Добавил:
Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:

3

.pdf
Скачиваний:
4
Добавлен:
07.01.2021
Размер:
119.07 Кб
Скачать

МИНИСТЕРСТВО ВНУТРЕННИХ ДЕЛ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ

МОСКОВСКИЙ УНИВЕРСИТЕТ

Л. А. Безбородова

ASYLRECHT

(право предоставления убежища)

Сборник текстов

Москва МосУ МВД России

2009

2

ББК 67 (МосУ МВД России)

Безбородова, Л. А.

Asylrecht (право предоставления убежища) : сборник текстов /

Л. А. Безбородова. – М. : Московский университет МВД России, 2009. – 16 с.

Сборник аутентичных текстов на немецком языке об организациях, занимающихся регулированием положения переселенцев в ФРГ и рассматривающих вопросы предоставления политического убежища,

составлен по оригинальным материалам Федерального ведомства ФРГ по вопросам миграции и беженцев и предназначен для слушателей и студентов, обучающихся на международно-правовом факультете МосУ МВД России. Каждый текст сопровождается списком новой лексики и заданиями, что способствует усвоению материала для его последующего использования в профессиональной деятельности. В конце сборника имеется список сокращений, встречающихся в текстах.

Сборник рассчитан на изучающих немецкий язык на продвинутом этапе обучения и способствует развитию навыков чтения, понимания и перевода специальной литературы.

БКК 67 (МосУ МВД России)

©Московский университет МВД России, 2009

©Безбородова Л. А., 2009

3

LEKTION 1

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text «Verfassungsrechtliche

Ausgangssituation».

VERVASSUNGSRECHTLICHE AUSGANGSSITUATION

Asyl stammt aus dem Griechischen: «Asylon» bedeutet Zufluchtslätte, «asylos» das, was nicht ergriffen werden kann. In früheren Zeiten waren Asyle meist geheiligte Orte. die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützen.

Mit der Aufnahme des Satzes: «Politisch Verfolgte genießen Asylrecht» in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes (Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz a. F.) ist das Asylrecht als einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestaltet worden.

Dieses mit dem hohen Anspruch der Verfassungsgarantie versehene bundes-deutsche Asylrecht ist das Ergebnis bitterer geschichtlicher Erfahrungen mit politischer Verfolgung während des Nationalsozialismus. Die Verfasser des Grundgesetzes gewährten dem einzenen Berechtigten einen höchstpersönlichen, absoluten Anspruch auf Schutz und damit das Grundrecht auf Asyl. Mit der Gewährung eines Individualanspruchs auf Asyl geht das Grundgesetz über das Völkerrecht hinaus, das einen solchen Anspruch nicht kennt, vielmehr in der Asylgewährung nur ein Recht des Staates gegenüber anderen Staaten sieht. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit eine der umfassendsten Asylgesetzgebungen Europas. Auch aus diesem Grunde kommt ihr eine besondere Rolle bei der europäischen Harmonisierung des Asylrechts zu.

Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, d. h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. Asylerhebliche Merkmale sind nach dem Wortlaut der Genfer Flüchllingskonvenition (GK) die Rasse. Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und politische Überzeugung. Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Abeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt:

Asyl n. - убежище, приют для бездомных

Asylrecht n. - право убежища

4

Asylgewährung f. - предоставление убежища drohen j-m mit etw. - угрожать кому-либо чем-либо erleiden (i, i) vt. - переносить, претерпевать

schützen vt. - защищать, охранять, покровительствовать

Rechte schützen - отстаивать права

Rechtsanspruch m. - правовое притязание Grundgesetz n. - основной закон, конституция

Flüchtende m. - беженец

Verfassungsrang m. - приоритет конституции

Ausländer m. - иностранец Arbeitslösigkeit f. - безработица

als Gründe sein - являться причиной hinausgehen vi. - выходить

zukommen auf j-n. - подходить к кому-либо stammen aus + Dat. - происходить, быть родом из

3. Bilden Sie die Zusammengesetzte Nomen.

Grund

 

Konvention

Asyl

 

Gesetz

Völker

 

Recht

Verfassung(s)

+

Garantie

Recht(s)

 

Rang

Individual

 

Anspruch

Flüchtling(s)

 

Gewährung

Gesetzgebung

 

 

4.Finden Sie die passenden Wörter.

Anspruch auf ….. Grundrecht auf ….. Zugehörigkeit zu …..

5.Beantworten Sie die Fragen zum Text:

1.Was bedeutet Asulrecht?

2.Woher stammt das Wort (Asyl)?

3.Wer geniest Asylrecht?

4.Was gewährten die Verfasser des Grundgesetzes dem einzelnen

Berechtigten?

5.Welche Rolle kommt der BRD bei der Harmonisierung des Asylrecnts zu?

6.Für wen gilt das Grundrecht auf Asyl?

5

7.Was sind als Gründe für eine Asylgewährung?

8.Welche Personen zählen zu politisch Verfolgten?

6.Geben Sie die Definition «Asylrecht».

7.Nennen Sie die Asylerhebliche Merkmale.

LEKTION 2

1. Lesen Sie und übersetzenSie den Text «Völkerrechtliche Bezüge». VÖLKERRECHTLICHE BEZÜGE

Von 1949 bis 1951 hatte zunächst die Internationale Organisation für Flüchtlinge (IRO - International Refugees Organization) die Betreuung von Flüchtlingen übernommen. Im Jahre 1951 wurde dann auf der Konferenz der Bevollmächtigten der Vereinten Nationen die sogenannte Genfer Konvention (GK v. 28. Juli 195l) beschlossen. Sie regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge und definiert in Artikel l A Nr. 2 erstmals den Begriff «Flüchtling». Danach ist jemand als «Flüchtling» anzusehen, wenn er sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Die durch Art.1 GK getroffene Beschränkung auf vor dem 1. Januar 1951 eingetretene Flüchtgründe wurde durch ein Zusatzprotokoll vom 3l. Januar 1967 aufgehoben.

Im Völkerrecht stellt sich die Asylgewährung als Befugnis von Staaten zur Schutzgewährung dar, woraus der Schutzsuchende jedoch keinen Anspruch auf Asyl herleiten kann. In jedem Falle hat der Unterzeichnerstaat der GK aber das sog. Refoulemenl-Verbol nach Maßgabe des Art. 33 GK zu beachten. Darunter versteht man das Verbot der Auslieferung, der Ausweisung oder - an der Grenze - der Abweisung eines Flüchtlings in einen Staat, in dem ihm politische Verfolgung droht. Der Ausweisung oder Abweisung in einen sicheren Drittstaat steht es jedoch nicht von vorneherein entgegen.

Die GK, der mittlerweile weltweit 137 Staaten angehören, wurde 1953 innerstaatliches Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6

2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt:

Betreuung f. - забота, обслуживание

Betreuung übernehmen - взять на себя заботу Flüchtling m. - беглец, беженец

Bevollmächtigte m. - (опер)-уполномоченный, доверенный Rechtstellung f. - правовое положение, правовой статус

Furcht vor Verfolgung - боязнь преследования Befürchtung f. - опасение

Staatsangehörigkeit f. - гражданство, подданство

die politische Überzeugung - политическое убеждение den Schutz in Anspruch nehmen - принять защиту

Anspruch m. - претензия, притязание, право Anspruch erheben - выдвигать уребование

die getroffene Beschrenkung - действующее ограничение Flüchtgrund m. - причина бегства

Befugnis f. - полномочие, компетенция nach Maßgabe - по мере, в меру, соразмерно

Auslieferung f. - выдача

das Verbot der Auslieferung - запрещение выдачи граждан другого государства

Аbweisung f. - отказ, отклонение

Ausweisung f. - высылка

Ausweisung aus dem Staatsgebiet - за пределы государства Ausweisung von Staatsfremden - иностранцев

Ausweisung in einen Drittstaat - в третьи страны entgegenstehen - противостоять

3. Merken Sie sich folgende Abkürzungen.

GK - Genfer Konvention - Женевская конвенция

IRO - Internationale Organisation für Flüchtlinge - M еждународная oрганизация беженцев

4. Setzen Sie die Passivsätze ins Aktiv.

1.Im Jahre 1951 wurde auf der Konferenz der Bevollmächtigten der Vereinten Nationen die Genfer Konvention (GK v. 28 Juli 1951) beschlossen.

2.Die G K, der weltweit 137 Staaten angehören, wurde 1953 innerstaatliches Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7

5. Welches Nomen passt zu welchem Verb?

1.

Die Betreuung

а. regeln

2. die Konvention

b. übernehmen

3.

die Staatsangehörigkeit

c. besitzen

4. das Verbot

d. beachten

5. der Begriff.

e. definieren

6.Finden Sie im Text Sätze mit erweitertem Attribut.

7.Beantworten Sie die Fragen zum Text.

1.Welche Aufgabe hat Internationale Organisation für Flüchtlinge?

2.Was regelt die Genfer Konvention von 1951?

3.Was stellt sich die Asylgewährung im Völkerrecht dar?

4.Was versteht man unter Refoulent-Verbot?

8.Geben Sie die Definition des Begriffs „Flüchtling“.

9.Nennen Sie die Staaten,die Genfer Konferenz angehören.

LEKTION 3

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text «Neuregelung des Asylrechts».

NEUREGELUNG DES ASYLRECHTS

Im Jahr 1993 gab es zwei wesentliche Änderungen des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Am l. April I993 trat die sogenannte 2. Stufe des Gesetzes zum Neuregelung des Asylverfahrens vom l. Juli I992 in Kraft. Damit wurde insbesondere die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine wesentliche Beschleunigung des Asylverfahrens geschaffen. Dazu gehörte die Verteilung der Asylsuchenden vor der Antragsstellung auf sog. «Erstaufnahmeeinrichtungen» (EAE) sowie die erkennungsdienstliche (ed-) Behandlung aller Antragsteller. Bei einer edBehandlung wird der Antragsteller im Passbildformat fotografiert und seine Fingerabdrücke werden abgenommen. Durch den Abgleich dieser Fingerabdrücke mit den gespeicherten Fingerabdrücken der früheren Antragsteller soll verhindert werden, dass dieselbe Person unter

8

Verwendung verschiedener Identitäten mehrere Asylanträge stellt oder mehrfach Sozialleistungen beziehen kann.

Beschleunigt wurde inshesonders die Bescheiderteilung für sogenannte o. u. - Asylanträge. EIN Asylbegehren ist «öffentlich unbegründet (o. u.)», wenn es sich von vornherein als eindeutig aussichtlos darstellt. Die «öffentliche Unbegründetcheit» unterscheidet sich von der «einfachen Unbegründetheit» dadurch, dass sich verkürzte Ausreise-, Rechtsbehelfsund Gerichtsentscheidungsfristen mit ihr verbinden.

Bei einfacher Ablehnung beträgt die dem Antragsteller zu setzende Ausreisefrist einen Monat, die Klagefrist zwei Wochen. Diese Fristen verkürzen sich bei «offensichtlicher Unbegründetheit» auf jeweils eine Woche. Zudem muß der Asylbewerber in diesen Fällen einen zusätzlichen Eilantrag bei Verwaltungsgericht stellen, um eine eventuelle Abschiebung zu verhindern, da die Klage allein, anders als in Fällen «einfacher Unbegründetheit», keine aufschiebende Wirkung hat.

2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt: in Kraft treten - вступать в силу

Beschleunigung f. - ускорение Voraussetzung f. - предпосылка

Asylverfahren n. - процедура получения убежища

Asylsuchende m. - просящий убежище

Antragstellung f. - внесение предложения

Antragsteller m. - лицо, возбуждающее ходатайство, заявитель

Fingerabdruck m. - отпечаток пальца

Asylanträger m. - ходатайствующий об убежище Bescheiderteilung f. - выдача решения, ответ на запрос

Ausreisefrist f. - срок выезда

Klagefrist f. - срок обжалования, предъявления иска

Ablehnung f. - отклонение

Eilantrag m. - срочное ходатайство, предложение

Verwaltungsgericht n. - административное право

Asylbegehren n. - желание, требование политического убежища

Aufschiebung f. - отсрочка

eventuele Aufschiebung verhindern - препятствовать возможному выдворению

3. Merken Sie sich folgende Abkürzungen:

EAE - Erstaufnahmeeinrichtung - отдел делопроизводства и режима

9

die erkennungsdienstliche (ed-) Behandlung - рассмотрение материа-

лов для опознания и внесения лица в картотеку преступников

4.Bilden Sie die zusammengesetzte Nomen mit dem Wort «Asyl».

5.Suchen Sie im Text passende Verbe:

in Kraft …..

eine Abschiebung ….. ein Eilantrag ….. Voraussetzungen ….. Fingerabdrüke ….. Eine Wirkung …..

6.Finden Sie im Text die Sätze mit Konstruktion «um+zu+Inf.».

7.Beantworten Sie die Fragen zum Text:

1.Wann tratt Neuregelung des Asylrechts in Kraft?

2.Was wurde damit geschaffen?

3.Wozu werden die Fingerabdrücke bei allen Antragsteller abgenommen?

4.Wodurch unterscheidet sich «offensichtliche Unbegründetcheit» von der «einfachen Unbegründetcheit» ?

5.In welchen Fällen muß der Asylbewerber einen Eilantrag stellen?

6.Wie waren die Voraussetzungen der Novellierung des Asylverfahrensrechts?

LEKTION 4

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text «Auswirkungen der Neuregelung».

AUSWIRKUNGEN DER NEUREGELUNG

Als Folge der Asylrechtsreform hat sich die Zahl der Asylsuchenden von 438.000 in 1992 auf rd. 78.500 in 2000, also um über 82 % verringert. Die Anerkennungsquote war in den letzten Jahren starken Schwankungen unterworfen. Der Rückgang der Anerkennungsquote in den Jahren 1986 bis 1993 ging mit dem starken Anstieg der Asylbewerberzahlen einher. Im

10

Zeitraum von 1984 bis 2000 betrug der niedrigste Wert 3,0 % (2000), der höchste Wert 29,1 % (1985).

Neben der Anerkennung als politisch Verfolgter hat die Gewährung des § 51 Abs. l AusIG (Abschiebungsschutz), insbesondere in Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung (s. Seite 14) an Bedeutung gewonnen. Scheidet wegen der Einreise über einen sicheren Drittstaat eine Asylgewährung aus (Art. 16a Absatz 2 GG), ist aber eine Rückführung in diesen sicheren Drittstaat nicht möglich, so ist zu prüfen, ob einer Rückführung in das Herkunftsland das Verbot des § 51 Abs. l AusIG entgegensteht. Seit der gesonderten statistischen Erfassung des Abschiebungsschutzes gem. § 51 Abs. l AusIG, die seit 1995 im Bundesamt erfolgt, erhielten ca. 3 % bis 8 % der Antragsteller diesen Abschiebungsschutz. Schwankungen in der Anerkennungsquote bzw. der Quote des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. l AusIG beruhen auf verschiedenen Ursachen, z. B. auf Änderungen bei den wichtigsten Herkunftsländern oder der Spruchpraxis des Bundesamtes bei neuen Erkenntnissen zu dem Herkunftsland (z. B. zu Irak im Jahr 1998).

Das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 AusIG wird ebenfalls statistisch erfasst. Im Jahr 2000 wurde bei l,51 % der Asylantragsteller das Vorliegen der Voraussetzung des § 53 AusIG (Abschiebungshindernisse) festgestellt (1999: 1,55 %, 1998: 1,72 %).

Die Zahl der Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten Rumänien, Bulgarien und Ghana ist drastisch zurückgegangen. Statt dessen stehen nun Herkunftsländer an der Spitze, in denen politische Verfolgung in unterschiedlichem Umfang tatsächlich festgestellt wird, wie z. B. Irak, Iran und Afghanistan.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 14.05.1996 die Neuregelung des Asylrechts bestätigt.

2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt:

Anerkennung f. - признание

Schwankung f. - колебание, шатание

Anerkennung als politisch Verfolgter - признание политически преследуемым

Einreise f. - въезд в страну

Rückführung f. - репатриация, возвращение Herkunftsland n. - страна происхождения

Verbot n. - запрет

Соседние файлы в предмете [НЕСОРТИРОВАННОЕ]