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Билет № 8

Berufung und Revision

Die wichtigsten Rechtsmittel, die den Prozessbeteiligten dafür zur Verfügung stehen, sind die „Berufung" und die „Revision". Bei der Berufung wird die angefochtene Gerichtsentscheidung von der höheren Instanz sowohl hinsichtlich des Sachverhalts als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten überprüft, also im ganzen neu aufgerollt. Bei der Revision hingegen wird der zugrundeliegende Sachverhalt nicht erneut überprüft; es wird vielmehr nur gepülft, ob das untergeordnete Gericht das Recht in dem betreffenden Fall richtig angewandt hat. Revisionsgerichte sind in der Regel die obersten Gerichtshöfe eines jeden Gerichtszweiges.

Die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen ein vergangenes Gerichtsurteil einzulegen, ist unter zwei Gesichtspunkten für die rechtsstaatliche Ordnung bedeutsam. Zum einen enthalten gerichtliche Entscheidungen, wie alle menschlichen Erkenntnisse, die Möglichkeit von Fehlem. In ihrer Überprüfung durch ein höheres Ge­richt liegt die Chance, mögliche Fehlen zu korrigieren und damit den Rechtsschutz zu verstärken. Dies ist im Einzelfall für den Betroffenen von ausschlaggebender Bedeutung. Zum anderen soll die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht einer Zersplittenmg des Rechts entgegenwirken, die ja wegen der Mehrdeutigkeit vieler rechtlicher Begriffe möglich wäre. Die Revisionstätigkeit der obersten Gerichte dienen Vereinheitlichung der Gesetzesauslegung und damit der gleichen Anwendung des geltenden Rechts.

Verfassungsgericht

Eine Sonderstellung im Aufbau der Gerichtsbarkeit nimmt in der Bundesrepublik die Verfassungsgerichtsbarkeit ein. Sie hat die Aufgabe, den Geltungsanspruch der Verfassung als rechtlicher Grundordnung des Gemeinwesens zu gewährleisteni. Anders als die übrigen Gerichte wendet sie nicht gesetzliche Vorschriften auf den Einzelfall an; ihr obliegt es vielmehr, das gesamte staatliche Handeln einschliesslich der Gesetzgebung selbst an den Normen des Grundgesetzes zu messen.

Wirksamkeit des Rechtsschutzes

Die breite Auffächerung des Justizsystems bezweckt, im ganzen gesehen, einen möglichst sachgerechten Rechtsschutz. Ihre Kehrseite liegt aber in einer gewissen Schwerfälligkeit der Rechtsprechung und in deren Undurchsichtigkeit für den einzamen Bürger. Es wird befürchtet, dass die K-ompliziertheit der verschiedenen Rechtswege und auch das Risiko hoher Prozesskosten Barrieren sind, die für sozial schwächere Bürger den Zugang zu den Gerichten erschweren, während gleichzeitig der Geschäftsanfall bei den Gerichten immer grösser wird. Oft mindert die lange Prozessdauer durch die verschiedenen Instanzen hindurch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes. Die beabsichtigte Entlastung der Justiz und die Vereinfachung des Gerichtsverfahrens dürfen jedoch keine Verminderung des Rechtsschutzes zur Folge haben.

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Die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland, ein hochentwickelter Industriestaat mit produktiver Landwirtschaft, entstand am 23. Mai 1949. Am 29. September 1990 ist der am 31. August in Berlin unterzeichnete Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR in Kraft getreten. Die Wiedervereinigung erfolgte am 3. Oktober 1990. Die Hauptstadt der BRD ist Berlin. Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Sie ist ein Rechtsstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die BRD gliedert sich in 16 Bundeslander: Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Würtemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen, die den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen, und ihre eigenen Länderparlamente, Kabinette und Ministerpräsidenten. Die BRD liegt in der Mitte Europas. Sie grenzt an: Dänemark im Norden; die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich im Westen; Österreich und die Schweiz im Süden; Polen und die Tschechische Republik im Osten. Nahezu ein Drittel ihrer Fläche ist Wald. Alle Flüsse Westdeutschlands — mit Ausnahme der Donau und ihrer Nebenflüsse — fliessen nach Norden hinab zum Meer. Das Staatsgebiet der BRD ist etwa 357.000 qkm gross. Die Bevölkerung der BRD beläuft sich auf Über 80 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte der BRD beträgt 245 Menschen je Quadratkilometer. Die grössten Gruppen nationaler Minderheiten sind Sorben, Danen, Holländer, Friesen, Juden. In Westdeuschland sind etwa 3 Millionen arbeitende Ausländer (ausländische Arbeitnehmer).