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Билет № 6

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Der Aufbau der Gerichtsbarkeit

In der Bundesrepublik Deutschland ist die rechtsprechende Gewalt in fünfselb-ständige Gerichtszweige aufgegliedert. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Begriff der ordentlichen Gerichtsbarkeit erklärt sich aus der geschichtlichen Entwicklung und bedeutet keine Hervorhebung gegenüber den anderen Gerichtszweigen. Sie ist der geschichtliche Stamm, aus dem sich die übrigen Zweige der Gerichtsbarkeit entwickelt haben.

Strafgerichte und Zivilgerichte

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Strafgerichte und Zivilgerichte. Den Strafgerichten obliegt die Anwendung des Strafrechts. Sie führen Prozesse durch, denen die Staatsanwalt eine Verletzung strafrechtlicher Normen vorwirft. Die Zivilgerichte sind die Entscheidung bürgerlicher (ziviler) Rechtsstreitigkeiten zuständig, also immer dann, wenn sich der Streitgegenstand zwischen einzelnen Bürgern (Kläger und Beklagtem) aufvorschriften des Privatrechts bezieht (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis oder einem Kaufvertrag). Aus der Zuständigkeit der Zivilgerichte herausgenommen ist jedoch das Arbeitsrecht als ein heute besonders wichtiges Sondergebiet des Privatrechts.

Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Gerichtszweig, der zuständig für Strei­tigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt ist. Die Verwaltungsgerichts­barkeit bietet dem Bürger Rechtsschutz, wenn er sich durch eine Massnahme der öffentlichen Verwaltung in seinen Rechten verletzt glaubt. Die Verwaltungsgerichte entscheiden, wenn der Bürger bei Alltagskonflikten mit den Verwaltungsbehörden gerichtlichen Schutz begehrt. Die Verwaltungsgerichte haben zunehmend aber auch über wichtige Konflikte der politischgesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden, zum Beispiel bei Streitigkeiten um die Genehmigung des Baus von Kernkraftwerken.

Finanzgerichte und Sozialgerichte

Aus der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert Die Finanzgerichte sind bei Streitigkeiten um Verwaltungsakte der Finanzbehörden (Steuerbescheide) zuständig. Da das Steuerrecht ausserordentlich kompliziert ist, ist die Möglichkeit, ein Finanzgericht anzurufen, ein wichtiger Rechtsbehelf für den Bürger, der die rechtamtliche Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in seinem Fall bezweifelt. Sehr bedeutsam ist auch die Sozialgerichtsbarkeit, die bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Kranken-, Renten-und Unfallversicherung) zu entscheiden hat.

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Die Schweiz

Die Schweiz (amtlich deutsch — die Schweizerische Eidgenossenschaft) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an die BRD, im Osten an Österreich und Liechtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Die Schweiz umfasst eine Fläche von 41293 km2. Die Einwohnerzahl beschränkt sich zur Zeit auf etwa 7 Millionen. Die Hauptstadt ist Bern. Die Amtssprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch und Italienisch, seit 1938 ist rätoromanisch die vierte Landessprache (nicht Amtssprache). Währung ist der Schweizer Franken.

Verfassung: Die Schweiz ist nach der Verfassung vom 29.5.1874 ein demokra-tischer Bundesstaat, der seit 1978 aus 26 Kantonen besteht. Das grundgesetzgebende Organ ist die Bundesversammlung, die aus zwei Abteilungen (Kammern) besteht, dem Nationalist und dem Standerat. Der Nationalrat wird aus 200 Abgeordneten (Nationalraten) gebildet. Die Nationalrate werden im Proporzwahlverfahren (Verhalmiswahlrecht) in kantonalen Wahlkreisen auf 4 Jahre gewählt. Beide Kam­mern beraten die jeweiligen Vorlagen getrennt. Sie wählen gemeinsam für 4 Jahre den Bundesrat, das oberste schweizerische Exekutivorgan, das aus 7 Mitgliedern besteht, die aus jeweils unterschiedlichen Kantonen stammen müssen. Sein Vorsitzender ist der von der Bundesversammlung für ein Jahr gewählte Bundespräsident. In den Standerat, das föderative Organ, entsenden die einzelnen Kantone (Stunde) je zwei Abgeordnete. Er besteht aus 46 Mitgliedern. Diese werden nach Kantonalen Vorschriften unmittelbar vom Volk nach Mehrheitswahlrecht auf vier Jahre gewählt. Die Regierungsgewalt hegt beim Bundesrat. Die Bundesversammlung wählt den Bundesrat, den Präsidenten, den Bundeskanzler sowie das Bundesgericht.

Die einflussreichsten Parteien sind die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), die Christlichdemokratische

Volkspartei der Schweiz (CVP), die Schweizerische Volkspartei (SVP). Diese vier sind die am stärksten im Nationalrat vertretenen Parteien. Das Wappen zeigt ein schwebendes weisses Kreuz im roten Feld. Die in gleicher Weise gestaltete quadratische Nationalflagge wurde 1848 eingeführt.

Die bekanntesten schweizerischen Schriftsteller sind M. Frisch, F. Durrenmatt. In der Schweiz gibt es zahlreiche Museen und Kunstgalerien. In Zürich liegt das Kunsthaus, eine Sammlung von Werken aus dem Mittelalter bis heute, das Schwei­zerische Landsmuseum. In Basel befindet sich das Kunstmuseum—eines der bedeutendsten Museen Europas mit Gemälden von Cranach, Holbein, Picasso, Matisse. In Bern befindet sich das Historische Museum, das Kunstmuseum sowie das Naturhistorische Museum.