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einzuschätzen und mitzuteilen. Dabei kann die jeweils konkret erlebte Lärmsituation – ausgelöst durch die wichtigsten Lärmverursacher, wie Straßen-, Luftund Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe, Sportanlagen, Baustellen und die Nachbarn – angegeben werden. Jeden Monat gibt es zusätzlich eine aktuelle Monatsfrage, die spezielle Lärmverursacher ins Visier nimmt.
Natürlich sichern wir Ihnen Datenschutz zu. Wir werten lediglich die Angaben aus, die Sie uns zur Verfügung stellen.)
Hinweis: Die Aktion wird weitergeführt, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönlich erlebte Belästigung durch Lärm zu artikulieren. Mit nur wenigen Mausklicks hat jeder, der über einen Internetzugang verfügt, die Möglichkeit, seine persönliche Belästigung durch Lärm einzuschätzen und mitzuteilen. Dabei kann die jeweils konkret erlebte Lärmsituation – ausgelöst durch die wichtigsten Lärmverursacher, wie Straßen-, Luftund Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe, Sportanlagen, Baustellen und die Nachbarn – angegeben werden. Jeden Monat gibt es zusätzlich eine aktuelle Monatsfrage, die spezielle Lärmverursacher ins Visier nimmt.
Berlin, den 29.11.2002
Nachtextaufgaben
1.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
2.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.
3.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.
4.Welcher Lärm stört Sie zu Hause?
5.Was stört Sie in Ihrer Stadt?
6.Wie kann man das Lärmproblem lösen?
Text 38
Vortextaufgaben
1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worum es im Text geht.
2.Lesen Sie den Text.
3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.
4.Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
5.Erklären Sie die folgenden Wörter
•Störung
•Belästigung
•Beeinträchtigun
•Messverfahren
•Schalldruckpegel
LÄRM STÖRT UND BELÄSTIGT ERHEBLICH (2)
FACHLICHE BEWERTUNG
Jedes Geräusch, das zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann, wird als Lärm bezeichnet. Lärm kann man nicht mit physikalischen Messverfahren erfassen, denn Lärm ist das Ergebnis kognitiver Auseinandersetzung mit Geräuschen. Messen kann man die physikalischen Eigenschaften von Geräuschen, den Schalldruck, das Geräuschspektrum etc. Zur Kennzeichnung der Geräuschbelastung wird der Schalldruckpegel in Dezibel (dB(A)) angegeben. Kaum ein Bürger oder eine Bürgerin bleibt in Deutschland von Lärm verschont. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage an ca. 2 000 Erwachsenen zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2004” hervor.
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Der Umfrage zufolge ist die dominierende Lärmquelle im Wohnumfeld wie in den früheren Jahren der Straßenverkehr, durch den sich immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung belästigt und 10 % stark belästigt fühlen. Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste Ursache für Verkehrslärmbelästigungen in Deutschland: Bundesweit fühlt sich fast jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Durch den Schienenverkehr fühlt sich etwa ein Fünftel der Bevölkerung belästigt.
Auch Geräusche durch Nachbarn zählen zu den wichtigsten Ursachen für Lärmbelästigungen. So fühlen sich dadurch über 40 % der Bevölkerung belästigt.
Industrie und Gewerbe belästigen ein Fünftel der Bevölkerung.
Nachtextaufgaben
1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.
2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.
Text 39
Vortextaufgaben
1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worüber der Text handelt.
2.Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
3.Erklären Sie die folgenden Wörter
•Beeinträchtigung
•Stresszustand
•Lärmschutzwand
4.Lesen Sie den Text.
5.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.
6.Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
LÄRM STÖRT UND BELÄSTIGT ERHEBLICH (3)
BEDEUTUNG
Geräusche können nicht nur belästigen, die Kommunikation und geistige Arbeit stören, sondern auch durch chronische Beeinträchtigung des Schlafes und der Erholung eine Gesundheitsgefährdung darstellen.
Von der Wissenschaft werden starke Belästigungen als Indizien für Stresszustände angesehen.
Die durch Straßenund Schienenverkehr verursachten Geräusche können vegetative und endokrine Reaktionen (extraaurale Wirkungen) hervorrufen. Bei Pegeln über 45 dB(A) ist nachts bei geöffneten Fenstern mit Schlafstörungen zu rechnen, bei Pegeln über 65 dB(A) tags sind erhöhte Risiken z.B. für Herzkreislauferkrankungen zu befürchten.
Aus epidemiologischen Studien [1] [2] lässt sich auf einen Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und ischämischen Herzkrankheiten (z.B. Angina pectoris, Herzinfarkt) schließen. Anhand von Modellrechnungen des Umweltbundesamtes ist zu befürchten, dass ca. 12 Mio. Bewohner Deutschlands verkehrslärmbedingt dem erhöhten Risiko einer ischämischen Herzkrankheit unterliegen. Derzeit ist oberhalb eines Immissionspegels von tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) außerhalb der Wohnungen von einem nennenswerten Anstieg des Risikos auszugehen. Die Unterschreitung dieser Pegel stellt daher ein zu erreichendes Umweltqualitätsziel dar. Gegenüber den Ergebnissen früherer Untersuchungen lassen neue Studienergebnisse von 2004 keinen Schwellenwert für eine Risikoerhöhung erkennen [3]. Das bedeutet, dass auch bei moderaten Immissionspegeln geringfügig erhöhte Herz-Kreislauf-Risiken bestehen.
Methodik der Indikatorenbildung
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Mit Hilfe periodisch durchzuführender Repräsentativumfragen in Deutschland werden die Lärmbelästigungsdaten erhoben. Datengrundlage sind für die Bevölkerung Deutschland repräsentative Befragungen; Stichprobenumfang jeweils ca. 2 000 Personen.
Daten zur Lärmbelästigung werden im Auftrag des UBA alle zwei Jahre erhoben. Daten liegen vor für die Jahre 2000, 2002 und 2004.
Bewertungsgrundlagen
Umweltqualitätsziel: Verringerung der Anzahl stark lärmbelästigter Personen in Deutschland bis 2020 auf weniger als 5 %.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Umgebungslärm des Straßen-, Schienenund Flugverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen erreichen – von der Fahrund Flugzeugtechnik über das Steuerrecht bis zur Verkehrsplanung.
Neben Maßnahmen der Verkehrsvermeidung (u.a. Stichwort „Stadt der kurzen Wege”) und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel kommt in einem solchen Konzept dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen besondere Bedeutung zu. Diese Maßnahmen an der „Quelle” wirken flächendeckend und haben insofern Vorrang vor nur lokal wirksamen Lärmschutzwänden oder –fenstern. Maßnahmen zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrund Flugzeuge, Fahrweisen, Anund Abflugverfahren sowie Fahrwege hin. Im Hinblick darauf müssen insbesondere Emissionsgrenzwerte konsequent an den Stand der Technik angepasst werden; die Fortentwicklung des Standes der Technik muss durch Förderung und finanzielle Anreize vorangebracht werden.
Nachtextaufgaben
1.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
2.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.
3.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.
4.Wie wirkt der Lärm auf die Gesundheit?
5.Wie kann man die Wirkung mindern?
Text 40
Vortextaufgaben
1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worüber der Text handelt.
2.Lesen Sie den Text.
3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.
4.Erklären Sie die folgenden Wörter
•Richtlinie
•die Interoperabilität
•Lärmschutzstandard
•Ausund Umrüstung
•Immissionsgrenzwerte
5.Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.
LÄRM STÖRT UND BELÄSTIGT ERHEBLICH (4)
RECHTSGRUNDLAGEN
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Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge
Richtlinien der EU, die in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) übernommen wurden, legen Messverfahren und Emissionsgrenzwerte für das Fahrgeräusch (Maximalpegel der beschleunigten Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand) der einzelnen Fahrzeugkategorien fest. Die Emissionsgrenzwerte wurden für Pkw, Lkw und Busse in den 80er Jahren in zwei Stufen herabgesetzt. Die letzte Senkung ist seit Oktober 1996 für alle Neufahrzeuge gültig. Darüber hinaus wurde eine EU-weite Geräuschvorschrift für alle in den Handel kommenden Reifen als wichtige Voraussetzung zur Senkung der Reifen-/Fahrbahngeräusche erlassen.
Fahrgeräuschtypprüfung |
für |
Pkw |
und |
Lkw |
Kraftfahrzeuge müssen die in der StVZO festgelegten Grenzwerte für Geräuschemissionen einhalten, falls sie zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Dazu werden die Fahrgeräusche von Kraftfahrzeugen nach einem vorgeschriebenen Messverfahren („Typprüfmessverfahren”) bestimmt und als Typprüfwert vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Das KBA bereitet eine Überarbeitung des Typprüfmessverfahrens vor, um eine bessere Anpassung der im Typprüfmessverfahren festgelegten Fahrund Betriebszustände an die im realen Verkehr relevanten Zustände zu gewährleisten
Emissionsgrenzwerte für Eisenbahnen
Die Europäische Kommission beabsichtigt, in der Richtlinie 2001/16/EG vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, europaweit verbindliche Anforderungen – auch zu Lärmemissionen von neu zugelassenen Schienenfahrzeugen – in „Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)” festzulegen. Die Bundesregierung wird sich für fortschrittliche Lärmschutzstandards einsetzen. Ein weiterer Beitrag zur flächendeckenden Reduzierung des Schienenverkehrslärms ist von Maßnahmen an Eisenbahnfahrzeugen im Betrieb, vor allem von der Ausund Umrüstung der besonders lauten Güterwagen auf leisere Komposit-Bremssohlen zu erwarten.
Emissionsgrenzwerte für Flugzeuge
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat 2001 die Lärmgrenzwerte für neue Verkehrsflugzeuge um 10 Dezibel (Summenwert an drei Lärmmesspunkten) gesenkt (Quelle: Umweltbundesamt 2003). Die Fortentwicklung des Standes der Technik erfordert eine weitere Senkung der Grenzwerte. Mit der neuen Richtlinie 2002/30/EG über „Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft” vom 26. März 2002 (ABl. EG Nr. L 85, S. 40) wurde erstmals ein gemeinschaftsweiter Rahmen für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen geschaffen.
IMMISSIONSGRENZWERTE
Straßenund Schienenlärm
Für den Lärmschutz beim Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen sind in der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche festgelegt (Lärmvorsorge).
Für den Lärmschutz an bestehenden Verkehrswegen bestehen keine derartigen Rechtsvorschriften, jedoch gelten für die Sanierung von Bundesfernstraßen die „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes” von 1997, in denen Sanierungswerte geregelt sind. Für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes besteht seit 1999 ein Sanierungsprogramm; jährlich werden aus dem Bundeshaushalt rund 51 Mio. EUR zur Verfügung gestellt und nach Maßgabe von Sanierungswerten, die mit denen für die Bundesfernstraßen übereinstimmen, für den Schallschutz verwandt.
Fluglärm