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Тема 8. Die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch die Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten. Etwa 88% aller Einwohner der BRD sind verpflichtet, Mitglied einer bestimmten Krankenkasse zu sein, wenn ihre Einkommensgrenze nicht höher als 3825 Euro monatlich beträgt (alle Angaben gelten für das Jahr 2003). Unabhängig von ihrem Beruf können sie ihre Krankenkasse frei wählen. Die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeiter und Angestellten, sowie Rentner, Arbeitslose, Auszubildende und Studenten. Wie hoch der jeweilige Beitrag ist, hängt von finanziellen Möglichkeiten jedes Mitglieds ab.

Der Beitrag zur Krankenkasse lag im Jahre 2004 bei etwa 14,3% des Grundlohns. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Nichtarbeitende, Ehegatten und Kinder sind mitversichert und brauchen keine Beiträge zu zahlen. Die Beiträge für Auszubildende mit einem Lohn oder Gehalt von bis zu 325 Euro werden vom Arbeitgeber allein gezahlt. Studenten zahlen einen bei allen Krankenkassen einen einheitlich festgelegten Studentenbeitrag. Die Personen, deren Einkommen die oben angegebene Grenze übersteigt, sind versicherungsfrei und können sich durch eine private Versicherung absichern.

Die Leistungen der sozialen Krankenversicherung bestehen aus Krankenhilfe, Sterbegeld, Mutterschafts- und Familienhilfe. Die Krankenhilfe umfasst die Krankenpflege (ärztliche und zahnärztlicher Behandlung, Versorgung mit Medikamenten, Brillen u. a.), bei Arbeitsunfähigkeit geht es um Krankenhauspflege und Genesungsfürsorge sowie um die Auszahlung von Krankengeld. Die Krankenkasse bezahlt die Kosten ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Arzneien und Heilmittel, die Krankenhausbehandlung und gesundliche Vorsorgemaßnahmen. Bei Kuren kann die Krankenkasse entweder ganz oder teilweise die Kosten übernehmen.

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, bekommt er von seinem Arbeitgeber den vollen Lohn bis zu 6 Wochen weitergezahlt (Lohnfortzahlung). Danach zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen lang Krankengeld, das 80% des Durchschnittslohns beträgt. Der Arzt wird nicht nur vom Kassenpatienten, sondern von der Krankenkasse bezahlt, ihm wird ein Behandlungsschein vom Kranken vorgelegt. Für Medikamente bekommt man ein Rezept, das man in der Apotheke abgibt. Dafür muss man allerdings einen Teil der Kosten selbst tragen. Nach der Gesundheitsreform von 1989 mussten für zahlreiche Leistungen wie z. B. Zahnersatz oder Brillen höhere Selbstbeteiligungsbeiträge gezahlt werden, um den starken Anstieg der Krankheitskosten zu bremsen.

Bei Tod eines Arbeitnehmers durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit zahlt die Versicherung an die Familienmitglieder ein „Sterbegeld" (ein Monatsverdienst des Verstorbenen) und eine „Hinterbliebenenrente" (von 30 bis 80% des Arbeitsverdienstes je nach Alter und Anzahl der Familienmitglieder).

Für werdende Mütter gibt es einen besonderen Arbeitsschutz. Sie dürfen nicht mit schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, sie dürfen weder Akkordarbeit noch Fließbandarbeit verrichten. Eine Mutter darf 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt überhaupt nicht beschäftigt werden. Als Ersatz für Lohn oder Gehalt zahlt die Krankenkasse während der Schutzfristen ein „Mutterschaftsgeld", d. h. einen Betrag in der Höhe des letzten Arbeitsverdienstes.

Über 53 Milliarden Euro öffentlicher Mittel werden jährlich zur Förderung der Familien in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Für das erste, das zweite und das dritte Kind werden monatlich 154 Euro Kindergeld, für jedes weitere Kind - 179 Euro gezahlt.

Für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes wird - abhängig vom Einkommen der Eltern - ein „Erziehungsgeld" bis zu 307 Euro monatlich gezahlt. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber keinem Elternteil kündigen. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes gezahlt, oder sogar bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Wortschatz

verpflichtet (-te, -t) sein – быть обязанным

Einkommensgrenze, f–предел дохода

betragen (u, a) - составлять

unabhängig von – независимо от

auszubildend - обучающийся

Lohn, m–зарплата, награда

Ehegatten, pl - супруги

mitversichern (-te, -t) - заключать совместный договор страхования

Pflege, f–уход, забота

sowie – а также

Heilmittel, n–лекарство, лекарственное средство

Maßnahmen, pl - мероприятия

Kur, f – лечение; выбор

entweder…oder… - либо… либо…

teilweise - частично

weiterzahlen(-te, -t) - продолжать платить

vorlegen(a, e) – представлять

Kosten, pl - издержки, обязанности

Gesundheit, f - здоровье

Zahnersatz, m – зубной протез

Monatsverdienst, m – ежемесячный заработок

es gibt – есть, имеется

weder… noch… - ни…, ни…

Akkordarbeit, f – сдельная работа

verrichten - исполнять

Geburt, f - рождение

Ersatz, f – возмещение, замена

d. h. (das heiβt) – то есть

ausgeben - выдавать

Elternteil, m - родитель

kündigen – заявлять об увольнении

Vollendung, f –завершение, достижение

Задания к тексту

  1. Прочитайте текст. Выпишите незнакомые слова, переведите их/

  2. Переведите текст.

  3. Ответьте на вопросы к тексту:

  1. Wodurch finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung?

  2. Woraus bestehen die Leistungen der sozialen Krankenversicherung?

  3. Was umfasst die Krankenhilfe?

  4. Was kann die Krankenkasse bei Kuren übernehmen?

  5. Für wen gibt es einen besonderen Arbeitsschutz?

  6. Womit dürfen die werdenden Mütter beschäftigt werden?

  7. Welche Mittel werden jährlich zur Förderung der Familien in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben?

  8. Welche Kosten werden monatlich für die Kinder gezahlt?

  9. Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

  1. Переведите на немецкий язык.

  1. Половину из этого перечисляет сотрудник, другую половину – работодатель.

  2. Если работник болен, он получает от своего работодателя полную заработную плату на протяжении шести недель.

  3. Для этого необходимо внести часть затрат самостоятельно.

  4. За 6 недель до и до 8 недель после рождения молодая мать вообще не работает.

  5. В первые два года жизни ребенка – несмотря на доход родителей – выплачивают детское пособие до 307 евро ежемесячно.

  1. Изобразите схематически содержание понятия «страхование на случай болезни».

  2. Передайте содержание текста, используя:

а) используя ключевые понятия;

б) используя схему;

в) по памяти.