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Немецкий для политологов и право

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Interessen als berechtigt erkannt, glauben, ihnen jeweils ein besserer Anwalt sein zu können als andere und wollen schließlich auch wiedergewählt werden. Genauso wissen die Parlamentarier aber auch Folgendes:

Erstens kennen sie "ihre" Wähler gar nicht, und selbst wenn sie darunter ihren Wahlkreis verstehen, so sind dort nur in den seltensten Fällen einhellige politische Positionen anzutreffen, und zu den meisten Gegenständen, über die im Bundestag zu entscheiden ist; gar keine.

Zweitens kommunizieren nur wenige Bürgerinnen und Bürger direkt mit ihren Abgeordneten und teilen diesen ihre politischen Meinungen zu konkret anstehenden Entscheidungen mit.

Drittens gibt es nicht nur so gut wie immer einander widerstreitende Interessen, sondern Prioritäten überlagern sich vielfach.

Viertens ist in den parlamentarischen Parteiendemokratien Europas noch in stärkerem Maße die Vorstellung verbreitet, dass Repräsentation auch dem Gemeinwohl verpflichtet ist.

All dies erfordert von den Abgeordneten eigenständige Meinungsbildung und politische Führung in der Sache sowie kompromissorientiertes Verhandeln und Vermitteln. Pragmatisch verbinden sie deshalb die Rollen als Treuhänder und als Sendbote, handeln so, wie es oben für parlamentarische Funktionen dargelegt wurde: responsiv und politisch führend [35, с. 27–29].

Text 5.

Hierarchisierung

und Arbeitsteilung in den Fraktionen

Hierarchisierung und Arbeitsteilung sind die Prinzipien, die die Fraktionsentwicklung schon seit dem Ersten Bundestag geprägt haben. Dass man ein Gremium brauchte, das die Führung der Geschäfte und die Außenvertretung wahrnahm, hatte sich schon aus früheren Erfahrungen etlicher Abgeordneter der ersten Stunde des westdeutschen Parlamentarismus ergeben. Ganz selbstverständlich also wählten sich die Fraktionen 1949 Vorstände.

Arbeitsteilige Strukturen fanden hingegen erst einige Jahre später Eingang in die Organisation der Fraktionen. Schon im Ersten Bundestag hatte sich ein fein ausdifferenziertes System von fachlich spezialisierten Ausschüssen entwickelt, um die Kriegsfolgen gesetzgeberisch zu bewältigen. Nie wieder hat es auch nur annähernd so viele Ausschussund Unterausschusssitzungen gegeben wie in der ersten Wahlperiode: 5111

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gegenüber, zum Vergleich herausgegriffen, 4083 in der zweiten, 1848 in der achten und 2848 in der 14. Wahlperiode. So ließ der westdeutsche Nachkriegsparlamentarismus gar keinen Raum für das aus dem 19. Jahrhundert überkommene Trugbild: Danach gelten – in Verkennung der tatsächlichen Praxis des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der in der Frankfurter Paulskirche 1848/49 tagenden Nationalversammlung – als ideale Abgeordnete die im Plenum freihändig beratenden und sich spontan gegenseitig überzeugenden politischen Generalisten. Selbst wenn man gewollt hätte: Zu vielfältig und alltäglich waren die Probleme, die Lösungen erforderten, zu groß war der Entscheidungsdruck, um diesem Trugbild in der Praxis zu folgen. Die Abgeordneten lernten rasch, dass der Einzelne ohne die fraktionsinternen arbeitsteiligen Strukturen gar nicht verantwortungsvoll entscheidungsfähig ist. Ebenso schnell machten sie die Erfahrung, dass die Ausschüsse umso effektiver arbeiten konnten, je besser der Sachverstand in den Fraktionen bereits organisiert und gebündelt, je präziser politische Positionen schon vorgeklärt waren. Unter diesen Voraussetzungen wurden die Entscheidungen außerdem verbindlich und verlässlich kalkulierbar hinsichtlich der parlamentarischen Zustimmung im Plenum.

Ein weiterer Faktor beschleunigte die Arbeitsteilung im Bundestag: das Wachsen der großen Fraktionen. Mit 250 bzw. 162 Mitgliedern konnten die Union und die SPD im Zweiten Bundestag die Positionen ihrer Fraktionen nicht mehr in Vollversammlungen detailliert diskutieren und herausarbeiten. Deshalb bildeten sie ab 1953 fachlich spezialisierte Arbeitskreise; die FDP folgte ihrem Beispiel 1957. Damit war eine parlamentarische Arbeitsebene geschaffen, auf der Abgeordnete ohne hervorgehobene Stellung besser als in den Fraktionsversammlungen ihre Positionen zur Geltung bringen konnten und der Sachverstand dieser "einfachen" Parlamentarier besser für die Fraktion zu nutzen war.

Das Einziehen solcher Ebenen in die Fraktionsorganisationen setzt voraus, dass zwischen den Abgeordneten gegenseitiges Vertrauen in die Übereinstimmung ihrer grundlegenden politischen Überzeugungen herrscht; erst auf dieser Basis ist man bereit, dem Kollegen aus der eigenen Fraktion die Entscheidungen auf seinem Fachgebiet mindestens im Detail weitgehend zu überlassen und darf im Gegenzug dasselbe erwarten. Dieses Vertrauen wuchs im Bundestag mit der Dauer des Zusammenwirkens heran und ermöglichte die zunehmende Arbeitsteilung in den Fraktionen [35, с. 19–20].

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Text 6.

Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik Deutschland

Viele Deutsche gehören nicht nur einem der insgesamt rund 300000 Vereine an. Das deutsche Vereinsund Verbandsleben ist außerordentlich vielfältig. Fast jeder vierte Deutsche ist Mitglied eines Sportvereins, die Gesangvereine zählen über zwei Millionen Mitglieder. In Vereinen treffen sich Schützen und Briefmarkensammler, Hundezüchter und Heimatfreunde, Karnevalisten, Kleingärtner und Amateurfunker. Hier wird das gemeinsame Hobby gepflegt, aber auch die Geselligkeit. Jugendund Frauengruppen runden das Spektrum ab. Manche Vereine können in der lokalen Politik eine gewisse Bedeutung erlangen. Im örtlichen Schützenoder Heimatverein kommen Menschen mit unterschiedlichen Parteibindungen zusammen; hier werden informelle Kontakte geknüpft, die sich im Leben der Gemeinde auswirken können.

Verbände. Andere Ziele verfolgen Vereinigungen, die handfeste materielle Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Dazu zählen vor allem die großen Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch viele andere Organisationen, die berufliche, wirtschaftliche oder soziale Interessen vertreten. So haben sich beispielsweise Hauseigentümer, Mieter, Frauengruppen, Kriegsopfer oder Autofahrer in

Verbänden zusammengeschlossen. Auch Minderheiten haben sich organisiert. Die Verbände stützen sich auf sachkundige Mitarbeiter, betreiben Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürger für ihre Anliegen günstig zu stimmen. Der Sachverstand vieler Verbände kann auch bei der Vorbereitung neuer Gesetze nutzbar gemacht werden. Ihr Einfluss ist bedeutend, doch wäre es übertrieben, von einer "Herrschaft der Verbände" in der Bundesrepublik Deutschland zu sprechen.

Bürgerinitiativen. Eine recht neue Form von Zusammenschlüssen sind die Bürgerinitiativen, die seit Beginn der siebziger Jahre in Deutschland aktiv geworden sind. Meist schließen sich dabei Bürger zusammen, um auf die Beseitigung eines Missstandes hinzuwirken, weil sie sich von Behörden und Parlamenten nicht hinreichend unterrichtet und beachtet fühlen. Die meisten Bürgerinitiativen entstehen spontan; häufig verfolgen sie ein im persönlichen Lebensbereich ihrer Mitglieder angesiedeltes Ziel. Dabei kann es um die Rettung alter Bäume gehen, die einer neuen Straße weichen sollen, um fehlende Kinderspielplätze oder um die Verhinderung eines Flughafenausbaus. Oft kommt es vor, dass Bürgerinitiativen einander widersprechende Ziele verfolgen. So werden die einen für den Bau einer

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Umgehungsstraße zur Verkehrsberuhigung aktiv, während die anderen dasselbe Projekt aus Gründen des Naturschutzes ablehnen.

Bürgerinitiativen haben in vielen Fällen – insbesondere auf lokaler Ebene – ihre Ziele erreichen können. Sie gaben Beispiele für bürgerschaftliches Engagement und zeigten dabei vielfach die Bereitschaft zum Kompromiss.

Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt Aktivitäten, die sich mit Missständen und Problemen in der Gesellschaft auseinandersetzen und konstruktiv an einer Problemlösung mitarbeiten. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährt allen Deutschen das Recht, friedliche Demonstrationen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über umstrittene Projekte liegt jedoch bei den demokratisch legitimierten Regierungen und Parlamenten. Diese sind verpflichtet, bei ihren Entscheidungen das Allgemeinwohl zu beachten. Deshalb ist es wichtig, dass sich Bürger und Bürgerinitiativen möglichst frühzeitig aktiv an der Vorbereitung staatlicher Entscheidungen, vor allem im Bereich der Planung, beteiligen. In einer Reihe von Gesetzen, wie dem Bundesbaugesetz, ist eine solche Beteiligung vorgesehen [49, с. 429–431].

Text 7.

Freiheit als Prinzip der Gesellschaftsordnung

Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute im Bereich der politischen Freiheit. Diese umschreibt die Möglichkeit des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seine Interessen in demokratischer Weise in den allgemeinen Willensbildungsprozess einzubringen. Politische Freiheit umfasst die politischen Grundrechte und deren sowohl individuelle als auch kollektive Wahrnehmung z. B. in freien Wahlen.

Die Verfasstheit der westlichen Länder wird auch als freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnet. Diese meint, dass das gesamte Staatswesen, insbesondere die Staatsmacht, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung für eine Gesellschaft, in der bestimmte Freiheiten, wie das Recht auf Leben oder die Freiheit vor Sklaverei, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.

Im Kern wird die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie Marktwirtschaft gewährleistet. Zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft oder noch weitergehend einer Bürgergesellschaft gefordert.

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Die Legitimität der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird klassischer Weise auf zwei Weisen begründet, entweder als Prinzip, welches das Gute im Menschen fördert oder als Prinzip, welches das Gute im Menschen anerkennt und voraussetzt. Während ersteres der angloamerikanischen Schule zugeordnet wird, gilt letzteres als kontinentaleuropäisch. Trotz dieser Zuordnung stellt heute kein politisches System eine Reinform einer dieser Schulen dar.

Zurückgehend auf Adam Smith setzt die Freiheit als Ordnungsprinzip gerade keinen Altruismus der zu befreienden Menschen voraus. Der Bäcker soll seine Brötchen nicht aus Altruismus zur Verfügung stellen, sondern aus egoistischem Gewinnstreben heraus. Dieses Gewinnstreben soll nun dazu führen, dass sich der Bäcker darum bemüht, sich optimal auf die an ihn herangetragenen Bedürfnisse seiner Kunden / potenziellen Kunden anzupassen. Freiheit als gesellschaftliches Ordnungsprinzip soll demnach ein gutes Verhalten unabhängig von der moralischen Integrität der beteiligten Personen befördern. Auf Dauer sollen so positive Verhaltensweisen verstetigt und die allgemeine Moral befördert werden.

Die kontinentaleuropäische Sichtweise betont hingegen, dass Freiheiten auch zu Lasten Dritter missbraucht werden können. Trotzdem gesteht auch diese Schule dem Individuum weit reichende Freiheitsrechte zu. Dies wird damit begründet, dass der Mensch im Kern gut sei und er deshalb zugestandene Freiheiten regelmäßig zum Guten gebrauchen wird. Allerdings hat der Staat hier anders als nach der angloamerikanischen Sichtweise die Aufgabe, über die Folgen der Freiheitsanwendung zu wachen, schädliche Freiheitsanwendungen zu unterbinden und unerwünschte Folgen des Freiheitsgebrauches abzumildern oder zu beseitigen.

Die Stärke des angloamerikanischen Ansatzes besteht darin, dass empirische Beispiele für Freiheitsmissbrauch nicht zu einer Negierung des Prinzips der Freiheit führen. Dieser theoretischen Stärke entspricht die Rolle der USA als freiheitlicher Garantiemacht im 20. Jahrhundert.

Die Stärke des kontinentaleuropäischen Ansatzes besteht hingegen darin, dass trotz des liberalen Grundansatzes Missstände nicht nur der Selbstregulation sondern auch einem aktiven staatlichen Eingreifen und somit oftmals einer rascheren Behebung zugänglich sind. Dieser theoretischen Stärke entsprechen die soziale Absicherung, ein engerer marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen und die vergleichsweise höheren Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit der kontinentaleuropäischen Länder [45].

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Text 8.

Mediendemokratie

Der Begriff Mediendemokratie wird verwendet, um schlagwortartig die gestiegene Bedeutung der Massenmedien für das politische System zu unterstreichen. In der Mediendemokratie sind Medien nicht nur politische Kommunikationskanäle, auf welche die politischen Akteure zur Verbreitung ihrer Botschaften zwingend angewiesen sind, sondern auch Akteure, welche die Meinungsbildung und damit politische Handlungsspielräume maßgeblich bestimmen. Insofern pflegen Politikund Medienakteure in der Mediendemokratie einen engen Austausch.

Mediendemokratie zeigt sich beispielsweise daran, dass sich die politischen Entscheidungen, die Präsentation von Politikern und ihre Aussagen an den Bedürfnissen der Massenmedien, insbesondere denen des Fernsehens bzw. seiner Zuschauer, orientieren. Mit dem Begriff "Mediokratie", den der Dortmunder Politologe Thomas Meyer verwendet, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Politik der Medienlogik geradezu unterwerfen muss. Dies kann dazu führen, dass politische Veranstaltungen und Ausdrucksformen mehr oder weniger zu Inszenierungen werden.

Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der privaten Medienanstalten wirft, was die Qualität der Programme angeht, einige Probleme auf. Diese werden, im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die überwiegend durch Rundfunkgebühren finanziert werden, ausschließlich über Werbeeinnahmen finanziert. Da sich der Preis für Anzeigen bzw. Werbespots über die Anzahl der Leser bzw. Zuschauer ergibt, sind Privatmedien bemüht, möglichst hohe Quoten zu erreichen. Daraus resultiert, dass die meisten Privatsender versuchen, ein möglichst großes Publikum zu erreichen, indem sie Inhalte vereinfachen, plakatiert darstellen oder sogar polemisieren und mit reißerischen Schlagzeilen präsentieren. Dadurch können, wie im Falle Florida-Rolfs, destruktive politische Debatten losgetreten oder der Inhalt und Verlauf bereits laufender Diskussionen verfälscht werden.

So genannte Boulevardzeitungen treiben dieses Prinzip so weit, dass sie zum großen Teil aus Schlagzeilen, Bildern und sehr komprimierten, vereinfachten und teilweise polemisierenden Inhalten bestehen, was eine Suche nach fundierter Information schwierig oder unmöglich macht.

Die Themenselektion hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung ist ein maßgeblicher Faktor bei der Informationsweitergabe, was für die Leser bzw. Zuschauer bedeutet, dass die ihnen vorgesetzten

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Themen unter vielen, teils sehr widersprüchlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden.

Auflagenbzw. quotensteigernde Themen werden häufig ohne Rücksicht auf relevante Fakten und Details publiziert, so dass den Konsumenten oft ein Zerrbild der Wirklichkeit präsentiert wird. Die so oft künstlich und ohne wirklichen Hintergrund erzeugten Stimmungen scheinen auch auf Politiker und Entscheider aus der Wirtschaft großen Einfluss zu haben hinsichtlich ihrer Auftritte in der Öffentlichkeit und der vorgestellten Inhalte, was im Begriff Stimmungsdemokratie zum Ausdruck kommt. Auch die Rücksicht auf Werbekunden sollte nicht außer Acht gelassen werden, denn bestimmte politische Themen beeinflussen auch die Wirtschaft, womit wiederum Anzeigenkunden bei Stellungnahmen in bestimmte Richtungen verprellt werden könnten.

Eine Monopolstellung von Medienunternehmen kann verhindern, dass ein breit gefächertes Meinungsbild veröffentlicht wird [18, с. 7–14].

Text 9.

Kleptokratie in größerem Zusammenhang

Bekanntlich sind die meisten Staaten des Westens, jedenfalls von ihrem Anspruch her, demokratische Verfassungsstaaten. Ihnen liegen zwei konstituierende Ideen oder Prinzipien zugrunde, nämlich

1.Nomokratie, das heißt die Herrschaft des Rechts,

2.Demokratie, das heißt die Herrschaft des Volkes.

Anders als es die Schulbuchautoren tun, darf man freilich diese beiden Prinzipien nicht zu wörtlich nehmen. Das Recht herrscht nämlich nirgendwo, allein schon deswegen nicht, weil das Recht gar nicht herrschen kann. Stets herrschen Personen, näher hin: Amtsinhaber gemäß rechtlichen Regeln. Viel mehr kann man wahrscheinlich auch nicht erwarten. Herrscht irgendwo das Volk? Sicherlich nicht, jedenfalls nicht im üblichen Sinne von „herrschen“. Denn herrschen im politischen Sinne kann man nur über andere. Und in Deutschland herrscht das Volk schon gar nicht. Der wichtigste Akt bei der Gründung oder Neugründung eines Staates ist die Verfassungsgebung. In der Präambel unserer Verfassung, des Grundgesetzes, heißt es sehr, fast schon aufdringlich pathetisch:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das

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Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Doch dieser Satz verzeichnet die Wirklichkeit vollständig. Tatsächlich waren es die 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der unsere Verfassung beschlossen hat. Diese Mitglieder wurden von den schon bestehenden Länderregierungen delegiert, sie wurden nicht einmal gewählt. Und diese entschiedene Distanz zum Volk wurde dann auch, der Präambel mit ihrem Volkspathos zum Hohn, im Grundgesetz rechtlich so kodifiziert, dass sie nur noch mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit veränderbar ist. Das Grundgesetz hält das Volk sehr ausdrücklich von der Herrschaft fern. So wird der Bundespräsident nicht vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. So sind Volksbegehren und Volksbefragungen, die in vielen anderen Staaten des Westens eine bare Selbstverständlichkeit sind, verfassungsrechtlich verboten, von Volksentscheidungen ganz zu schweigen. Stattdessen herrschen Gremien, Ausschüsse und vor allem Behörden.

Der Publizist Sebastian Haffner hat einmal, auf sein Leben zurückblickend, gesagt: „Man beginnt bei einer Zeitung als Genie und endet später als Betreuer der Rätselecke.“ Aus diesem Satz spricht eine tiefe Weisheit zu uns. Und weil dieser Satz so weise ist, behält er seine Weisheit sogar dann, wenn wir ihn kräftig variieren: So mancher Staat beginnt seinem rhetorischen Anspruch nach als Nomokratie und Demokratie, entpuppt sicher aber recht früh als Bürokratie und Kleptokratie.

Kleptokratie ist eine Neubildung aus dem griechischen Wort kléptein („stehlen“) und dem ebenfalls griechischen Wort krateïn („herrschen“). Kleptokratie bedeutet also in wörtlicher Übersetzung „Herrschaft der Diebe“ oder auch „Herrschaft der Räuber“. Man könnte dieses Wort auch noch etwas freier übersetzen: „Herrschaft durch Diebstahl und Raub“. Es versteht sich von selbst, dass solcher Diebstahl und solcher Raub stets legalisiert wird, weshalb man „Kleptokratie“ kurz und einprägsam als „politisch motivierten und legalisierten Diebstahl“ deuten oder definieren kann. Ich werde hier die wenig tröstliche These vertreten, dass das Phänomen der Kleptokratie unablösbar zum Staat gehört und keineswegs durch demokratische oder rechtsund verfassungsstaatliche Institutionen zum Verschwinden gebracht werden kann [22].

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Text 10.

„Ein Kind, das heute verhungert, wird ermordet“

Jean Ziegler im Germanwatch-Interview

Der Schweizer Soziologe und UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, ruft zum Aufstand gegen die Weltherrschaft der Konzerne auf und plädiert für eine Auflösung von WTO und IWF.

Interview von Ralf Willinger

Herr Professor Ziegler, in Ihrem neuen Buch „Das Imperium der Schande“ sprechen Sie von einer Refeudalisierung der Welt. Was meinen Sie damit?

In den letzten Jahrzehnten sind auf der Erde unglaubliche Reichtümer entstanden, der Welthandel hat sich in den letzten 12 Jahren mehr als verdreifacht, das WeltBruttosozialprodukt fast verdoppelt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ist der objektive Mangel besiegt und die Utopie des gemeinsamen Glückes wäre materiell möglich. Und gerade jetzt findet eine brutale, massive Refeudalisierung statt. Die neuen Kolonialherren, die multinationalen Konzerne – ich nenne sie Kosmokraten – eignen sich die Reichtümer der Welt an. Diese neue Feudalherrschaft ist 1000 Mal brutaler als die aristokratische zu Zeiten der Französischen Revolution.

Wie funktioniert diese Feudalherrschaft im 21. Jahrhundert?

Die Legitimationstheorie der Konzerne ist der Konsensus von Washington. Danach muss weltweit eine vollständige Liberalisierung stattfinden: Alle Güter, alles Kapital und die Dienstleistungsströme in jedem Lebensbereich müssen vollständig privatisiert werden. Nach diesem Konsensus gibt es keine öffentlichen Güter wie Wasser. Auch die Gene der Menschen, der Tiere und Pflanzen werden in Besitz genommen und patentiert. Alles wird dem Prinzip der Profitmaximierung unterworfen. Dabei setzen die Konzerne zwei Massenvernichtungswaffen ein, den Hunger und die Verschuldung. Das Resultat ist absolut fürchterlich. Die Hungerzahlen steigen in absoluten Zahlen immer weiter an. Letztes Jahr sind nach dem Welternährungsbericht jeden Tag 100.000 Menschen an Hunger oder seinen unmittelbaren Folgen gestorben, alle 5 Sekunden ist ein Kind unter 10 Jahren verhungert. Und dies, obwohl die Weltlandwirtschaft schon heute – ohne Gentechnik, etc. – problemlos 12 Milliarden Menschen ernähren könnte, wie derselbe Bericht feststellt. D.h., es gibt keinerlei Fatalität für die Massenzerstörung der Welt. Ein Kind, das heute an Hunger stirbt, wird ermordet.

Was muss passieren, um diese mörderische Entwicklung zu stoppen?

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Zuerst muss die theoretische Legitimation dieses Systems, der Konsensus von Washington, die Ökonomisierung der Natur, diese Wahnidee muss zerstört werden. Dann muss der Aufstand des Gewissens, ein Sozialaufstand, gegen die kosmokratische Minderheit, die die Welt beherrscht, organisiert und durchgesetzt werden. Denn diese kannibalische Weltordnung von heute ist das Ende sämtlicher Werte und Institutionen der Aufklärung, unter denen wir bisher gelebt haben, das Ende der Grundwerte, der Menschenrechte. Entweder wird die strukturelle Gewalt der Konzerne gebrochen. Oder die Demokratie, diese Zivilisation, wie sie heute in den 111 Artikeln der UNOCharta oder im Deutschen Grundgesetz fixiert ist, ist vorbei und der Dschungel kommt. Es ist eine Existenzfrage.

Sie plädieren also für einen weltweiten Aufstand gegen die Macht der Konzerne. Sehen Sie dafür Ansätze?

Es gibt heute drei historische Kräfte, die zu mobilisieren sind: Die Utopie, die Scham und die Schande. Die Utopie, dass die Schaffung des gemeinsamen Glücks heute möglich ist. Die Scham, die eine Mutter in Nordostbrasilien empfindet, wenn sie Steine kocht, damit ihre Kinder beim Kochgeräusch einschlafen können, obwohl es wieder nichts zu essen gibt. Und die Schande, die wir empfinden, wenn wir mit ansehen müssen, wie Menschen gefoltert werden oder verhungern. Diese Macht der Schande muss mobilisiert werden bei uns, die wir die stillen Komplizen dieser mörderischen Weltordnung sind [52].

Text 11.

Friedensbewegung

Anfang der 80er-Jahre entstand in der Bevölkerung westlicher Staaten eine politische Massenbewegung, die angesichts der weltweiten nuklearen Aufrüstung die Regierungen zur Friedenssicherung durch Rüstungsstopp, Rüstungskontrolle und Abrüstung drängte. In der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich die Friedensbewegung in Reaktion auf den Ende 1979 verabschiedeten NATODoppelbeschluss, der für den Fall erfolgloser Verhandlungen mit der Sowjetunion die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen – überwiegend in der Bundesrepublik – vorsah. Die nur locker organisierte Friedensbewegung umfasste ein breites Spektrum von Gruppen unterschiedlicher sozialer und politischer Orientierung: u. a. kirchliche und gewerkschaftliche Gruppen, Initiativen von Wissenschaftlern, Ärzten, Juristen, Parteien wie die Grünen, die DKP und Teile der SPD, auch Gruppen der CDU. Stark verflochten war die Friedensbewegung mit der Umweltschutz-, der

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