
Die Deutsche Bundesbank im Eurosystem und im eszb
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland neben den übrigen nationalen Zentralbanken Teil des Eurosystems sowie des ESZB. Ihr Präsident gehört dem EZB-Rat und dem Erweiterten Rat an. Die Bundesbank setzt die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats in Deutschland um, indem sie Banken zu den aktuellen Leitzinssätzen mit Zentralbankgeld versorgt. Sie bringt in Deutschland das Euro-Bargeld in Umlauf, ist an der Bankenaufsicht beteiligt, arbeitet für ein stabiles Finanz- und Währungssystem und sorgt für einen reibungslosen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Darüber hinaus betreibt sie ökonomische Forschung, erstellt Statistiken, verwaltet die deutschen Währungsreserven, berät die Regierung in währungspolitischen Fragen und übernimmt als „Hausbank“ des Staates für die öffentlichen Haushalte in deren Geld- und Wertpapierverkehr Kontoführung und Abwicklung. Sie vertritt die deutschen Interessen in zahlreichen internationalen Gremien, darunter beispielsweise im Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB).
Damit ein EU-Staat der Währungsunion beitreten kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Beurteilung der „Stabilitätsreife“ potenzieller Teilnehmerländer sind die sogenannten Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Höhe der langfristigen Zinsen, Haushaltsdisziplin, Wechselkursstabilität) festgelegt worden, nach denen entschieden wird, ob ein Land den Euro einführen kann.
Die Preisstabilität bedeutet, dass die Inflationsrate nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer der Europäischen Union liegen darf. Höhe der langfristigen Zinsen: die langfristigen Nominalzinssätze dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte über den entsprechenden Zinssätzen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer der Europäischen Union liegen. Haushaltsdisziplin: das jährliche öffentliche Defizit sollte grundsätzlich nicht mehr als 3 %, der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen. Wechselkursstabilität: der Beitrittskandidat muss mindestens zwei Jahre am „Wechselkursmechanismus II“ teilgenommen haben. Dabei darf der Wechselkurs der eigenen Währung nicht starken Schwankungen gegenüber dem Euro ausgesetzt gewesen sein.
Aufgabe des Eurosystems: Preisstabilität sichern
Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist Preisstabilität zu gewährleisten. Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr. Innerhalb des so gesetzten definitorischen Rahmens zielt der EZB-Rat darauf ab, mittelfristig eine Preissteigerungsrate von unter, aber nahe 2 % beizubehalten. Der EZB-Rat entschloss sich zu dieser quantitativen Definition von Preisstabilität, um die Geldpolitik des Eurosystems transparenter zu machen sowie um einen klar nachvollziehbaren Maßstab zu geben, an dem die Preisstabilität gemessen werden kann. Beim vorrangigen Ziel des Eurosystems, Preisstabilität zu gewährleisten, geht es nicht um die Stabilität einzelner Preise. Im Gegenteil: Einzelne Preise müssen sich ändern können, um auf Angebot und Nachfrage reagieren zu können. Beim Ziel Preisstabilität steht vielmehr das Preisniveau im Mittelpunkt, d. h. der Durchschnitt aller Waren- und Dienstleistungspreise. Deshalb wird auch oftmals der genauere Begriff Preisniveaustabilität verwendet. Der Anstieg des allgemeinen Preisniveaus wird als Inflation, der Rückgang als Deflation bezeichnet. Steigt das Preisniveau, sinkt der Geldwert bzw. die Kaufkraft des Geldes, weil man für eine Geldeinheit weniger Waren und Dienstleistungen als zuvor bekommt. Über einen längeren Zeitraum kann ein Kaufkraftverlust beträchtliche Ausmaße annehmen.