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Билет № 7

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Instanzen

Die verschiedenen Gerichtszweige sind also Einrichtungen der Rechtsprechung für die einzelnen Gebiete des Rechts. Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige gibt es jeweils mehrere Instanzen, die einander über - bzw untergeordnet sind. Die Instanzen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sind — von unten nach oben — die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichte. Die übrigen Gerichtszweige sind dreistufig aufgebaut, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit, die nur zwei Instanzen hat. Besondere Verfahrensordnungen für die einzelnen Gerichtszweige regeln im einzelnen, welche Instanz zuständig ist, wenn eine bestimmte Rechtsangelegenheit vor Gericht gebracht werden soll. Diese Regelungen richten sich nach der Art und Bedeutung der betreffenden Angelegenheit und sind im einzelnen sehr kompliziert. Die Instanzen der einzelnen Gerichtszweige unterscheiden sich auch hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Gerichte (Zahl der Richter, Mitwirkung von Laienrichtern).

Das Verfahrensrecht ist deshalb so kompliziert, weil es auf die Besonderheiten der jeweiis anhängigen Rechtsstreitigkeit abstellen muss. Es ist sehr' wichtig, weil es der Rechtssicherheit dient und Willkür ausschliesst. Die Verfahrensgesetze regeln die Einteilung des Gerichtsverfahrens, den Ablauf des Prozesses und die Beweiserhebung, das Zustandekommen des Urteils und die Voraussetzungen für die Anrufung eines Übergeordneten Gerichts (einer Übergeordneten Instanz) nach ergangenem Urteil.

Der letztgenannte Punkt ist für die Rechtsprechung im Rechtsstaat besonders wichtig. Die an einem Prozess Beteiligten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein gerichtliches Urteil anzufechten, um es durch ein Gericht der höheren Instanz nachprüfen zu lassen. Der Fall wird dann von einer bzw. zwei weiteren Instanzen überprüft.

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Österreich

Die Republik Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa. Sie ist ein parlamentarischer Bundesstaat mit 9 Bundesländern: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Karnten, Steiermark und Burgenland.

63% seines Territoriums entfallen auf Wälder, 18% auf Ackerland und 27% auf Wiesen und Weiden. Österreich befindet sich im Bereich des atlantisch geprägten Übergangsklimas. Seine Fläche beträgt 83856 km2. Die Bevölkerung zählt etwa 8 Millionen Einwohner bei der Bevölkerungsdichte von 89 Einwohnern/km2. Die Hauptstadt heisst Wien (1,5 Mio Menschen).

Die grössten Städte sind Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt u.a. Durch das Land strömt die Donau — der wichtigste Fluss Österreichs. Die Amtssprache ist Deutsch. In Österreich leben auch nationale Minderheiten: Kroaten, Slowenen, Italiener, Tschechen. Die meisten Bürger sind Gläubige: 84% Katholiken, 6% Protestanten.

Österreich ist nicht reich an Bodenschätzen. Hier kommen Eisenerz, Erdgas in geringem Masse vor. Die Vorkommen an Braunkohle, Blei, Zink, Magnesit, Kupfer, Salz werden ausgeführt. Alle anderen werden importiert.

Österreich gehört zu den hochentwickelten Industrieländern der Welt. Gegenwärtig besteht hier ein bedeutender staatsmonopolistischer Sektor in der Industrie. In Österreich sind solche Industriezweige wie: Schwerindustrie, Elektrotechnik, Holzverarbeitung, Chemie, Maschinenbau stark entwickelt.

Österreich grenzt im Norden an die BRD und Tschechien, im Osten an Ungarn, im Süden an Jugoslawien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechten­stein. 996 wurde das Land erstmals in den Chroniken als Österreich erwähnt. 1156 wurde es zum Herzogtum und mit der Zeit zur Monarchie erhoben. Im November 1918 vurde nach dem Zerfall der österreichischungarischen Monarchie die Republik Österreich gebiidet. 1938 hat sie sich nach dem Einmarsch der deutschen Truppen dem Deutschen Reich angeschlossen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde es bis zum Jahre 1955 durch die 4 Grossmächte besetzt. 1955 wurde der Staatsvertrag abgeschlossen. Laut dem Vertrag hat Österreich seine Unabhängigkeit sowie das Verbot des wirtschaflichen und politischen Anschlusses an Deutschland anerkannt. Ausserdem hat es einen Beschluss leber die immerwährende Neutralität gefasst. Österreich ist seit 1955 Mitglied der UNO. Es wird in der Aussenpolitik die Assozierung mit EU angestrebt.