
- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
- •Arbeitskräfte gesucht: Gastarbeiter
- •Arbeit gesucht: Traumziel Europa
- •Binnenwanderung in Europa
- •Deutschland - ein Einwanderungsland?
- •Ausländer in Deutschland: einfach nur fremd?
- •Integrationspolitik
- •Integration in Schule und Beruf
- •Migration und Integration
- •Integration - Integrationspolitik
- •Fremde und Fremdsein - Vorurteile und Feindbilder
- •Internationale Migration
- •Formen der Abwanderung
- •Irreguläre Migration
- •Staatliche Steuerungsversuche
- •Migration und Integration (Deutschland-Chronologie)
- •Religionen: Konfliktpotenzial oder kulturelle Bereicherung?
- •Ethnische Konflikte
- •Globaler Terrorismus – die neue Gefahr
- •Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
- •Transnationaler Terrorismus
- •11. September 2001
- •Der islamistische Terrorismus
- •Terrorismus gestern und heute
- •Der internationale Terrorismus – weiterhin eine Gefahr?
- •Gefahr durch abc-Waffen
- •Internationale Abwehrstrategien
- •Weltpolitische Konflikte
- •Ursachen und Hintergründe von Konflikten und Kriegen
- •Islamischer Fundamentalismus
- •Entwicklung und Aufhebung des Ost-West-Konflikts
- •Struktur und Perspektiven des Nord-Süd-Konflikts
- •Konfliktherd Nahost
- •Krieg und Friedlosigleit: Warum gibt es Kriege? –
- •Vier Beispiele
- •Vietnam: gegensätzliche Gesellschaftsordnungen
- •Krieg, Konflikt, Konfliktlösung
- •Vielfalt moderner Kriege
- •Kriege neuer Art
- •Irak-Krieg 2003
- •Krieg im ehemaligen Jugoslawien
- •Kurden: Volk ohne Land
- •Humanitäre Katastrophen
- •Umweltkatastrophe als Schadensursache und Schaden [Bearbeiten]
- •Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
- •Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
- •Osze – Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa
- •Internationale Nichtregierungsorganisationen
- •Nato und Bundeswehr
- •Interkulturelle Kommunikation
- •Eine seltsame Alchemie zwischen Deutschen und Franzosen.
- •Deutsch – Deutsche – Franzosen – Deutschland – Frankreich
- •Ein Gespräch über interkulturelle Probleme
- •Kulturunterschiede zwischen Deutschland und Belarus – Ein Erfahrungsbericht
- •Warum sehen Russinnen so viel schöner aus?
- •Über die Ehe - ein Kommentar
- •Heirats-Trends
- •Andere Länder, andere Sitten
- •«Das Wichtigste für einen Deutschen ist immer nur er selbst!»
- •Bikulturelle Ehen und Beziehungen
- •Inhaltsverzeichnis
- •Verstöße gegen die Rechtsordnung –
Internationale Abwehrstrategien
Für europäische Staaten stehen Rüstungskontrollabkommen im Vordergrund, um den Gefahren zu begegnen, die mit der Verbreitung von ABC-Waffen einhergehen. So verbietet das 1997 in Kraft getretene Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ), dem bisher 178 Staaten beigetreten sind, die Herstellung und Beschaffung von chemischen Kampfstoffen. Das Biologiewaffen-Übereinkommen (BWÜ) von 1975 verfolgt das gleiche Ziel in Bezug auf Biowaffen. Der aus dem Jahr 1970 stammende Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (Nuclear Non-Proliferation Treaty - NPT) erlaubt nur fünf Staaten - den USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China - den Besitz von Kernwaffen. Sie sind laut Vertragstext jedoch an ihr Versprechen gebunden, die eigenen Nuk-leararsenale zu reduzieren und schließlich ganz abzurüsten.
Diese Verträge setzen wichtige internationale Normen. Allerdings sind ihnen einige Staaten nicht beigetreten. Indien, Pakistan und Israel besitzen zwar Kernwaffen, sind aber keine Mitglieder des NPT. Nordkorea hat im Februar 2003 verkündet, aus dem Vertrag auszusteigen. Außerdem sind die Kontrollen der IAEA, die eine tatsächliche Einhaltung des Verbots sicherstellen sollen, oft nicht ausreichend. Die meisten Inspektionen finden angemeldet statt, und die Zugangsrechte der Inspek-toren sind begrenzt.
Daher drängen die USA darauf, neben der multilateralen Rüstungskontrolle die Exportkontrollen der Industrienationen zu stärken. Dazu soll besonders die im Mai 2003 ins Leben gerufene Proliferation Security Initiative dienen. Die an ihr beteiligten Staaten - mittlerweile sind es mehr als sechzig - agieren auf der Grundlage des Völkerrechts sowie ihrer jeweiligen nationalen Gesetzge-bung. Durch den Vollzug bestehender Rechtsvorschriften soll der Transport verbotener Materialien zu Lande, zur See und in der Luft wirksam unterbunden werden.
Daneben werden zunehmend militärische Vorkehrungen getroffen. Im Vordergrund des öffentlichen Interesses steht dabei das amerikanische Projekt einer Raketenabwehr. Hauptziel ist es, die westliche Handlungsfähigkeit auch dann aufrechtzuerhalten, wenn es zu Erpressungsversuchen mit ABC-Waffen und Raketen kommen sollte. Ob eine effektive Raketenabwehr technisch möglich und auch finanzierbar ist, wird sich erst in der Zukunft herausstellen.
Hinsichtlich terroristischer Bedrohungen streben die USA und ihre Verbündeten an, den Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken. Deutschland hat beispielsweise Pockenimpfstoff angeschafft, der für die gesamte Bevölkerung ausreichen soll. Auch ein entsprechender Einsatzplan wurde erarbeitet. Zudem werden Ärzte darin geschult, durch biologische Kampfstoffe verursachte Erkrankungen zu erkennen.
Weitere Rüstungskontrollabkommen
ABM (Abkürzung für englisch Anti-ballistic missile, dt.: Rakete zur Bekämpfung anfliegender ballistischer Feindraketen). Die USA und die UdSSR schlossen 1972, dann 1974 einen modifizierten , zeitlich unbefristeten ABM-Vertrag, in dem sie sich gegenseitig die Errichtung von je einem ABM-System mit bis zu 100 Startrampen und 100 Abfangraketen zugestanden. Der ABM-Vertrag gewährleistete die gegenseitige Abschreckung.
INF (Abkürzung für englisch Interrmediate-range Nuclear Forces, dt.: Nukleare Mittelstreckenkräfte). Am 8.12.1987 unterzeichneten Michail Gorbatschow und Ronald Reagan in Washington den INF-Vertrag über den vollständigen Abbau landgestützter Mittelstreckenraketen mit Reichweiten von 500 bis 5500 km. Es war der erste Vertrag, durch den eine Kategorie von Kernwaffen tatsächlich beseitigt wurde.
SALT (Abkürzung für englisch Strategic Arms Limitation Talks (auch. Treaty, dt.: Abrüstungsverhandlungen und Abrüstungsabkommen zwischen den USA und der UdSSR zur Begrenzung der strategischen Waffen (Atomwaffen und Trägersysteme). Die Verhandlungen wurden seit 1969 hauptsächlich in Helsinki und Wien geführt. Ein erstes Vertragswerk (SALT I) wurde am 26.5.1972 in Moskau von L. Breshnew und R. Nixon unterzeichnet; es begrenzte den Umfang der Raketen-abwehrsysteme und die Zahl der Interkontinentalraketen beider Seiten. Unmittelbar danach weitere Verhandlungen; sie führten zur Unterezeichnung von SALT II durch L. Breshnew und J. Carter am 18.6.1979 in Wien. Diese Abkommen sah eine weitere Begrenzung der strategischen Offensiv-waffen vor. Die Ratifizierung durch den US-amerikanischen Senat wurde wegen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan Ende 1979 ausgesetzt. Anstelle der ursprünglich geplanten Verhand-lungen von SALT III wurden 1982 die Gespräche über START aufgenommen.
START (Abkürzung für englisch Strategic Arms Reduction Talks, dt.: Gespräche über die Reduzierung strategischer Waffen): eine Serie von Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR über die Verringerung ihrer strategischen Kernwaffen. Die Gespräche begannen am 29.6.1982 in Genf. Am 31.7.1991 wurde in Moskau der START-Vertrag (START-I) unterzeichnet, der u. a. eine Reduzierung der atomaren Gefechtsköpfe auf eine Obergrenze von jeweils 6000 beinhaltet. Nach dem Ende der UdSSR bemühten sich der US-amerikanische Präsident Bush und der russische Präsident Jelzin um eine Fortsetzung der Abrüstungsgespräche. Ein weiterer START-Vertrag (START-II), der am 23.1.1993 in Moskau von Russland und den USA unterzeichnet wurde, sieht einen Abbau der Gefechtsköpfe auf 3000 (Russland) bzw. 3500 (USA) vor. Im Januar 1993 abgeschlossener Vertrag zwischen Russland und den USA ergänzt den START-Vertrag vom 31.7.1991. Die beiden Großmächte verpflichteten sich, bis 1999 ihre Arsenale auf 6000 Sprengköpfe und maximal 1600 Trägersysteme zu reduzieren.
(aus: Informationen zur politischen Bildung, Nr.291/2006)