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Thema 6. Rechtswidrigkeit. Rechtfertigungsgründe (противоправность; основания, исключающие уголовную ответственность)

  1. Nennen Sie die Begriffe aus dem Text oben, die Sie für besonders wichtig halten.

Ich halte für besonders wichtig folgenden Begriffe: die Notwehr, der rechtfertigende Notstand, Einwilligung, Festnahmerecht, Wahrnehmung berechtigter Interessen

2. Was ist ein Rechtfertigungsgrund? Das ist ein erlaubtes tatbestandsmäßiges Verhalten, die keine Strafe und keine verwaltungs- oder zivilrechtliche Sanktion geknüpft wird.

3. Beschreiben Sie die wesentlichsten Notwehrmerkmale. Die Notwehrlage erfordert einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.

4. Wie muss eine Notwehrhandlung sein? Die Notwehr muss geeignet, erforderlich und geboten sein.

5. Welche Rechtsgüter sind notwehrfähig und welche nicht?

Die notwehrfähigen Rechtsgütern sind Individualrechtsgüter (Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum). Rechtsgüter der Allgemeinheit (z.B. Vertrauen in die Unbestechlichkeit des Beamtenapparates) sind dagegen meistens nicht notwehrfähig, denn der Staat kann sich in der Regel selbst helfen.

6. Erklären Sie den Unterschied zwischen Notwehr und rechtsprechendem Notstand? \

Die Notstandslage besteht in einer gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut. Diese Gefahr kann auch länger dauern. Und bei der Notwehr ist der Angriff „punktuell“ und nur kurz andauernd.

7. Was versteht man unter einer Interessenabwägung?

Das it der Vergleich des geschützten Interesses mit dem verletzten Interesse. Das geschützte Interesse darf das verletzte nicht wesentlich überwiegen.