
- •1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:
- •2. Sprechen Sie folgende Zusammensetzungen nach. Beachten Sie die Betonung:
- •3. Lesen Sie den Text und bestimmen Sie, welche der folgenden Überschriften Ihrer Meinung nach am besten zu diesem Text passt?
- •4. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:
- •5. Entscheiden Sie, ob auf der Grundlage des Textes die folgenden Sätze inhaltlich richtig oder falsch sind. Sagen Sie Ihre Meinung aus. Verwenden Sie dabei die Konjunktionen da, weil, deshalb.
- •7. Im Text tauchen die Begriffe: das Grundgesetz und die Verfassung auf. Skizzieren Sie in wenigen Worten den Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
- •8. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text:
- •9. Lernen Sie Wörter zum Text:
- •1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:
- •2. Übersetzen Sie folgende Zusammensetzungen und lernen sie.
- •3. Lesen Sie den Text und beantworten Sie dann die Fragen zum Text.
- •6. Wodurch unterscheidet sich die Geschichte der Schaffung der Verfassung Russlands von der Geschichte der Verfassung der brd. Besprechen Sie das mit einem Partner in der Gruppe.
- •7. Sprechen Sie zu den folgenden Problemen des Textes:
- •1. Lesen Sie den Text. Benutzen Sie einen Originaltext des Grundgesetzes. Betrachten Sie dabei die Tabelle auf der Seite 19.
- •4. Man unterscheidet Freiheitsrechte, Unverletzlichkeitsrechte, soziale Grundrechte und das Recht auf staatlich garantierte Einrichtungen.
- •5. Bei den folgenden Artikeln des Grundgesetzes fehlen Nummern und Überschriften. Lesen Sie die Texte und überlegen Sie, um welchen Artikel es sich jeweils handelt. Begründen Sie kurz ihre Zuordnung.
- •6. Erfinden Sie Situationen. Gebrauchen Sie dabei die folgenden Wörter und Wortverbindungen. Benutzen Sie dabei den Originaltext des Grundgesetzes.
- •1. Lesen Sie den Text und erfüllen Sie die Aufgabe nach dem Text.
- •1. Lesen Sie den Text und markieren Sie dabei alle Stellen, die die einzelnen Absätze des Artikels 20 gg erläutern.
- •2. In diesem Text sind Erläuterungen zu Artikel 20,
4. Man unterscheidet Freiheitsrechte, Unverletzlichkeitsrechte, soziale Grundrechte und das Recht auf staatlich garantierte Einrichtungen.
Unter Freiheitsrechten versteht man Grundrechte, die die Freiheit des einzelnen schützen.
Unverletzlichkeitsrechte sind jene Grundrechte, die sich im allgemeinen nur gegen die staatliche Gewalt richten, d.h. den einzelnen Bürger gegen Eingriffe des Staates in seinen privaten Bereich schützen.
Die sozialen Grundrechte regeln zum einen die Beziehungen des einzelnen Bürgers zu den grundgesetzlich anerkannten sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Kirche und Schule, zum anderen aber zum Staat als Sozialstaat.
Staatlich garantierte Einrichtungen (z. Я. Religionsunterricht) hat der Staat aufgrund des Grundgesetzes zu garantieren, d.h. er leistet die sogenannte institutionelle Garantie.
Tragen Sie die Artikel des Grundgesetzes entsprechend dieser Unterscheidung in die nachfolgende Tabelle ein.
Freiheitsrechte |
Unverletzlichkeits- - rechte |
Soziale Grundrechte |
Staatlich garantierte Einrichtungen |
Artikel 2 Artikel 104
|
Artikel 2
|
|
|
5. Bei den folgenden Artikeln des Grundgesetzes fehlen Nummern und Überschriften. Lesen Sie die Texte und überlegen Sie, um welchen Artikel es sich jeweils handelt. Begründen Sie kurz ihre Zuordnung.
1) Das Briefgeheimnis sowie das Post - und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Es handelt sich um Artikel 10, da es hier um das Brief - und Postgeheimnis geht.
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Es kann nur Artikel ----- sein, weil...........
1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel ------ aufgrund........
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Das ist Artikel ------ Dafür spricht....
1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissen und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das kann nur Artikel ----- sein, da hier......