Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Скачиваний:
197
Добавлен:
20.04.2015
Размер:
3.83 Mб
Скачать

Билет № 10

1. Прочитайте текст по специальности и переведите его со словарём на русский язык

Das Recht

Wir haben das Recht als eine besondere Form sozialer Normen kennengelemt. Soziale Normen bringen zum Ausdruck, wie sich die Menschen im Umgang mit anderen verhalten sollen. Die Besondetheit des Rechts liegt darin, dass seine Geltung durch eine höchste Instanz in der Gesellschaft, den Staat, garantiert und durchgesetzt wird. Wir sprechen daher von der Erzwingbarkeit des Rechts durch den Staat, durch die es sich von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheidet

Als eine besondere Form sozialer Normen hat sich das Recht in einer langen geschichtlichen Entwicklung herausgebildet.Es ist nicht möglich, historisch allgemeingültige Aussagen darüber zu machen, welche sozialen Regeln in jeweils verschiedenen Gesellschaften die Besonderheiten rechtlicher Normen gehabt haben. Ein wichtiger Einschritt in der Rechtsgeschichte liegt aber in der Unterscheidung zwischen traditionalem und modernem Recht. Über lange geschichtliche Epochen hinweg lag der Geltungsgrund des Rechts darin, dass es althergebracht war. Auch wenn die politische Übrigkeit neue rechtliche Regeln erliess, wurden diese daran gemessen, ob sie mit dem im Einklang standen, was schon immer gegolten hatte. Der Geltungsgrund des Rechts änderte sich mit der Entstehung des neuzeitlichen Staates. Das moderne Recht gilt, weil es von der Staatsgewalt gesetzt wird. Neue rechtliche Regeln setzen ältere ausser Kraft. Es gilt nicht mehr der Vorrang des alten; sondern des jüngeren Rechts.

Die Vielzahl rechtlicher Regeln im modernen Staat übt sich unter zwei Hauptgesichtspunkten aufgliedern. Unter dem ersten Gesichtspunkt kann man die Rechtsordnung mit einem Stufenbau vergleichen, in dem es mehrere Arten rechtlicher Regeln gibt, die sich nach ihrem Rang unterscheiden und in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung zueinander stehen: Die Verfassung geht den Gesetzen vor, diese wiederum den Rechtsverordnungen und Satzungen. Die Regelungen der jeweils unteren Stufe müssen mit den hoherrangigen Normen im Einklang stehen und dürfen ihnen nicht widersprechen. Der zweite Gesichtspunkt gliedert die rechtlichen Normen nach der Eigenart der gesellschaftlichen Beziehungen, die sie regeln sollen. In diesem Sinne unterscheidet man die Gebiete des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die genannten Gesichtspunkte sind formaler Art. Mit dem Begriff des Rechts verbinden sich auch immer inhaltliche Vorstellungen von „Richtigkeit" und „Gerechtigkeit". Der Inhalt rechtlicher Ordnungen ist dem geschichtlichen Wandel unterworfen.

2. Прочитайте текст и передайте его краткое содержание

Bekämpfung der Organisierten Kriminälit — Weichenstellung durch die Politik notwendig!

Organisierte Kriminalität (OK) — und hier insbesondere der illegale Drogenhandel — stellt angesichts zunehmender Internationalisierung, ansteigenden Organisationsgrads und fortschreitender Professionalisierung der Täter eine existentielle Bedrohung von Staat und Gesellschaft dar. Der Selbstbehauptungswille des Staates wird in Frage gestellt. Organisiertes Verbrechen ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung des demokratischen Rechtsstaates. Zur Bekämpfung der OK reichen organisatorische und administrative Massnahmen allein nicht aus: herkömmliche Ermittlungs- und Aufklärungsmethoden versagen. Deshalb müssen auch in der Gesetzgebung neue Wege beschritten werden. Der Deutsche Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vorgelegt, mit dem u.a. neben Strafverschärfung für verschiedene Delikte der OK eine Vermögensstrafe und ein Geldwaschetatbestand eingeführt werden, der Schutz gefährdeter Zeugen verbessert und der Einsatz verdeckter Ermittler auf eine tragfähige rechtliche Grundlage gestellt werden soll.

Vor dem Hintergrund der internationalen Dimension des organisierten Verbrechens müssen nationale Bekämpfungskonzepte in eine international abgestimmte Gesamtstrategie gebunden werden.