
- •Доцент кафедри іноземних мов
- •Isbn 966-7717-22-4
- •Isbn 966-7717-22-4 Ягнич а.Я., 2006
- •Der I. Teil
- •Kapitel II Die Familie Grammatik: 1.Artikel. 2.Direkte Wortfolge
- •Der II. Teil
- •2. Regeln des Lesens
- •Regeln des Lesens (Fortsetzung)
- •Regeln des Lesens (Fortsetzung)
- •Regeln des Lesens (Fortsetzung)
- •Abschlussübung Lesen Sie!
- •Kapitel II Die Familie
- •1. Artikel
- •Abschlussübung
- •2. Direkte Wortfolge
- •Übungen
- •Text a. Meine familie
- •Übungen
- •Text b. Die familie meines freundes
- •Prüfen Sie sich selbst!
- •Verben:
- •Kapitel III fahrt zum freund
- •Pronomen:
- •Personalpronomen
- •B. Deklination der Personalpronomen
- •Übungen
- •Abschlussübung: a) Ergänzen Sie mich, dich, ihn, sie, uns, euch, Sie, mir, dir, ihm, ihr, ihnen, Ihnen!
- •2. Präsens der Verben „lernen“„haben“ und „sein“:
- •Übungen
- •Übungen
- •1. Trennbare Präfixe:
- •Übungen
- •2. Fragesätze:
- •Übungen
- •Ich fahre nach Berlin.
- •Text a. Mein freund holt mich vom bahnhof ab
- •Übungen
- •Text b. Ich bin in berlin
- •Übungen
- •Text c. Eine strAßE in berlin und strAßEnverkehr
- •Kapitel V der tagesablauf
- •1. Numerale
- •2. Ordnungszahlwörter
- •3. Possesivpronomen
- •Übungen
- •Abschlussübung: Ergänzen Sie die passenden Possesivpronomen!
- •Text a. Wir besprechen den tagesablauf
- •Übungen
- •Text c. Wie mein Tag verläuft
- •Text a. Der Restaurantbesuch
- •Text c. Im Esszimmer
- •Lernen Sie, sich an jemanden anzuwenden!
- •Student a:
- •Student b:
- •Student a:
- •Student b:
- •Student a:
- •Student b:
- •Personalpronomen.
- •Einführung der Business-Etikettlexik:
- •Beginn des Gespräches:
- •Student a:
- •Student b:
- •Student c:
- •Text b. Hallo, Freunde!
- •Modulltest I
- •Kapitel II Thema: Hochschulwesen. Im Institut
- •Lernen Sie, einander zu begrüßen!
- •Begrüßungsformen:
- •Lernen Sie bestimmte und unbestimmte Artikel und Possesivpronomen!
- •Einführung:
- •Possesivpronomen:
- •Text a. Unsere Hochschule
- •Text b. Technische Universität Dresden (tu Dresden)
- •M snuki ist eine technischeUniversität. Und die tu Dresden ist auch eine technische Universität odell
- •Modulltest II
- •Kapitel III Thema: Die brd und die Ukraine
- •Text a. Kiew – die Hauptstadt der Ukraine
- •Text b. Die brd und Ihre Hauptstadt
- •Modell:
- •Prüfen Sie sich selber!
- •Modulltest III
- •Kapitel IV Thema: Die berühmten Gelehrten
- •Antwort auf Dank:
- •Text a. Wladimir Iwanowitsch Wernadskij (1863 – 1945)
- •Text b. Rudolf Diesel (1858-1913)
- •Modell:
- •Prüfen Sie sich selber!
- •Modulltest IV
- •Kapitel V Thema: Tag der Unabhängigkeit der Ukraine und die Wiedervereinigung Deutschlands
- •Einführung:
- •Imperfekt:
- •Perfekt:
- •Text a. Tag der Unabhängigkeit der Ukraine.
- •Text b. Die Wiedervereinigung Deutschlands
- •Modell:
- •Prüfen Sie sich selber!
- •Modulltest V
- •B. Lernen Sie, auf die Entschuldigung zu antworten!
- •Wie kann man das Gespräch anfangen:
- •Text a. Die Verfassung der Ukraine
- •Texterläuterungen:
- •Übung 1. Beantworten Sie die Fragen!
- •Übung 2. Bejahen Sie oder widerspsechen
- •Übung 3. Erzählen Sie von der ukrainischen Verfassung und beenden Sie die Sätze!
- •Übung 4. Summieren Sie die Information und erzählen Sie von der ukrainischen Verfassung! Benutzen Sie die angegebenen Stichwörter!
- •Text b. Grundgesetz des Deutschlands
- •Texterläuterungen:
- •Übung 1. Beantworten Sie die Fragen!
- •Übung 2. Bejahen Sie oder widerspsechen!
- •Übung 5. Wodurch unterscheiden sich ukrainische und deutsche Verfassungen? Sagen Sie es!
- •Modell:
- •Prüfen Sie sich selber!
- •Modulltest VI
- •Ubung 2. Schreiben Sie die passenden Worter ein! Die ersten Buchstaben sind gegeben.
- •Kapitel VII Umweltschutz
- •Lernen Sie, wie man Zustimmung äußert!
- •Formen der Zustimmung:
- •Einführung:
- •Seid ihr gestern abend zu Hause geblieben?
- •Um wieviel Uhr gehst Du ins Bett?
- •Sie sind Journalist. Sie interwjuieren junge Sänger.
- •Sie sind Regiemeister und drehen einen Film.
- •Sie sind Schauspielerin und spielen in diesem Film die Hauptrolle.
- •Text a. Ökologische Probleme auf der Krim und Umweltschutz in der Ukraine
- •Text b. Umweltschutz in Deutschland
- •Modell:
- •Modulltest VII
- •Kapitel VIII Thema: Freizeit und Tourismus
- •Lernen Sie, wie man Ablehnung äußert!
- •Situation 2
- •Einführung:
- •Text a. Ökologische Probleme und Tourismus auf der Krim
- •Text b. Freizeit und Urlaub der Deutschen
- •ModelL:
- •Prüfen Sie sich selber!
- •Modulltest VIII
- •1. Umriß
- •3. Sonne, Regen, Schnee
- •4. Landschaften
- •5. Bevölkerungszahl
- •6. Die deutsche Sprache
- •7. Grundgesetz
- •8. Bundesländer
- •9. Bundespräsident
- •10. Parlament
- •11. Bundesregierung
- •12. Bundeswehr
- •13. Industrie
- •14. Landwirtschaft
7. Grundgesetz
Die Verfassung der BRD, offiziell "Grundgasetz für die Bundes-republik Deutschland" genannt, wurde 1949 verkündet. Das Grundge- setz geht von einem föderativen Staatsaufbau aus. Das kam auoh in der Benennung "Die Bundesrepublik Deutschland" zum Ausdruck. Das Gesetz bestimmt, daß der Bund auf 16 Ländern aufbaut, und enthält Bestimmungen über das Verhältnis von Bund und Ländern.
Die Staatsgewalt im Bund wird von Bundespräsidenten, Parlament und Bundesregierung ausgeübt.
Der erste Teil des Grundgesetzes heißt «Die Grundrechte". Das Grunlgesetz regelt hier das Verhältnis des Individuums zum Staat. Diese Rechte sind unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, daß sie für den Staat im Vordergrund stehen müssen und er ist in allen Formen seiner Gewalt an diese Rechte gebunden. Zu den Grundrechten gehören Freiheit der Person, Gleichheit aller vor dem Gesetz, Glaubens - und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit u.a. In diesem Verfassungsteil wird auch bestimmt, daß das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht.
Dazu gehören auch Bestimmungen über Wehrpflicht. Laut Artikel 12a "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." "Wer aus Gewissensgrunden den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatz-dienst verpflichtet werden."
Die nachfolgenden Verfassungsteile bestimmen Funktionen der Staatsorgane.
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8. Bundesländer
Wie in jedem Bundesstaat ist auch in der Bundesrepublik die Staatsgewalt auf den Bund und Gliedsstaaten verteilt. Diese Gliedsstaaten werden in der BRD Bundesländer genannt. Das sind im Norden Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Meklenburg-Vorpom-mern. Im Westen sind es Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Im Osten liegen Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Die südlichen Bundesländer sind Baden-Würtemberg und Bayern. Ähnliche Rechte wie die der Bundesländer haben außerdem die Städte Berlin, Hamburg und Bremen.
Die Bundesländer sind keine Provinzen sondern Staaten mit eige-ner Staatsgewalt. Sie haben ihre eigenen Verfassungen, die den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen, und ihre eigenen Län-derparlamente, Regierungen und Ministerpräsidenten.
Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört alles, was nach dem Grundgesetz nicht dem Bund gehört. Um einige Beispiele zu nennen: Auswärtige Politik, Bundesfinanzen, Landesverteidigung u.a. sind Sache des Bundes; Polizei, Erziehungs- und Unterrichtswesen sind Sache der Bundesländer. Die Bundesländer sind für gesamte Verwal-tung in ihrem Bereich verantwortlich.
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9. Bundespräsident
Die Staatagewalt in der BRD wird durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus-geübt. Zu den Organen der Gesetzgebung gehören der Bundestag und Bundesrat. Die vollziehende Gewalt wird vom Bundespräsidenten und Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze ausgeübt. Die Aufgaben der Rechtsprechung erfüllt das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt. Er wird für fünf Jahre gewählt. Extra für diese Wahlen wird die sogenannte Bundesversam-mlung einberufen. Daran nehmen Bundestagabgeordnete und Vertreter der Bundesländer teil.
Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik. Im Namen des Bundes muß er Verträge mit anderen Staaten abschließen. Der Bundespräsident ernennt und entläßt den Bundeskanzler und die Bundesminister.
Nach Ablauf der Wahlperiode kann der Bundespräsident auf diesen Posten nur einmal wiedergewählt werde (851 Symbole)