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образование в австрии и швейцарии.doc
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Das Bildungssystem in der Schweiz liegt auf Grund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone sowie in Teilen in der Verantwortung des Bundes. Man unterscheidet folgende Bereiche des Schweizer Bildungssystems:

  • Vorschulstufe (ISCED 0)

  • Primarstufe (ISCED 1)

  • Sekundarstufe I (ISCED 2)

  • Sekundarstufe II (ISCED 3 und 4)

  • Tertiärstufe (ISCED 5 und 6)

  • Quartiärstufe (Weiterbildung)

  • Heil- und Sonderpädagogik

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Schulwesen vorwiegend eine kirchliche Aufgabe.

Schulungsverantwortung [Bearbeiten]

Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone weitgehend grosse Autonomie haben. Die Bundesverfassung garantiert einen freien Grundschulunterricht. Dennoch machen ungefähr 200 Familien in der Schweiz vom Recht desHausunterrichts bzw. Unschooling Gebrauch. Der Bund stellt sicher, dass die Schulen den Qualitätsanforderungen genügen. Sonst haben die Kantone die alleinige Kompetenz. Die Bestimmungen zur Schulpflicht bzw. Bildungspflicht, die Dauer der Primarschule sowie die Anzahl der Ebenen (Leistungsniveau) in der Sekundarstufe I variieren von Kanton zu Kanton.

In den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe II) hat der Bund etwas grössere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung. So werden die Abschlussprüfungen kantonal geregelt, die Ausweise (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach einer beruflichen Grundbildung, Berufsmatura, Matura) jedoch vom Bund gestellt oder anerkannt.

In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für den Bereich der höheren Berufsbildung, das heisst, er ist für die höhere Berufsbildung wie auch für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) verantwortlich. Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen. Sie werden vom Bund finanziell unterstützt.

Es gibt somit der Schweiz nicht ein einheitliches, sondern 26 verschiedene Schulsysteme - je eines pro Kanton. Dennoch kann man aufgrund der interkantonalen Abkommen von einem Schweizer Schul- oder Bildungssystem sprechen.

Schulstufen [Bearbeiten]

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen Hinweise auf die Unterrichtszeit (ganztägig o.ä.) Jochen 11:25, 17. Jul. 2010 (CEST) Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel. Weitere Informationen im WikiProjekt.

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Vorschulstufe [Bearbeiten]

Ziele

Der Kindergarten (frz. École enfantine, it. Scuola dell’infanzia) fördert die Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf den Schuleintritt vor. Betont wird die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder, sowie Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen. Dies geschieht ohne systematische Leistungsbeurteilung und ohne Selektion, d.h. ohne Einteilung in Leistungsgruppen. Die Schulfähigkeit der Kinder wird am Ende des Kindergartens durch die Lehrperson des Kindergartens beurteilt. In einigen Kantonen liegt der endgültige Entscheid für den Schuleintritt bzw. die Rückstellung bei den Eltern. In anderen Kantonen entscheiden schliesslich die Schulpflegen bzw. Inspektorate, Schulkommissionen oder Erziehungsdirektionen. In einigen Kantonen der Deutschschweiz werden Schulreifetests[2] durchgeführt.

Lehrplan/Fächer

In den Kindergartenlehrplänen werden Ziele für Fachbereiche formuliert (z.B. für die Fachbereiche Mensch und Umwelt, Bewegung, Gestalten, Musik, Sprache, Mathematik) und es werden fächerübergreifende Lernziele formuliert (z.B. Bewegungsmöglichkeiten, Wahrnehmungsfähigkeit, Umgang mit Erfolg und Misserfolg).

Aufnahme

Für den Eintritt in den Kindergarten gibt es weder Prüfungen noch Aufnahmeverfahren.

Freiwilligkeit

Der Besuch des Kindergartens war bis 1999 freiwillig. Seit 1999 haben mehrere Kantone ein Kindergartenobligatorium eingeführt. Im Jahr 2010 war in 15 Kantonen[3] der Besuch von zumindest einem Kindergartenjahr obligatorisch.

Kosten und Finanzierung

Der Besuch öffentlicher Kindergärten ist kostenlos.[3] Kindergärten werden in erster Linie von den Gemeinden finanziert. Die Kantone leisten Beiträge an die Lohnkosten für Lehrerinnen und Lehrer.

Dauer, Unterrichtszeit und Klassengrösse

In der Regel geht ein Kind 1–2 Jahre in den Kindergarten (Durchschnitt 1,9 Jahre). Die meisten Kinder beginnen mit dem Besuch des Kindergartens erst mit 5 oder 6 Jahren. Die Unterrichtszeit beträgt pro Woche 18 bis 22 Stunden. Einige Kantone und Gemeinden haben Blockzeiten (zumindest drei Stunden vormittags) eingeführt. Im Durchschnitt sind 18 Kinder in einer Klasse.[4]

Statistik (Schuljahr 03/04, Daten BFS)

86 % aller Kinder besuchen zwei Kindergartenjahre.[5] 98,5 % der Kinder besuchen zumindest ein Jahr den Kindergarten. Das sind rund 154’000 Kinder (davon 48,7 % Mädchen). Der Anteil der ausländischen Kinder beläuft sich auf 27,2 %. 7300 Lehrpersonen für Kindergärten teilen sich 5900 Vollzeitstellen.[6]

Entwicklungen

In verschiedenen Kantonen laufen Schulversuche, den Kindergarten mit der ersten oder den beiden ersten Primarschuljahre in einer dreijährigen sogenannten Grundstufe bzw. vierjährigen Basisstufe zusammenzuführen. Dadurch ergibt sich ein fliessender Übergang zwischen Kindergarten und Schule. Je nach Entwicklung des Kindes kann die Dauer der Grund- bzw. Basisstufe verkürzt oder verlängert werden.