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Тема 10. Die Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet den Erwerbstätiger nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben einen angemessenen Lebensstandard und wird in der Regel nach der Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt. Alle Arbeitnehmer sind von Gesetzes wegen rentenversichert. Jeder Versicherte hat durch die Altersrente die Möglichkeit, sich vom aktiven Berufsleben zurückzuziehen und von seiner Rente zu leben. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann die Altersrente aber auch schon nach Vollendung des 63. oder des 60. Lebensjahres gezahlt werden (flexible Altersgrenze). Bei Frauen ist die Mindestdauer der Versicherung, die erfüllt sein muss, kürzer als bei Männern; fast durchweg erhalten sie ihre Altersrente, wenn sie 60 Jahre alt geworden sind.

Die Höhe der Rente richtet sich nach verschiedenen Kriterien, z. B. nach der Höhe des Bruttoarbeitsverdienstes des einzelnen Versicherten, nach der durchschnittlichen Höhe des Arbeitsverdienstes aller Versicherten (in den jeweils 3 Jahren) und nach der Zahl der Versicherungsjahre. Die Rentenzahlungen werden normalerweise nicht versteuert. Es besteht die Möglichkeit, eine Altersrente als Teilrente zu beziehen und weiterzuarbeiten.

Die Altersrente steigt jährlich wie Löhne und Gehälter des Arbeitstätigens. Wenn sich der Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhöht, dann werden auch die Renten dieser Erhöhung angepasst. Die Renten steigen von Jahr zu Jahr entsprechend den Preissteigerungsraten des Vorjahres. Bei Tod eines Rentenversicherten kann 60% seiner Rente an seine Witwe bzw. seinen Witwer gezahlt werden. Die Waisenrente beträgt 20%.

Im Jahre 2002 wurde die gesetzliche Altersrente durch eine staatlich geförderte Altersvorsorge ergänzt, die mögliche Senkungen des Rentenniveaus ausgleichen soll. Dadurch kann der Lebensstandard im Alter dem Lebensniveau der Berufstätigen besser angenähert werden. Im Jahre 2003 erhielten Männer in den westdeutschen Ländern eine durchschnittliche Monatsrente von 980 Euro und Frauen - von 644 Euro. In den ostdeutschen Ländern bekamen Männer durchschnittlich 1030 Euro und Frauen 830 Euro.

Wortschatz

Rente, f - пенсия

Ausscheiden, n – выбывание

in der Regel – как правило

sichzurückziehen (o, o) – удалиться, устраниться, отступить

Mindestdauer, f – минимальный срок

sich richten(-te, -t)–руководствоваться, направляться, обращаться

z. B. (zum Beispiel) – например

Arbeitsverdienst, m – заработок, заработная плата

versteuern (-te, -t) – накладывать пошлину

Durchschnittsverdienst, m – средняя заработная плата

von Jahr zu Jahr – из года в год

Vorjahr, n – прошлый год

Witwe, f - вдова

bzw (beziehungsweise) - или

Niveau, n – уровень, стандарт

dadurch - вследствие этого; из-за него, благодаря этому, этим, тем

Задания к тексту

  1. Прочитайте текст, выпишите незнакомые слова, переве­дите их с помощью словаря.

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  3. Ответьте на вопросы:

  1. Sind alle Arbeitnehmer von Gesetzes wegen rentenversichert?

  2. Ist die Mindestdauer der Versicherung bei Frauen kürzer, länger als bei Männern oder gleich?

  3. Wonach richtet sich die Höhe der Rente?

  4. Werden die Rentenzahlungen versteuert?

  5. Wie steigen die Renten?

  6. An wen kann 60% seiner Rente bei Tod eines Rentenversicherten gezahlt werden?

  1. Составьте глоссарий по теме.

  2. Передайте содержание текста:

  1. используя ответы на вопросы,

  2. опираясь на ключевые понятия,

  3. по памяти