
- •Kinder-, Jugend- und Familienrecht
- •Inhaltsverzeichnis
- •Bürgerliche Gesetzbuch
- •Sozialgesetzbuch
- •Deutsche Rechtsvorschriften
- •II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
- •2. Kommentare
- •3. Lehrbücher
- •4. Monographien
- •5. Aufsätze
- •6. Zeitschriften
- •7. Gerichtsentscheidungen
- •8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten
- •9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit
- •5. Entscheidungen der Verfassungsgerichte
- •6. Staatsverträge
- •7. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- •8. Gewohnheitsrecht
- •9. Völkerrecht, soweit es nicht auf Staatsverträgen beruht
- •Normenhierarchie und Vorrang des Gesetzes (Artt. 20 I, 28 I, 31 gg)
- •Verordnungen
- •Das Bundesverfassungsgericht in der sozialen Arbeit
- •3. Einheit: Der Rechtsweg
- •I. Zivilrecht - öffentliches Recht
- •Gliederung der Gerichtsbarkeiten
- •Gerichtsbarkeit ändern !
- •Erläuterungen zu dem Schaubild
- •Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit ( ersetzen)
- •3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten(s. Hierzu auch Einheit 3 - g, Übersicht 5)
- •5. Zulassungsvoraussetzungen
- •IV. Wiederaufnahme des Verfahrens
- •5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Regelung von Rechtsverhältnissen
- •I. Gerichtliche Zuständigkeit
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •II. Zweiteilung des Verfahrens
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •III. Einleitung der Verfahren
- •1.Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •IV. Die Aufklärung des Sachverhalts
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt(s. Auch Einheit 4 g-IV)
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe)
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
- •VIII. Prozesskostenhilfe (pkh) gemäß zpo/ Verfahrenskostenhilfe gemäß FamFg
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren der Gewährung
- •4. Folgen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Hilfsbedürftigen
- •4.1Bei Prozessbeginn
- •4.2Bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt
- •Abschnitt 1: Erbfolge
- •II. Nebengesetze
- •III.Zusammenfassung
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •I. Arten von Normen
- •3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben.
- •II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen
- •Subsumtion
- •V. Auslegung von unklaren Normen
- •6. Teleologische Auslegung
- •7. Rechtsvergleichende Auslegung
- •VI. Zusammenfassung
- •VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen
- •Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
- •Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
- •VIII. Zusammenfassung
- •IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
- •1. Beteiligung mehrerer Personen
- •2. Reihenfolge der Handelnden
- •3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
- •4. Organ - Gehilfe
- •5. „Übernahmehaftung“
- •8. Zusammenfassung
- •IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
- •V. Vollendung des 16. Lebensjahres
- •VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
- •II. Minderjährigkeit
- •Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
- •III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit
- •IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung
- •6. Rechtsfolgen der Abweichung von Wille, Erklärung und Motiv
- •7. Abweichen von Wille und Erklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung
- •8. Zusammenfassung
- •Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
- •Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
- •1. Verpflichtung – Verfügung
- •2. Struktur von Rechtsvorgängen
- •3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
- •4. Mittelbare Folgen von Mängeln
- •5. Bedeutung des Abstraktionsgrundsatzes
- •6. Zusammenfassung
- •Einheit 12: Stellvertretung
- •I. Inhalt und Umfang von Stellvertretung
- •II. Arten von Stellvertretung
- •Gesetzliche Stellvertretung
- •Gewillkürte Stellvertretung
- •III. Zusammenfassung
- •Gesetzliche und gewillkürte Stellvertretung
Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
z.B. Kauf, § 433 II, Miete, § 535 S. 1 BGB Erfüllungsanspruch
Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
a.aus Eigentum§ 985 BGB
Rückgabeanspruch
es ist folgendes zu prüfen:
Anspruchssteller = Eigentümer
Anspruchsgegner = Besitzer
Besitzer hat kein Recht zum Besitz
b. aus unerlaubter Handlung, §§ 823, 828 BGB
Rückgabeanspruch
s.o. 1.2 b.: absolutes Recht ist Eigentum oder Besitz
c.aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812, 818 BGB
Rückgabeanspruch
s.o. 1.2 a.: erlangt ist Eigentum oder Besitz
Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
Bei der Auswahl der Rechtsnorm ist scharf zu unterscheiden, ob es bei Vorliegen einer vertraglichen Beziehung um deren Erfüllungoder um derenRückabwicklunggeht. Im ersten Fall ist eine spezielle vertragliche Norm zu prüfen (z.B. § 433 BGB, § 535 BGB, § 611 BGB...). Im letzteren Fall gibt es in einigen Vertragstypen zwar auch spezielle Normen (z.B. § 556 BGB: Rückgabe der Mietsache). Wahrscheinlicher ist aber, dass vertrags-unspezifische Normen (z.B. § 812 BGB, § 985 BGB etc.) zu prüfen sind.
VIII. Zusammenfassung
Ein Anspruchist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194).
Eine Anspruchsgrundlagenennt die Voraussetzung für das Vorliegen eines Anspruchs (Tatbestandsmerkmale).
Ansprüche können aus Vertrag oder aus dem Gesetz direkt (Geschäftsführung ohne
Auftrag, unerlaubte Handlung, Unterhalt, Erbschaftsherausgabe) entstehen.
IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
1. Beteiligung mehrerer Personen
Wenn mehrere Personen an dem Geschehen beteiligt sind, fangen Sie immermit der an, die unmittelbar gehandelt hat, und gehen Sie dann schrittweise von ihr weg
Beispiel 1: Erzieherin „schläft“. K1 schädigt K2.
1. Schritt: Ansprüche K2 K1
2. Schritt: Ansprüche K2 E
3. Schritt: Ansprüche K2 Anstellungsträger
4. Schritt: Ansprüche K2 Versicherung.
Anstellungsträger kann eine Einzelperson oder eine jur. Person des Privaten- z.B. e. V. – oder des öffentlichen Rechts- z.B. Kommune- sein.
2. Reihenfolge der Handelnden
Wenn mehrere unmittelbar Handelnde vorhanden sind, bleiben Sie bei den „Übernahmevorschriften“ immer zuerst bei einer Person und handeln diese ganz ab. Erst dann prüfen Sie die nächste Person:
Beispiel 2: Kennzeichnen Sie genau, von wessen Träger bzw. Versicherungen sie sprechen! S und V verursachen schuldhaft Schäden beim Geschädigten G.
1.1 G S
1.2 G Anstellungsträger des S
1.3 G Versicherung des S
2.1 G V
2.2 G Anstellungsträger des V
2.3 G Versicherung des V
3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
Schadenersatzansprüche können aus Vertrag oder Delikt hergeleitet werden. Prüfen Sie immer beides!
Beispiel 3: K1 schädigt K2 (wie Beispiel 1).
1. Ansprüche K2 K1
1.1 aus Vertrag: nicht vorhanden
1.2 aus Delikt: § 823
2. Ansprüche K2 E
2.1 aus Vertrag: nicht vorhanden
2.2 aus Delikt: § 832
3. Ansprüche K2 Träger
3.1 aus Vertrag: vorhanden, ist durch E verletzt worden. Träger muss dafür einstehen.
3.2 aus Delikt: Übernahme des deliktischen Anspruchs gegen E.