Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Deutsch-Страна,изучаемого языка.doc
Скачиваний:
14
Добавлен:
08.11.2018
Размер:
179.2 Кб
Скачать

5. Kennen Sie die Abkürzungen?

GUS, AG, BASF, BMW, DEFA, DEMAG, EG, GmbH, NASA, NATO, OHG, UNESCO, UNO, USA, VEBA.

Fragen zum text

Beantworten Sie die Fragen zum Text.

1. Welchen Platz nimmt Deutschland im Welthandel ein?

2. Was bejaht und wofür setzt sich Deutschland im Welthandel ein?

3. Welches Wirtschaftssystem hat Deutschland?

4. Welche deutschen Firmen sind weltbekannt?

5. Wie sind die wichtigsten Industriezweige der BRD?

6. Welcher Industriezweig nimmt dank modernster Technologie eine führende Position ein?

7. Verfügt Deutschland über eine leistungsfähige Landwirtschaft?

8. Wie sind die wichtigsten Produkte der deutschen Landwirtschaft?

9. Welche Rolle spielen die Forstwirtschaft und die Fischerei in der Struktur der deutschen Wirtschaft?

10. Wie sind die wichtigsten Partner Deutschlands?

SELBSTSTUDIUM

Wortschatz zum Text c

Substantive

  1. die Außenpolitik - внешняя политика

  2. der Bund (Bünde) - союз, (конфедерация)

  3. der Bundesrat - бундесрат (верхняя палата парламента)

  4. der Bundestag - бундестаг (нижняя палата парламента)

  5. das Bundesverfassungsgericht (-e) - федеральный конституционный суд

  6. die Bundesversammlung (-en) - федеральное собрание

  7. die Einhaltung - соблюдение

  8. das Gesetz (-e) - закон

  9. die Gesetzgebung - законодательство

  10. das Grundgesetz (-e) – конституция

  11. das Mitglied (-er) член

  12. das Recht (-e) - право

  13. die Rechtsprechung - судопроизводство

  14. der Rechtsstaat (-en) правовое государство

  15. die Regierung (-en) - правительство

  16. der Richter (=) - судья

  17. die Richtlinie (-n) - директива

  18. das Staatsoberhaupt - глава государства

  19. die Staatsordnung (-en) - государственный строй

  20. die Verfassung (-en) - конституция

  21. die Verwaltung (-en) - управление

  22. die Volksvertretung (-en) - народное представительство

  23. die Wahl (-en) - выборы

Verben

  1. abschließen (o,o)

  2. auflösen распускать, ликвидировать

  3. aufstellen - выдвигать

  4. ausüben - исполнять

  5. entlassen (ie,a) - увольнять

  6. ernennen (a,a) - назначать

  7. mitwirken an /bei/ in D. – участвовать в чем-либо

  8. prüfen – проверять, контролировать

  9. vertreten (a,e) - представлять

  10. vorschlagen (u, a) – предлагать

  11. vorschreiben (ie, ie) предписывать

  12. wachen über Akk. - наблюдать за чем-либо

  13. wählen - выбирать

  14. wahrnehmen (a,o) - брать на себя

  15. zukommen (o,a) - приходиться (выпадать), быть присущим

Sonstige Wörter und Wendungen

  1. allgemein - всеобщий

  2. einköpfig одноглавый

  3. exekutiv - исполнительный

  4. geheim – тайный

  5. gleich равный

  6. gesetzgeberisch - законодательный

  7. legislativ - законодательный

  8. wahlberechtigt - имеющий право избирать

  9. wählbar - имеющий право быть избранным

  10. zulässig – допустимый

  11. auf Vorschlag по предложению

  12. auf Verfassungsebene на уровне конституции

TEXT C

STAATSAUFBAU DER BRD

Erst besinn′s, dann beginn′s.

(deutsches Sprichwort)

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Vier Prinzipien bestimmen die Staatsordnung der Republik: sie ist eine Demokratie, ein Rechtsstaat, ein Bundesstaat und ein Sozialstaat. Die staatliche Gewalt üben dem Grundgesetz nach besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung aus. Verfassungsorgane mit vorwiegend legislativen (gesetzgeberischen) Aufgaben sind der Bundestag und der Bundesrat. Die exekutiven Aufga­ben nehmen vor allem die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler und der Bundespräsident wahr. Die Funktion der Rechtsprechung kommt auf Verfassungsebene dem Bundesverfassungsgericht zu.

Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemeinen, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt sind die Bürger über 18 Jahre, und für die Wählbarkeit ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Die Kandidaten für die Wahlen werden von den Parteien aufgestellt.

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab. Die Außenpolitik selbst ist Sache der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeatmen. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die Bundesminister. Der Bundespräsident kann auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind: die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Seit 1990 sind im Bundestag folgende Parteien vertreten: die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP), die Christlich Soziale Union (CSU) und Bündnis 90/ Die Grünen.

Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, besteht aus den Mitgliedern der Landesregierungen und wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Im Bundesrat tritt das Landesinteresse immer wieder vor Parteiinteressen.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Der Bundeskanzler ist allein dem Bundestag verantwortlich. Er wählt die Minister aus und bestimmt die Richtlinien der Politik.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, mit je 8 Richtern. Ihr Amtszeit dauert 12 Jahre; eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Die Staatsflagge (Bundesflagge) der BRD zeigt die Farben Schwarz-rot-gold. Das Wappen der Bundesrepublik stellt den einköpfigen schwarzen Adler dar. Die Nationalhymne der BRD ist die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“.