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Arbeitsrecht.doc
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3. Lesen Sie die Sätze, beachten dabei Sie den Gebrauch der Partikel „zu“ mit dem Infinitiv. Erklären Sie den Gebrauch dieser Partikel.

1. Das Arbeitsrecht hat das Ziel, die Rechtsposition des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zu stärken. 2. Es hat immer Versuche gegeben, die mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verbundenen Lasten zu umgehen. 3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, gewissenhaft zu arbeiten. 4. Das heißt zunächst, dass er alle ihm zur Verfügung stehenden geistigen und körperlichen Fähigkeiten anzuwenden hat. 5. Der Arbeitnehmer ist auch berechtigt, außerhalb seiner vertraglichen Arbeitszeit einer anderen, auch entgeltlichen Beschäftigung nachzugehen.

TEIL 5. ZIVILRECHT

Einheit 3. Grundlagen des Arbeitsrechts

Abschnitt 2. Arbeitsrecht in der Ukraine

I.Einstieg

1.Überlegen Sie sich diese Momente, verwenden Sie dabei Ihre Vorkenntnisse und äußern Sie sich kurz dazu:

1) Soziale und rechtliche Sicherheit von ukrainischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern;

2) Besonderheiten des ukrainischen Arbeitsrechts

2. Ordnen Sie ukrainische und deutsche Wörter und Wendungen einander zu:

  1. gemischte Bezahlungsarten

А) колективний трудовий договір

  1. Kollektivvertrag

Б) оплата праці

  1. Betriebsvereinbarung

В) трудовий кодекс

  1. Arbeitsentlohnung

Г) колективні трудові угоди

  1. Kollektivvereinbarungen

Д) трудова угода між працівниками підприємства та його власниками

  1. Arbeitsgesetzgebung

Є) захист, який здійснює трудове право

  1. Arbeitsgesetzbuch

Ж) комбіновані види оплати праці

  1. Arbeitsrechtschutz

З) трудове законодавство

3. Lesen Sie den Text und erschließen Sie seinen Inhalt, beachten Sie dabei die Bedeutung von kursiv gedruckten Wörtern und Wendungen aus dem aktiven Wortschatz. Text 2 Arbeitsrecht in der Ukraine

Das Arbeitsrecht in der Ukraine ist im ukrainischen Arbeitsgesetzbuch (AGB) von 04.07.2013 und den Gesetzen über den Arbeitsrechtschutz, über die Arbeitsentlohnung, über Kollektivverträge und -vereinbarungen und in weiteren Gesetzen geregelt. Die Arbeitsgesetzgebung und die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesondert abgeschlossenen Verträge regeln die Arbeitsverhältnisse im Einzelnen. Das ukrainische Arbeitsrecht ist zwingendes Recht, es sieht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub vor. Nach dem ukrainischen Recht werden folgende Arten arbeitsvertraglicher Regelungen unterschieden: 1. Arbeitsvertrag (§ 21 AGB) ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen festgelegt werden. Der Arbeitsvertrag kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. 2. Ein betrieblicher Kollektivvertrag (Betriebsvereinbarung) ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern und dem Unternehmenseigentümer, wo die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf wesentliche Fragen der Tätigkeit eines konkreten Unternehmens festgelegt werden (§ 10 AGB). 3. Der Arbeitskontrakt (§ 21 S.3 AGB) ist ein im Gesetz vorgesehenes Abkommen zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Form eines Einzelarbeitsvertrages, in dem von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen geregelt werden, z.B. über Vertragsdauer, Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung der Parteien, Versorgung und Arbeitsordnung des Arbeitnehmers, Bedingungen der Vertragsauflösung, vorzeitige inklusive.

Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden beschränkt (§50 AGB). Gemäß dem AGB sind folgende arbeitsvertragliche Vergütungen möglich: Zeitlohn, Akkordlohn und gemischte Bezahlungsarten. Nach § 107 AGB sind Überstunden und Arbeit an den Feier- sowie arbeitsfreien Tagen doppelt zu vergüten.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bestehende Arbeitsverträge mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Demgegenüber beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber zwei Monate, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Ukrainische Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Seit 2011 sind neue Regelungen in Kraft getreten, so dass die Frist des Ruhestandes für Frauen (früher das 55. Lebensjahr) und für Männer (früher das 60.Lebensjahr) später beginnt. Verfassungsrechtliche Grundlage für gewerk­schaftliche Aktivität bildet Art. 36 der Verfassung der Ukraine. Die Rechte und Aufgaben der Ge­werkschaften sind durch das Gesetz „Über die Gewerkschaften, ihre Rechte und Garantien ih­rer Tätigkeiten“ (1999 vom ukrainischen Parla­ment verabschiedet) geregelt. Weitere die Ge­werkschaften betreffende Gesetze sind das Ar­beitsgesetzbuch von 1971, das Gesetz „Über gesellschaftliche Assoziationen“ von 1992 und das Gesetz „Über Kollektivabkommen und -ver­träge“ von 1993.

Die Ukraine verfügt also über eine umfangreiche Gesetzgebung zur Gewährleistung der Rechte der Gewerkschaften, die den ILO-Konventionen im Allgemeinen entspricht; jedoch weist sie eine Reihe von Defiziten auf. Sie stellt keine Regeln für die Mechanismen der sozialen Partnerschaft bereit und garantiert den Gewerkschaften kei­nerlei Rechte im Zusammenhang mit Privatisie­rungen, Umstrukturierungen und dem Bankrott von Unternehmen.

Derzeit gibt es in der Ukraine für Arbeitnehmer vier Arten der staatlichen Pflichtversicherung: eine Unfallversicherung in­folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, eine Arbeitslosenversicherung, eine Krankenversicherung und Beihilfen bei der Geburt eines Kindes oder bei der Beisetzung eines Verwandten sowie eine Rentenversicherung. Die Fonds für diese Sozialleistungen werden von drei Sozialpartnern (Staat, Arbeit­gebern und Arbeitnehmern) verwaltet.

2004 wurde ein Entwurf für ein neues Arbeitsge­setzbuch vorgelegt. 04.07.2013 ist das neue Arbeitsgesetzbuch in zweiter Lesung endgültig verabschiedet worden. Unter den Gewerkschaften gibt es keine Einigkeit in Bezug auf diesen Entwurf. Aus ihrer Sicht werden die Rechte der Arbeitnehmer verletzt und die Ar­beitgeber werden begünstigt.

aktiver Wortschatz zum Text und Thema

zwingendes Recht, n –примусове право

Überstunden, pl – понаднормові години

arbeitsvertragliche Regelungen, pl – врегулювання в рамках трудового права

Unternehmenseigentümer, m – власник підприємства

in Bezug auf(Akk.) – стосовно чогось

Einzelarbeitsvertrag, m – індивідуальний трудовий договір

abweichen (wich ab, abgewichen) – відхилятись

Vertragsdauer, f – строк дії договору

Versorgung, f – забезпечення (матеріалами тощо)

Arbeitsordnung, fтрудовий режим, режим праці

Vertragsauflösung, f – розірвання договору

Arbeitsvertrag, m – трудовий договір

Kündigungsfrist, f – термін звільнення

kündigen (te, t) – звільняти, звільнятись

einen Anspruch auf(Akk.) haben – мати право претендувати на щось

gewerk­schaftliche Aktivitäten, pl – профспілкова діяльність

ILO-Konvention, f – конвенція МОТ

eine Reihe von Defiziten aufweisen (wies auf, aufgewiesen) – мати певні недоліки

Pflichtversicherung, f – обов’язкове страхування

Unfallversicherung, f – страхування від нещасного випадку

Arbeitsunfall, mнещасний випадок на виробництві

Berufskrankheiten, pl – професійні захворювання

Sozialleistungen, pl – соціальні виплати

ein Entwurf für (Akk.) ein neues Arbeitsge­setzbuch vorlegen (te, t) – запропонувати проект трудового кодексу

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