauensfrage, das Bundesverfassungsgericht, der Misstrauensantrag, der Untersuchungsausschuss, das Regierungssystem, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, der Stadtstaat, der Bürgermeister, der Abgeordnete, quasi, völkerrechtlich, die Verfassungsmäßigkeit, die Verfassungsbeschwerde.

  1. Lesen Sie den Text und wählen Sie einen passenden Titel zu jedem logischen Teil aus:

  1. Die Struktur des Kabinetts

  2. Allgemeine Gewalteinteilung

  3. Zweite Kammer des deutschen Parlaments

  4. Das oberste Organ der Judikative

  5. Der völkerrechtliche Vertreter der Bundesrepublik Deutschland

  6. Erste Kammer des deutschen Parlaments

  1. Lernen Sie Wörter zum Text:

das Bund – федеративное государство

der Gliedstaat – государство, входящее в состав союзного государства

die Staatsgewalt – государственная власть

der Souverän – носитель верховной власти

die Gesetzgebung – законодательство

die Legislative – законодательная власть

wählen – выбирать

die vollziehende Gewalt – исполнительная власть; syn. die Exekutive

die Rechtsprechung – правосудие, судопроизводство

die Wahl – выбор

der Abgeordnete – депутат

das Gesetz – закон

die Vertrauensfrage – вопрос о доверии

der Misstrauensantrag – предложение о внесении вотума недоверия

der Richter – судья

das Bundesverfassungsgericht – Федеральный конституционный суд

die Bundesregierung – федеральное правительство

der Untersuchungsausschuss – комитет по расследованию

die Kammer – палата

die Stimme – голос; stimmen – голосовать

der Ministerpräsident – премьер-министр

das Staatsoberhaupt – глава государства

der Bundespräsident – федеральный президент

die Bundesversammlung – федеральное собрание

das Amt – должность, пост, ведомство

ernennen – назначать

der Botschafter – посол; die Botschaft – посольство

beglaubigen – заверять, аккредитовать

der Vertrag – договор; einen Vertrag schließen – заключать договор

beteiligen an D. участвовать в чем-л.

die Judikative – судебная власть

die Befugniss – полномочие, ведение

die Verwaltung – управление, администрация, правление

der Bürger – гражданин, syn. der Staatsangehörige

die Beschwerde – жалоба на решение административного органа

Der Begriff “Bundesrepublik“ bezeichnete die Staatsform mit der den Bundesstaat kennzeichnenden Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund als Gesamtstaat und den Ländern als Gliedstaaten (Föderalismus). Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (das heißt das Volk ist der Souverän); sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt.

Der Deutsche Bundestag ist als oberstes Organ der Legislative der Mittelpunkt des politischen Lebens und von keinem anderen Verfassungsorgan abhängig; seine vornehmste Aufgabe ist die Darstellung und Verkörperung des Volkes und seines Willens (Repräsentation) und sein Präsident ist nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik.

Die Abgeordneten werden auf vier Jahre in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen vom Volk gewählt. Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze (Gesetzgebungsverfahren) einschließlich des Haushalts, wählt den Bundeskanzler, entscheidet über eine Vertrauensfrage des Kanzlers oder einen Misstrauensantrag gegen diesen; weiterhin bestimmt er unter anderem den Verteidigungsfall, wählt die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung (zum Beispiel durch Untersuchungsausschüsse, Anfragen, Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern vor Plenum und Ausschüsse) aus.

Der Bundesrat wurde als Vertretung der Länder neben dem Bundestag in das Regierungssystem eingebaut und fungiert quasi als zweite Kammer, obgleich dies im Grundgesetz so nicht vorgesehen ist. Durch den Bundesrat sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Jedem Bundesland stehen im Bundesrat mindestens drei Stimmen zu. Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland verfügen über drei Stimmen, die Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern besitzen vier Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), Hessen verfügt über fünf Stimmen, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern). Für die Dauer eines Jahres wird im Turnus ein Ministerpräsident oder (bei den Stadtstaaten) Bürgermeister zugleich Präsident des Bundesrates und damit Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten geschaffen wurde. Sie wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages einberufen und besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl delegiert werden. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, seine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, ernennt und entlässt auf Ersuchen des Deutschen Bundestages den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag hin die Bundesminister. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Botschafter und Gesandten der ausländischen Staaten, mit denen diplomatische Beziehungen unterhalten werden. Außerdem werden von ihm die Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere der deutschen Bundeswehr ernannt und entlassen. Im Einzelfall übt der Bundespräsident das Begnadigungsrecht aus.

Die Bundesregierung, oberstes Organ der Exekutive, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Diese werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Die Richtlinien der Bundespolitik bestimmt der Bundeskanzler (Kanzlerprinzip). Im Rahmen dieser Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip). Die Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Politische Fragen von grundlegender Bedeutung werden von der Bundesregierung gemeinsam beschlossen, besonders Gesetzesvorlagen (Kollegialprinzip). Der Bundestag kann nur dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen, nicht der Bundesregierung oder einzelnen Bundesmininistern. Die Zahl der Bundesminister ist verfassungsrechtlich nicht festgelegt. Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen nicht zugleich Mitglieder einer Landesregierung, wohl aber Abgeordnete sein.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan gleichen Ranges wie die anderen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident) und zugleich ein ihnen gegenüber selbstständiger Gerichtshof. Es ist oberstes Organ der Judikative. Das Gericht nahm seine Tätigkeit im Herbst 1951 auf. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Seinen Sitz hat es in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr weit reichende Befugnisse. Das Gericht soll das Handeln der Regierung und Verwaltung und die Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen und dabei vor allem die Grundrechte der Bürger schützen. Jeder Bürger kann mit einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt glaubt.