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Arbeitsrecht.doc
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II. Verstehen

1. Finden Sie im Text die Informationen über:

a) die Bedeutung der Rechtsvorschriften aus dem Arbeitsrecht; b) den Geltungsbereich des Arbeitsrechts; c) den Begriff „Arbeit in abhängiger Stellung“;

d) die Aufgabe des Arbeitsrechts; e) das Ziel des Arbeitsrechts; f) die wichtigsten Pflichten, die aus dem Arbeitsverhältnis abzuleiten sind; g) den Inhalt der Pflicht zur Arbeitsleistung; h) die Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung; i) die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen; j) „gefahrengeneigte Tätigkeit“.

2. Stellen Sie fest, ob der Inhalt der Sätze dem Textinhalt entspricht:

1. Der größte Teil von Menschen erwirbt sein tägliches Brot durch Arbeit. 2. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind „echte“ Arbeitnehmer wie die in der Privatwirtschaft Tätigen. 3. Das Arbeitsrecht besteht nicht nur aus Vorschriften, die die Beziehungen von Arbeitern und Angestellten zu ihren Arbeitgebern regeln.

4. Zum Arbeitsrecht zählen auch alle Rechtsnormen, die den Umgang der beiderseitigen Organisationen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) miteinander prägen. 6. Nicht die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses bestimmt seine Rechtsnatur, sondern sein tatsächlicher Gehalt. 7. Aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis folgt: der Arbeitgeber muss arbeiten, und der Arbeitgeber muss ihm dafür seinen Lohn auszahlen und den Arbeitnehmer laut dem Vertrag beschäftigen. 8. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, übermäßig für den Arbeitgeber zu arbeiten. 9. Eine Nebentätigkeit ist dann vertragswidrig, wenn der Arbeitnehmer für einen Konkurrenten arbeitet oder selbst mit seinem Arbeitgeber konkurriert. 10. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen den Vertrag verstößt, den dadurch entstandenen Schaden ersetzt.

3. Setzen Sie den Gedanken fort, benutzen Sie dabei die Informationen aus dem Text:

1. Das Arbeitsrecht umfasst aber nicht alle Gesetzesbestimmungen, deren Gegenstand … 2. Die „Abhängigkeit“ drückt sich vor allem aus …. 3. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind aber dann „echte“ Arbeitnehmer, wie die in der Privatwirtschaft Tätigen, … 4. Darüber hinaus sind auch diejenigen Rechtsnormen Teil des Arbeitsrechts, welche … 5. Schließlich zahlen zum Arbeitsrecht alle Rechtsnormen, die … 6. Es hat immer Versuche gegeben, … 7. Nicht die Bezeichnung eines Vertragsverhältnisses bestimmt seine Rechtsnatur, sondern… 8. Die Arbeitsabläufe sind immer so gestaltet, dass kleine Fehler... 9. Es gibt keine präzisen Maßstäbe für... 10. Im Arbeitsrecht gilt auch der Grundsatz, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig eine vertragliche Verpflichtung verletzt, …

III. Wortschatzarbeit

1. Teilen Sie die neue Lexik aus dem Text in 3 Gruppen ein juristische Termini Lexik zum Thema allgemeine Lexika und tragen Sie diese in Ihre Vokabelhefte hinein.

2. Lesen Sie die Komposita und bestimmen Sie ihre Komponenten. Erklären Sie ihre Bedeutung mit eigenen Worten:

Lebensunterhalt, m; Rechtsvorschrift, f; Arbeitsvertrag, m; Arbeitgeber, m; Arbeitsrecht, n; Privatwirtschaft, f; Rechtsanwalt, m; Gesetzesbestimmung, f; Steuerberater, m; Rechtsnatur, f; Vertragspartner, m; Lohnzahlung, f; Arbeitsergebnis, n; Durchschnittsleistung, f; Pflichtverletzung, f; Nebentätigkeit, f; Nebenbeschäftigungsverbot, n; Unfallrisiko, n; Arbeitsablauf, m; Schadenersatz, m

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