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Text 2. Zusammenwirken der Bauberufe

Die Erstellung eines Bauwerks erfordert die Mitarbeit einer Vielzahl verschiedener Fachkräfte und Berufssparten. Die Entwicklung der Technik hat die Anforderungen an die Bauberufe sehr stark verändert. Der Einsatz neuer Baustoffe und neuer Arbeitstechniken hat zu einer Spezialisierung der Bauberufe gefuhrt d.h. für bestimmte Tätigkeiten am Bau werden besonders ausgebildete Fachkräfte gefordert. eder einzelne hat seine bestimmte Aufgabe und trägt seinen Anteil zum Ganzen bei. Dieser Vorgang muß reibungslos nach einem bestimmten Plan ablaufen. Die Bauhandwerker sind aufeinander angewiesen. So benötigen z.B. Bauklempner oder Maler für die Ausführungen ihrer Arbeiten das Gerüst des Maurers.

Neben der Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Arbeiten eine Voraussetzung dafür, daß keine Nacharbeiten nötig sind. Die nachfolgenden Handwerker müssen sich auf die richtige Ausführung der Vorarbeiten verlassen können und ihrerseits darauf achten, keine Beschädigungen an bereits vorhandenen Bauteilen hervorzurufen. Arbeitssicherheitsvorschriften sind zu beachten.

Im Rahmen der Gesamtwirtschaft unseres Volkes spielt die Bauwirtschaft – Bauhandwerk und Bauindustrie – eine bedeutende Rolle. Eine große Zahl anderer Wirtschaftszweige hängt durch Zulieferung von Produkten aufs engste mit ihr zusammen.

Das Bauhandwerk setzt sich in der Hauptsache aus kleineren und mittleren Betrieben zusammen. Sie sind Mitglieder der Kreishandwerkerschaft der zuständigen Handwerkskammer und sind in den Innungen organisiert.

Die Bauindustrie umfaßt die größeren Betriebe wobei Hoch-, Tief- und Ingenieurbau die Schwerpunkte bilden.

Verbände

Bauindustrie

Bauhandwerk

Gewerkschaft

Branchenübergreifen-

de Spitzenverbände

Bundesverband

der Deutschen

Industrie

Zentralverband

des Deutschen

Handwerks

Deutscher

Gewerkschaftsbund

Dachverbände

Bundesverband

der Deutschen

Bauindustrie

Zentralverband

des Deutschen

Baugewerbes

Industrie-

gewerkschaft

Bau-Steine-Erden

Regionale Verbände

Bauindustrielle

Landesverbände

(Fachverbände)

Bauhandwerkliche

Landesverbände

(Innungen)

Bezirksstellen

der IG

Bau-Steine-Erden

(Batran. Grundwissen Bau.)

Text 3. Bauplanung und Bauausführung

Soll ein Bauwerk erstellt werden, wird die Planung durch den Zweck des Gebäudes sowie Lage und Größe des Grundstücks bestimmt. Als Bauherr können eine Privatperson, eine Gesellschaft, eine Behörde usw. Auftreten. Die Wünsche des Bauherrn werden von einem Architekten oder Fachplaner aufgenommen und unter Berücksichtigung planerischer Gesichtspunkte so wie bestehender Vorschriften zu einem Vorentwurf zusammengefaßt. Diesen bespricht er mit dem Bauherrn und nach Einigung beider Parteien werden die Entwurfspläne gezeichnet.

Die Vorschriften sind im Bundesbaugesetz, in der Landesbauordnung und den örtlichen Bauvorschriften festgehalten. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der bestehenden Vorschriften geprüft. Dazu ist bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein Bauantrag zu stellen. Er besteht aus:

a) dem Lageplan (M 1: 500 oder M 1: 1000),

b) den Entwurfszeichnungen (M 1: 100),

c) der Baubeschreibung.

Der Lageplan wird von einem beauftragten Vermessungsbüro gefertigt.

Die Entwurfszeichnungen werden meist im Maßstab 1: 100 dargestellt. Sie bestehen aus Grundrissen dem Schnitt und den Ansichten.

Die Baugenehmigung wird durch die zuständige Baubehörde erteilt. An der Prüfung des Bauantrages sind neben dem Baurechtsamt Stellen wie das Tiefbauamt, Technische Werke, Feuerpolizei usw. beteiligt. Die Nachbarn müssen gehört werden. Wenn die Baugenehmigung erteilt ist, kann mit der Bauausführung begonnen werden. Dazu werden die Ausführungszeichnungen gezeichnet und die Leistungsverzeichnisse aufgestellt.

Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgt nach Abschluß der Planung oder nach Eintreffen der Baugenehmigung. Dazu erstellt der Architekt die Leistungsverzeichnisse. Dies sind Zusammenstellungen der verschiedenen Arbeiten, die bei der Ausführung des Bauwerks anfallen. Der Unternehmer füllt die Verzeichnisse aus, setzt die Preise ein und fertigt damit ein Angebot an. Unter Umständen braucht er dazu Ausführungszeichnungen.

Die Vergabe der Arbeiten muß so rechtzeitig erfolgen, daß der Unternehmer Zeit genug hat, die nötigen Vorbereitungen für den Beginn der Arbeiten zu treffen. Der Architekt oder Fachingenieur holt für die gleiche Arbeit Angebote verschiedener Unternehmer ein. Bei der Angebotseröffnung werden die Preise der einzelnen Unternehmer verglichen. Für den Zuschlag, d.h. die Wahl des Unternehmers, sind neben den Preisen Leistungsfähigkeit der Firma, zu erwartende Qualität der Arbeiten und der mögliche Zeitraum für die Beendigung der Arbeiten mitentscheidend.

Die Abrechnung ist in der „Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) geregelt. Danach hat der Unternehmer seine Leistungen prüfbar, d.h. Art und Umfang der Leistungen durch Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege nachzuweisen.

Zur Sicherung von Festpreisen und zur Einhaltung von Fristen werden mit den Unternehmern Bauverträge abgeschlossen. Weil Terminüberschreitungen eine Vielzahl negativer Folgen auslösen, werden sie zum Teil mit hohen Vertragsstrafen, sogenannten Konventionalstrafen, geahndet. Die Höhe der Konventionalstrafe hängt hauptsächlich von der geplanten Nutzung des Gebäudes ab.

Der Bauzeitenplan stellt den zeitlichen Ablauf der Arbeiten an einem Bauwerk dar. Jeder Unternehmer kann darin sehen, wann er mit seinen Arbeiten beginnen und fertig sein muß.

Bauzeitenplan Firma: Bauwerk: Angebot:

Bezeichnung der Leistung

Monat

April

Mai

Jini

Juli

August

Wochen

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

Abbrucharbeiten

Soll

Ist

Baustelleneinrich-tung

Soll

Ist

Erdarbeiten

Soll

Ist

Baugrube

Soll

Ist

Fundamente

Soll

Ist

Kanäle

Soll

Ist

Verfüllungen

Soll

Ist

Entwässerungen

Soll

Ist

Dichtungsarbeiten

Soll

Ist

Maurerarbeiten

Soll

Ist

Beton- u. Stahlbetonarb.

Soll

Ist

Untergeschoß

Soll

Ist

Fundament u. Bodenpl.

Soll

Ist

Wände und Decke

Soll

Ist

Soll = geplante Zeiten

Ist = tatsächlich aufgewendete Zeiten

(Batran. Grundwissen Bau.)