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Die Presse wird gelegentlich als die ”vierte Gewalt“ bezeichnet. Sie ist allerdings nicht Teil der Staatsgewalt, sondern von dieser unabhängig. Die Presse und die anderen Massenmedien üben erheblichen Einfluss aus, indem sie die drei Staatsgewalten kontrollieren und der Information der Bevölkerung dienen.

3.2 OBERSTE STAATSORGANE

Im Staatsaufbau der BRD spielen die obersten Staatsorgane, die so genannten Verfassungsorgane, eine besondere Rolle; sie beziehen ihre Kompetenzen direkt aus der Verfassung, üben staatsleitende Funktionen aus und sind keinem anderen Staatsorgan untergeordnet.

Das GG kennt sechs oberste Staatsorgane: den Bundestag (Art. 38 ff.), den Bundesrat (Art. 50 ff.), den Gemeinsamen Ausschuss (Art. 53 a), den Bundespräsidenten (Art. 54 ff.), die Bundesregierung (Art. 62 ff.) und das

Bundesverfassungsgericht (Art. 93 f.). Sie sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Kompetenzen Rücksicht aufeinander zu nehmen (Pflicht zur Organtreue).

Bisweilen wird auch noch die Bundesversammlung dazugerechnet, deren Funktion sich jedoch darin erschöpft, den Bundespräsidenten zu wählen (Art. 54 GG). Keine obersten Staatsorgane sind der Bundesrechnungshof, die Bundesbank und die obersten Bundesgerichte (BArbG, BFH, BGH, BSG und B VerwG).

Der Bundestag

Der Bundestag (Parlament) setzt sich aus den Abgeordneten zusammen und ist das einzige oberste Bundesorgan, das durch Wahlen unmittelbar demokratisch legitimiert ist. Zu seinen zentralen Kompetenzen gehört die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Gesetzgebung.

Demokratische Wahlgrundsätze

Alle vier Jahre wird der Bundestag vom Volk neu gewählt. Dabei müssen die fünf demokratischen Wahlgrundsätze eingehalten werden, nämlich die Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl (Art. 38 I GG):

1)Allgemeine Wahl bedeutet, dass niemand aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen werden darf.

2)Unmittelbar ist eine Wahl, wenn die Wähler ihre Vertreter direkt wählen, also

ohne dass andere Personen dazwischengeschaltet sind, wie z. B. in den USA die Wahlmänner.

3)Freie Wahl heißt, dass die Wähler bei der Ausübung ihres Wahlrechts nicht behindert werden dürfen.

4)Gleiche Wahl bedeutet, dass jeder Wähler die gleiche Anzahl von Stimmen hat

und jede Stimme gleich zählt.

5) Geheim ist eine Wahl, wenn die Wahlentscheidung des Bürgers vom Staat nicht kontrolliert wird.

Der Bundestag regelt seine Organisation, die Rechtsstellung seiner Mitglieder und das Verfahren seiner Meinungsund Willensbildung selbst. Dies geschieht vor