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Thema 3. Formen der Straftat (формы преступлений)

  1. Wie viele und welche Arten von Straftaten unterscheidet das Strafrecht?

Das deutsche Strafrecht unterscheidet vier Formen von Straftaten: das vollendete Vorsatzdelikt, das versuchte Vorsatzdelikt, das Fahrlässigkeitsdelikt und das Unterlassungsdelikt.

  1. Nennen Sie die drei wichtigsten Voraussetzungen eines vollendeten vorsätzlichen Deliktes.

Da müssen 3 Merkmale vorliegen: eine gefährliche Handlung, deren Erfolg (bei den Erfolgsdelikten) und der Vorsatz.

  1. Was unterscheidet Erfolgsdelikte von Tätigkeitsdelikten?

Von einem Tätigkeitsdelikt spricht man dagegen, wenn der Tatbestand nur aktives Tun und keinen davon getrennten Erfolg voraussetzt. Z.B. Trunkenheit im Verkehr oder die falsche uneidliche Aussage.

4. In welcher Beziehung müssen die Tathandlung und der Erfolg bei einem vollendeten Delikt stehen?

Die Tathandlung muss für den Erfolg kausal sein, also ihn verursacht haben.

5. Was für einen Unterschied gibt es zwischen vollendeten und versuchten Straftaten?

Für das versuchte Vorsatzdelikt ist charakteristisch, dass der Erfolg der Tat nicht eingetreten ist.

  1. Erzählen Sie über bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit.

Der Tater handelt bewusst fahrlässig, wenn er erkennt, dass er kann Verbrechen begehen, jedoch darauf denkt, dass der Erfolg nicht eintreten wird. Der Täter handelt unbewusst fahrlässig, wenn er die gebotene Sorgfalt lässt und so den Verbrechen begeht, ohne das zu erkennen.

7. Begriff und Arten der Unterlassungsdelikte.

Unterscheidet echte (wenn eine Strafrechtsnorm ein Unterlassen ausdrücklich unter Strafe stellt und wird durch Unterlassen der Tatbestand einer Gebotsnorm erfüllt) und unechte (wird unter den in § 13 StGB genannten Voraussetzungen durch Unterlassen der Tatbestand einer Verbotsnorm erfüllt) Unterlassungsdelikte.

8. Wer ist ein „Garant“?

Garant ist die Menschen, die spezielle Rechte haben, z.B. Verwandte, Ehegatten; der Babysitter, der Arzt, der Rettungsschwimmer und andere.

9. Ist der Versuch eines Vergehens strafbar?

Vergehen ist strafbar, wenn das im Gesetz direkt angeordnet ist.

10. Wie verstehen Sie das Begriffspaar „Gebots- und Verbotsnorm“?

Gebotsnorm schriebt unsere Handlungen vor. Verbotsnorm verbietet uns etwas zu machen.

Thema 4. Vollendetes Vorsatzdelikt: Prüfungsaufbau (законченное умышленное преступление: структура проверки)

  1. Wann liegt keine Handlung im rechtlichen Sinne vor?

Nicht vom Willen beherrscht, „unwillkürlich“ sind z.B. erzwungene Handlungen (vis absoluta), Bewegungen im Schlaf oder Reflexbewegungen.

  1. Wie viele und welche Prüfungsstufen kennen Sie?

Das sind Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld.

  1. Welche Arten des Tatbestandes sind Ihnen bekannt?

Das sind objektiven und subjektiven Tatbestand.

  1. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen der Kausalität und der objektiven Zurechnung.

Man beantwortet hier die Frage, ob das Verhalten des Täters den Taterfolg nach naturwissenschaftlichen Kriterien verursacht hat. Beispiel: Ein Gewitter kommt näher. A überredet den ahnungslosen B zu einem Spaziergang in der Hoffnung, dass B vom Blitz getroffen wird. Das passiert tatsächlich. In dem Fall gibt es keine Erfolgszurechnung, da A selbst kein rechtlich relevantes Risiko geschaffen hat, welches sich den Erfolg verursacht hat.

  1. Nennen Sie die Voraussetzungen der objektiven Tatbestandsmäßigkeit bei einem Erfolgsdelikt.

Der objektive Tatbestand verlangt bei Erfolgsdelikten: a) das Vorliegen einer Handlung, Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale einer Straftat; b) Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg.

  1. Welche Merkmale umfasst der subjektive Tatbestand?

Der subjektive Tatbestand umfasst: den Vorsatz und sonstige subjektiven Tatbestandsmerkmale: Absichten, Motive.

  1. Welche Umstände können ein tatbestandsmäßiges Verhalten rechtfertigen?

Im Regelfall ist ein tatbestandsmäßiges Verhalten auch rechtswidrig. Ausnahmsweise ist ein tatbestandsmäßiges Verhalten gerechtfertigt und somit nicht strafbar, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt (z.B.: Notwehr, Einwilligung).

8. Was prüft man auf der Stufe der Schuld?

Auf der Prüfungsstufe der Schuld fragen wir uns, ob man dem Täter die Tat persönlich vorwerfen kann.

9. Wie verstehen sie den Ausdruck conditio sine qua non?

Jede Bedingung ist für den Erfolg kausal und somit gleichwertig (äquivalent), wenn sie nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfallen würde.

  1. Sind die Eltern für die Straftaten ihrer erwachsenen Kindern verantwortlich?

Natürlich nicht. Die naturwissenschaftliche Kausalität wird durch die objektive Zurechnung eingeschränkt.

Vorsatzformen

WISSEN (Intellektuelles Element)

WOLLEN (Voluntatives Element)

Absicht

Täter hält den Erfolg für möglich

Zielgerichtetes Erfolgsstreben - Täter muss den Erfolg wollen!

Direkter Vorsatz

Täter hält den Erfolgseintritt für sicher

Erfolgswille ist nicht nötig - kann sogar unerwünscht sein.

Bedingter Vorsatz

Täter hält Erfolg für möglich

Täter nimmt Erfolg billigend in kauf, d.h. er sich abfindet sich mit dem Erfolg, indem er trotzdem handelt."

Bewusste Fahrlässigkeit

Täter hält den Erfolg für möglich

Täter will den Erfolg nicht - hofft auf ́s Ausbleiben

Unbewusste Fahrlässigkeit

Täter erkennt den Erfolg nicht, hätte ihn jedoch voraussehen können

Täter will den Erfolg nicht und ist sich der Tatbestandsverwirklichung nicht bewusst.

  1. Nennen Sie die Elemente des Vorsatzes. Die Elemente des Vorsatzes sind das Wollen und das Wissen.

2. ... und seine Formen. Man unterscheidet 3 Vorsatzformen: Absicht, Wissentlichkeit und Eventualvorsatz.

  1. Erklären Sie das Begriffspaar vorsätzliche - fahrlässige Tat“.

„Vorsätzliche Tat“ liegt vor, wenn der Täter einen Vorsatz bei seiner rechtswidrigen Handlung hat. Beim fahrlässige Tat verwirklicht der Täter einen Straftatbestand nicht vorsätzlich, aus Unachtsamkeit.

  1. Was versteht man unter dem Begriff Absicht“.

Absicht ist gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Tatbestand zu verwirklichen.

5. ... „Wissentlichkeit“.

Wissentlichkeit oder direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter weiß, dass er den Tatbestand verwirklicht.

6. ... „Eventualvorsatz“.

Der Eventualvorsatz entfällt dort, wo der Täter über die Möglichkeit des Erfolgseintritts nicht nachgedacht hat und im Augenblick der Tathandlung nicht weiß, dass er einen Tatbestand verwirklicht.

7. Welche Abstufungen von Vorsatz und Fahrlässigkeit kennen Sie?

Die Abstufungen von Vorsatz sind Absicht, Direkter Vorsatz, Bedingter Vorsatz. Die Abstufungen von Fahrlässigkeit sind bewusste Fahrlässigkeit, unbewusste Fahrlässigkeit.

8. Wie unterscheiden Sie zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit?

Beim Eventualvorsatz nimmt Täter Erfolg billigend in Kauf. Bei der bewussten Fahrlässigkeit will er den Erfolg nicht - hofft auf´s Ausbleiben.

9. Was ist der Unterschied zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit?

Bewusster: Täter hält den Erfolg für möglich und hofft auf´s Ausbleiben. Unbewusster: Täter erkennt und will den Erfolg nicht, und ist sich der Tatbestandsverwirklichung nicht bewusst.

10. Geben Sie ein Beispiel eines Tatbestandes, in dem Wissentlichkeit gefordert wird.

Die Wissentlichkeit ist z.B. erforderlich bei § 164 StGB (Falsche Verdächtigung): „Wer einen anderen bei einer Behörde ... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... verdächtigt“.