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Билет № 2

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Verbrechensbekämpfung

Absolute Sicherheitsgarantien kann kein Rechtsstaat seinen Bürgern bieten. Weder die ideologische Fixierung der extremen Linken, die Polizei dürfe fast nichts tun, noch die der extremen Rechten, die Polizei dürfe fast alles tun, erweist sich als ein ernstzunehmender Beitrag zur Verhinderung der Kriminalität. Da ein Rechtsstaat nicht nur Angriffe von aussen, sondern auch von innen abzuwehren hat, insofern kriminelle Handlungen den sozialen Frieden und den Bestand der Rechtsordnung gefährden, stellt die Verbrechensbekämpfung eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Staatsbürger dar. Wirksame, elementare Schutzmassnahmen gegen Kriminalität ergreifen Bürger, wenn sie aus Verantwortung für unsere plurale Gesellschaft grundgesetzkonforme Rechtsnormen bewusst einhalten und sich die Bedeutung der Grundwerte für ein kultiviertes, humanes Zusammenleben bewusst machen. Um Massendelikte, organisiertes Verbrechen und weitere zunehmende Kriminalitätsformen effektiv bekämpfen zu können, wurde ein systematisches Preventionskonzept entwickelt. Allerdings ruft ein nahezu unbegrenztes Ausweiten der Preventionsmassnahmen ethische Bedenken im Blick auf Unkontrollierbarkeit, Unverhaltnismässigkeit und mögliche Willkür hervor. Ethisch lässt sich das Strafrecht als ein herkömmliches Instrument der Verbrechensbekämpfung kaum noch mit den Zweckbestimmungen der Rache und Vergeltung, der Abschreckung und Wiedergutmachung, der Sozialschädlichkeit und des Sicherheitsbedürfnisses der Bürger legitimieren. Ein ethisch vertieftes Strafrecht setzt einerseits das Prinzip der persönlichen Freiheit, Verantwortung und Tatschuld sowie die Bereitschaft und Fähigkeit des Straftäters zur Umkehr und andererseits den Grundsatz der sozialbedingten Mitverantwortung der Gesellschaft voraus. Denn wenn gesellschaftliche Strukturen normwidriges Verhalten in Form von raffinierten Verführungskunsten und Konsumzwangen fördern, dann müssen solche bedenklichen Rahmenbedingungen in strafrechtliche Überlegungen und Massnahmen einbezogen worden. Human-ethische Gesichtspunkte des Strafvollzuges legen grossen Wert darauf, dass Inhaftierte eine faire Chance zur Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft erhalten und Fi-nanzierungsmassnahmen für Justizvollzugsanstalten in einem moralisch vertretbaren Verhältnis zu Resozialisierungsmassnahmen stehen.

Vorwürfe, die gegen die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung erhoben werden, sollten rechtlich wie ethisch sorgfältig geprüft werden. Auch wenn der Polizeibeamte die Polizeibeamtin in besonderer Weise zu Kriminalitätsbekämpfung verpflichtet ist, kann nicht die Maxime, Erfolg um jeden Preis, der Masstab für polizeiliche Strafverfolgung und Ermittlung sein, sondern den Vorzug verdienen auch in der Verbrechensbekämpfung die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sich nicht von unkontrollierten Wut- und Hassgefühlen gegenüber brutalen Straftstern leiten zu lassen, die Pflicht zur Eigensicherung zu beachten, das Verbrechen zu verabscheuen und zugleich die Menschenwürde des Normverletzers zu achten, all das stellt hohe ethische Anforderungen an jeden Polizeibeamten jede Polizeibeamtin im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Kein Zweifel, ein Nachlassen des gesellschaftlichen Konsenses in Fragen Kriminalität und Kriminalitätsbekampfung schränkt die dies-bezüglichen Bemühungen der Polizei ein.

2. Прочитайте текст и передайте его краткое содержание

Achtung Autodiebstahl!

In der Nacht vom Sonntag zum Montag ist in der Königsstrasse ein blauer Personenwagen verschwunden. Er gehört einem bekannten Filmschauspieler.

Der Wagen war an der rechten Strassenseite geparkt. Fussgänger hatten in der Nacht einen jungen Mann beobachtet. Er hatte sich längere Zeit in der Nähe des Wagens aufgehalten. Es ist möglich, dass er das Auto gestohlen hat.

Der junge Mann ist 1,74 m gross, schlank und hat einen Bart. Er trug eine Brille und hatte eine karierte Jacke sowie eine dunkle Hose an.

Der Wagen, ein blauer Mercedes 300, tägt das Kennzeichen M-TR 840. Im Wagen lagen eine braune Aktentasche und ein heller Damenhut.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Nachrichten über die verdächtige Person oder über den gestohlenen Wagen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Die russische Firma N.P. interessiert sich für den Intensivkurs in deutsch in München, da sie mit dem Vertrieb ihrer Produkte in Deutschland und Österreich beginnen will. Einige Manager sollen an Sprachkursen teilnehmen, damit sie sich mit den Kunden verständigen können. Die Firma erkundigt sich bei der Handelskammer nach den Adressen von Sprachkursen. Die Firma bittet auch das Goethe-Institut um weitere Informationen, speziell bezüglich Kurstypen, Terminen und Kursdauer. Es hängt natürlich auch vom Preis ab, welche Kurse gebucht werden. Einige Mitarbeiter verfügen schon über Deutschkenntnisse. Sie bereiten sich auf den Kurs für Fortgeschrittene vor — und keiner von ihnen zweifelt am Erfolg des Kurses. Sie freuen sich schon auf ihren Aufenthalt in München, da sie sich vor Ort ganz auf die Fremdsprache konzentrieren können. In München gewöhnen sie sich schnell an die neue Umgebung. Sie denken nur manchmal an ihre Firma, denn hauptsächlich beschäftigen sie sich mit der deutschen Grammatik. Sie sprechen mit ihren Kollegen den ganzen Tag Deutsch und freuen sich über die Fortschritte, die sie jeden Tag machen.