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Билет № 3

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Kriminalistik (Ein Grundriss für Studium und Praxis)

I. Kriminalistik im wissenschaftlichen System

Der Stellenwert der Kriminalistik in der Wissenschaft ist umstritten. Hierbei geht es insbesondere um das Verhältnis zur Kriminologie und zum Strafrecht. Dies durfte jedoch lediglich eine akademische Streitfragesein und keine praktische Bedeutung haben. Versucht man das Problem vor dem Hintergrund unseres gesellschaftlichen Systems zu lösen, so konnte folgender Weg gangbar sein: In demokratischen Gesellschaften werden die Entscheidungen von den Politikern getroffen. Sie bestimmen die Regeln, wie die Bürger des Landes vor Verbrechen und Verbrechem geschtttzt werden sollen und verabschieden dazu die erforderlichen Gesetze. Welche Gesetze zur Strafrechtspflege erlassen werden müssen, können sie mit Hilfe der Kriminalpolitik ermitteln. Diese Kriminalpolitik wiederum bedient sich der Systeme des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalistik. Prüfen wir deren Inhalte.

Das Strafrecht nennt die Tatbestände, qualifiziert die Schuld, legt das Prozess-verfahren fest und regelt den Strafvollzug.

Die Kriminologie beschreibt die Erscheinungsformen der Verbrechen und bietet Erklärungsansätze für deren Ursachen an.

Die Kriminalistik nennt die Methoden der Verbrechensverhütung und Strafver-folgung mit Beweisfindung und Beweisführung. Sie bedient sich der Natur- und Geisteswissenschaften. Um sie im Detail zu verstehen, ist eine weitere Unterteilung in Teildisziplinen notwendig.

Die Kriminalstrategie beschreibt das Gesamtkonzept kriminalpolizeilicher Ver-brechensverhütung und -verfolgung und findet ihre praktische Anwendung auf der Ebene der Aufsichtsbehörden. Hier werden zum Beispiel Preventionsprogramme erarbeitet und die dafür erforderlichen Geldmittel zur Verfügung gestellt, oder die Einrichtung von Spezialdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität oder der Organisierten Kriminalität beschlossen.

Die Kriminaltaktik ist das planmässige und fallorientierte Vorgehen des Krimi-nalisten bei Einzelnen. Es ist das Ergebnis der Überlegungen, wie taktisch vorgegangen werden soll. Hierbei muss es sich nicht nur um einen Einzelfall handeln, sondern es kann auch ein Problem in einer bestimmten Region sein, z.B.: der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen in einer Gemeinde. Der Kommissariatleiter legt dabei fest, wie viele Kriminalisten zur Bekämpfung dieser Delikte eingesetzt werden. Aber auch der einzelne Sachbearbeiter überlegt seine taktische Vorgehensweise für den Einzelfall, z.B. die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen, die Festnahme von Gesuchten oder die Durchsuchung bei Verdächtigen.

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Die Verfassungsschutzbehörden

Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegen ihre Besei-tigung und Unterwanderung wird vom Grundgesetz als Verfassungsschutz definiert. Um den Verfassungschutz wirksam gewährleisten zu können, sammeln die Verfas-sungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen und werten diese für die Bundes-und Landesregierungen, Exekutivbehörden und Gerichte aus. Ein weiteres Betätigungsfeld der Verfassungsschutzbehörden ist die Spionageabwehr, die Bekämpfung geheimdienstlicher Aktivitäten fremder steht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Verfassungsbehörde des Bundes und gleichzeitig Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln. Das BfV untersteht dem Bundesminister des Innern. Es arbeitet mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz zusammen. Der Verfassungsschutz ist ein reiner Nachrichtendienst. Er hat keine polizeilichen Exekutivbefülgnisse.

Eine Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern findet in mehrfacher Hinsicht statt. Sie wird durch die verantwortlichen Minister, die Parlamente und die Datenschutzbeauftragten wahrgenommen. Daneben unterliegt der Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Gerichte sowie durch die öffentliche Meinung, die Presse und den Rundfiink.