- •«Хабаровская государственная академия экономики и права»
- •DEUTSCH
- •FÜR JURA-STUDENTEN
- •Учебное пособие для студентов 2-го курса
- •Хабаровск 2009
- •LEKTION 1
- •1. Grammatik. Satzgefüge.
- •Übung 2. Setzen Sie das Relativpronomen ein.
- •3. Das Subjekt des Verbrechens ist nach dem Strafrecht der Mensch, der eine Straftat begangen hat.
- •Text 2
- •1. Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder.
- •MERKMALE DES RECHTSSTAATES
- •Übung 4. Aktiv oder Passiv?
- •2. Die Schuld des Angeklagten kann nicht bestritten werden.
- •Übung 7. Setzen Sie das Modalverb ein.
- •1. Diese Zeitschrift … leicht gekauft werden (können, Präsens).
- •LEKTION 3
- •Übung 3. Sagen Sie richtig.
- •Übung 4. Übersetzen Sie die Sätze.
- •Übung 7. Finden Sie die Sätze mit Infinitivkonstruktionen und übersetzen Sie diese Sätze.
- •LEKTION 5
- •Amtsgericht
- •ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet.
- •Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.
- •der Anspruch – претензия
- •der Gerichtshof – Cудебная палата
- •die Kammer – палата
- •die Rechtsmäßigkeit – правомерность
- •der Rechtspfleger – служащий суда, не имеющий права судьи, но уполномоченный решать определённые вопросы
- •die Revision – обжалование
- •das Schwurgericht – суд присяжных
- •die Unterhaltsachen – дело, связанное с рассмотрением вопроса о содержании
- •vorsehen – предусмотреть
- •grundsätzlich – принципиальный
- •das Gericht anrufen – обращаться в суд
- •Aufgaben zum Text
- •Übung 3. Vollenden Sie die Sätze.
- •1. Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise …
- •2. Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für …
- •3. Für Zivilsachen kann sowohl …
- •4. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch …
- •5. In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit …
- •6. Beim Landgericht sind Kammern als …
- •7. Entscheidungen des Landgerichts können…
- •8. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper ….
- •9. In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern ….
- •Übung 4. Erzählen Sie ausführlich über die Tätigkeit:
- •Text 2
- •Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt des Textes kurz wieder.
- •GERICHTE IN DER BRD
- •Texterläuterungen
- •die Revision – пересмотр дела
- •das Kassenarztrecht – право, регулирующее отношения между врачом и больничной кассой (фондом медицинского страхования).
- •Aufgaben zum Text.
- •- des Sozialgerichts.
- •1. Lesen Sie folgende Definitionen aus dem Rechtswörterbuch und sagen Sie, was man unter den Begriffen “Bundesverfassungsgericht” und “Europäischer Gerichtshof” versteht.
- •LEKTION 6
- •Grammatik. 1. Satzgefüge. Bedingungssätze. Konditionalsätze. Finalsätze.
- •Text 1
- •Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
- •BUNDESGERICHTSHOF
- •Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet.
- •In diesem Bereich sind rund 75 % aller Richterinnen und Richter tätig.
- •Gemeinsamer Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes
- •Rechtsänwälte beim Bundesgerichtshof
- •Merken Sie sich neue Wörter und Wendungen.
- •die Ausnahme – исключение
- •die Kammer – палата
- •der Patentanwalt – патентный поверенный, юрист по вопросам патентного права
- •unter dem Vorsitz – под председательством
- •Aufgaben zum Text.
- •1. Übersetzen Sie folgende Wendungen:
- •2. Erklären Sie folgende Begriffe:
- •3. Stellen Sie Fragen zum Text.
- •5. Erzählen Sie über den Großen Senat.
- •Text 2
- •Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder.
- •RICHTER BEIM BUNDESGERICHTSHOF
- •Aufgaben zum Text.
- •1. Partnerarbeit. Besprechen Sie im Dialog:
- •Abkürzungsverzeichnis
- •Ehe f брак, супружество; (ab)schließen вступать в брак; auflösen расторгать брак
- •Eingriff m вмешательство
- •Fach n специальность; предмет (учебный)
- •Rechtswidrigkeit f противоправность; неправомерность
- •Untat f злодеяние, преступление
- •Unversehrtheit f неприкосновенность
- •Ursache f причина
- •Urteil n приговор; verkünden оглашать приговор
- •Vielfalt f многообразие
- •Vormundschaft f опека
- •Warnung f предупреждение, предостережение
- •Zahl f число, количество; численность; rückläufige уменьшение числа
- •Zukunft f будущее
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Bundes und der Länder). Sie zerfällt in die Justizverwaltung und in die Gerichtsbarkeit im engeren Sinn. Diese ist die Tätigkeit der Gerichte bei der
Rechtsanwendung im Einzelfall, die richterliche oder rechtsprechende Gewalt.
Was ist eigentlich Gericht? Das Gericht ist das Organ, das die Rechtsprechung (richterliche Gewalt) auszuüben hat. Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise privat (Schiedsgericht). Innerhalb der
Gerichte wird nach den Zweigen der Gerichtsbarkeit unterschieden, z.B.
Verwaltungsgericht, ordentliches Gericht, und nach dem Aufbau der Gerichtszweige, z.B. Amtsgericht, Landgericht. Man unterscheidet das Gericht als organisierte Behörde (z.B. Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht)
und das |
Gericht als |
Spruchkörper(z. B. Schwurgericht, Zivilkammer, |
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Einzelrichter). |
Es ist mit mindestens einem |
Richter |
besetzt, ist |
aber |
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überwiegend |
Kollegialgericht. Neben Berufsrichtern werden häufig |
auch |
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ehrenamtliche Richter tätig. |
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Also, |
die |
ordentlichen Gerichte sind |
zuständig für Zivilsachen |
und |
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Strafsachen. Zu den |
Zivilsachen gehören |
z.B. Rechtsstreitigkeiten |
über |
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privatrechtliche |
Verträge wie Miete oder |
Kauf |
sowie |
Familien - |
und |
Ehesachen und auch das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit , z.B. Vormundschaft, - Nachlassund Grundbuchsachen. Die ordentlichen Gerichte
sind Amtsgericht , Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof (als
höchste Instanz). Zwei letzte Instanzen sind für Berufung und Revision vorgesehen. Für Zivilsachen kann sowohl das Amtsgericht als auch das
Landgericht |
als Eingangsinstanz |
zuständig sein, in Strafsachen – je nach der |
||
Art |
des Falls – die ersten drei. |
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Amtsgericht |
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet. |
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Das Amtsgericht |
entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) |
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oder |
Rechtspfleger, |
in bestimmten Fällen durch den Urkundsbeamten. Die |
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Zuständigkeit |
des Amtsgerichts |
ist vielfältig. Dazu gehören bürgerliche |
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Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, Mietsachen, Kindschafts - und Unterhaltssachen, ferner Nachlass, Grundbuch-, Vormundschafts-, Familiensachen u.s.w. In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Vergehen und Verbrechen nur, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist.
Landgericht
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht steht.
Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, in erster Linie
Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammem (§ 60 GVG),
ferner Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten (z. B. für Baulandsachen). Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit 3 Berufsrichtern. Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Rechtspfleger und Urkundsbeamte treffen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug auf alle vermögensrechtlichen
Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, auf Ansprüche aus Staatshaftung und auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (ausgenommen
Familien-, Eheund Kindschaftssachen, über die das Amtsgericht entscheidet).
Ferner entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des ihm nachgeordneten Amtsgerichts mit Ausnahme der Familienund Kindschaftssachen, die zum Oberlandesgericht gehen (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2
GVG). Das Landgericht entscheidet auch über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 73 GVG).
Oberlandesgericht
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof steht.