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Тема 11. Die Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet den Erwerbstätigen die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit. Alle Personen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, sowie Auszubildende sind versicherungspflichtig. Die Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die selbstständig Tätigen können dem Schutz der Versicherungspflicht nicht unterliegen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung richten sich an die Personen (bzw. an Personengruppen), die ihren Lebensunterhalt während ihrer Arbeitslosigkeit sicherstellen wollen. Für die Gewährung dieser Leistungen müssen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung besteht aus:

  • den Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe),

  • der Vermittlung einer Arbeitsstelle,

  • der Förderung der Berufsausbildung oder beruflichen Weitbildung zwecks der Aufnahme einer anderen Beschäftigung,

  • den Leistungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen,

  • der Förderung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen.

Wer arbeitslos ist, muss sich beim Arbeitsamt melden und seinen Anspruch auf das „Arbeitslosengeld" nachweisen. Um das Arbeitslosengeld zu beanspruchen, muss ein Arbeitsloser innerhalb der letzten drei Jahre vor der Entstehung seines Arbeitslosenanspruchs mindestens 12 Monate berufstätig gewesen sein und in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Ein Arbeitsloser bekommt 60% seines letzten Nettoarbeitsentgelts als Arbeitslosengeld, (mit mindestens einem Kind 67%). Die Zahlungsdauer von Arbeitslosengeld ist vom Alter des Arbeitslosen abhängig: Bei jüngeren Arbeitslosen dauert sie höchstens ein Jahr, bei älteren Arbeitslosen (ab 57 Jahren) wird das Arbeitslosengeld im Laufe von 32 Monaten ausgezahlt. Wer nach der Ausschöpfung des Anspruchs auf das Arbeitslosengeld immer noch arbeitslos ist, kann „Arbeitslosenhilfe" beantragen. Dabei wird allerdings in jedem konkreten Fall geprüft, ob der Ehegatte des Arbeitslosen, oder die Person, mit der er zusammenlebt, andere Einkünfte beziehen oder Vermögen haben („Bedürftigkeitsprüfung"). Der Betrag der Arbeitslosenhilfe macht für die Arbeitslosen mit mindestens einem Kind bis zu 57%, für die übrigen Arbeitslosen 53% ihres früheren Nettoarbeitsentgelts.

Bei nur vorübergehendem Arbeitsausfall kann ein Arbeiter eine Finanzhilfe vom Arbeitsamt bekommen, z. B. „Kurzarbeitergeld" oder „Schlechtwettergeld". Es beträgt jeweils 68% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wer arbeitslos ist und weder Arbeitslosengeld noch Arbeitshilfe bekommt oder nicht mehr bekommt, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe ist normalerweise eine Hilfe zum Lebensunterhalt, d. h. für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Heizung, Hausrat usw. Man bekommt vom Sozialamt sogenannte monatliche „Regelsätze". Hinzu kommt noch die Übernahme von Mietkosten und Hilfe für notwendige größere Anschaffungen für den Haushalt. Die Sozialhilfe wird teilweise von den Kommunen und teilweise von den Sozialämtern der Bundesländer geleistet.

Wenn das Netto-Einkommen eines Einwohners für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht, kann er vom Staat ein Wohngeld, d. h. einen Zuschuss zur Miete bekommen. Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab,

- wie groß die Familie ist;

- wie hoch das Einkommen ist;

- wie hoch die Kosten für die Wohnung sind.

Im Jahre 2004 erhielten in Deutschland etwa 2,8 Millionen Menschen das Wohngeld.

Für alle arbeitenden Jugendlichen unter 18 Jahren gibt es ein besonderes Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, das Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher liegt bei 15 Jahren. Alle Jugendlichen dürfen täglich nicht mehr als 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Sie dürfen nicht mit Akkordarbeit oder Nachtarbeit beschäftigt werden. Jugendliche haben einen Anspruch auf einen längeren Urlaub von mindestens 25—30 Werktagen (je nach Alter). An Berufsschultagen werden die Jugendlichen von der Arbeit im Betrieb freigestellt.

Wortschatz

existenziell – жизненно важный

im Falle – в случае

Arbeitslosigkeit, f – безработица

Versicherungspflichtig - подлежащий обязательному страхованию, подлежать обязательному страхованию; со страховкой

unterliegen (a, e) – подлежать, подчиняться

aufbringen (a, a) – доставать, уплачивать

sich richten (-te, -t) – руководствоваться, направляться, обращаться

Gewährung, f – предоставление, исполнение

Voraussetzung, f – предпосылка, ожидание, условие

Übergangsgeld, n – денежная помощь

Insolvenzgeld, f - неплатежеспособность

Vermittlung, f - посредничество

Zwecks – с целью, в целях

Eingliederung, f – присоединение

sich melden – представляться, давать о себе знать, отмечаться

innerhalb – в пределах; внутри; в течение, за, в

mindestens – по меньшей мере, минимум

beantragen – ходатайствовать

prüfen – проверять, испытывать, опробовать

Einkünfte, m – доход

vermögen - быть в состоянии; быть в состоянии делать; бывший в состоянии

Ausfall, m – авария; выпадение; результат; выпад

normalerweise - обыкновенный

hinzu – к этому

Übernahme, f – взятие под свой контроль и управление; усвоение; принятие на себя

Zuschuss, m – субсидия; прибавка

abhängen von – снимать; оставлять позади; зависеть; зависимый

Jugendarbeitsschutzgesetz, n – закон об охране труда молодежи

grundsätzlich – принципиальный, самоочевидный

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