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Text c Die Anfrage und das Angebot

Die Anfrage ist ein Geschäftsdokument, in dem der Importeur um die Informationen über die Waren und Dienstleistungen bittet. Eine Anfrage an den ehemaligen Geschäftspartner enthält eine Bezugnahme auf die letzte Nachricht oder Geschäft. In der Anfrage an einen neuen Lieferanten wird auf die Herkunft der Anschrift hingewiesen. Dann folgen Grund und Gegenstand der Anfrage (Beschreibung der gewünschten Ware, Angabe der gewünschten Menge). Der Importeur fragt über die Qualität der Ware, Preis, Zahlungs- -und Lieferungsbedingungen. Er bittet auch um Kataloge, Preislisten, Warenmuster, Zeichnungen und Vertreterbesuch. Eine Anfrage wird ohne Verbindlichkeit gemacht. Gleichzeitig werden mehrere Anfragen an verschiedene Firmen gemacht, um das vorteilhafteste Geschäft zu schließen.

Das Angebot ist als Handelsdokument die Erklärung des Exporteurs, ein Handelsabkommen zu den erwähnten konkreten Bedingungen abzuschließen. Ein Angebot kann auf eine vom Importeur eingegangene Anfrage oder auf Initiative des Exporteurs erfolgen. Im Angebot werden gewöhnlich die Bezeichnung der offerierten Ware, ihre Qualität und Quantität, der Preis, der Liefertermin, die Zahlungsbedingungen, die Verpackungsart und andere Lieferungsbedingungen, die vom Charakter der Ware abhangen, genannt. Ein solches Angebot ist dem Inhalt nach einem Ankauf-Verkauf-Vertrag ähnlich, denn im Angebot werden alle für einen Geschäftsabschluss erforderlichen Bedingungen aufgezahlt. Es gibt feste und freigebliche Angebote. Wird ein bestimmtes Warenangebot nur einem Käufer gemacht und ein Termin genannt, bis zu dem sich der Verkäufer an die Angebotsbedingungen gebunden betrachtet, so handelt es sich um festes, verbindliches Angebot. Der Gültigkeitstermin ist eine unbedingt notwendige Angabe eines festen Angebots, denn er bestimmt die Frist, an die sich der Verkäufer halten muss. Erhält der Verkäufer innerhalb dieser Frist keine Antwort vom Käufer, so ist das einer Absage gleichzusetzen und entbindet den Verkäufer von seinem Angebot. Wird ein Angebot dagegen ohne Verpflichtungen von Seiten des Verkäufers gemacht, so handelt es sich um ein freigebliches, unverbindliches Angebot.

Übungen

1. Falsch oder richtig?

1. Die Anfrage ist ein Geschäftsdokument, in dem der Exporteur um die Informationen über die Waren und Dienstleistungen bittet.

2. Eine Anfrage an den ehemaligen Geschäftspartner enthält eine Bezugnahme auf die letzte Nachricht oder Geschäft.

3. Der Exporteur fragt über die Qualität der Ware, Preis, Zahlungs- -und Lieferungsbedingungen.

4. Ein Angebot kann auf eine vom Importeur eingegangene Anfrage oder auf Initiative des Exporteurs erfolgen.

5. Im Angebot wird nur die Bezeichnung der offerierten Ware genannt.

6. Der Gültigkeitstermin ist keine obligatorische Angabe eines festen Angebots.

2. Ergänzen Sie die Sätze.

1. Die Anfrage ist…

2. Eine Anfrage an den ehemaligen Geschäftspartner enthält…

3. Eine Anfrage wird ohne…

4. Das Angebot ist…

5. Ein Angebot kann…

6. Es gibt feste…

7. Der Gültigkeitstermin ist…