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Бондаренко Н.Б. Практика перекладу 1.docx
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Kaufvertrag

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Der Kaufvertrag bildet die Grundlage für einen Handel, bei dem ein Gegenstand gegen Geld an jemand anderen übergeben wird. Beide Vertragspartner müssen dabei ihren Pflichten nachkommen. Der Kaufvertrag soll beide Seiten schützen.

Die Form vom Kaufvertrag ist generell nicht vorgeschrieben. Ein Kaufvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Der Gesetzgeber verlangt allerdings bei bestimmten Kaufverträgen eine besondere Form. Diese kommt beim Kauf einer Immobilie, beim Kauf von einem GmbH-Anteil oder bei einem Erbschaftskauf zum Tragen und stellt eine notarielle Beurkundung dar. In der Regel wird immer ein Kaufvertrag erstellt, wenn große oder teure Dinge den Besitzer wechseln sollen.

Details zum Kauf. In den Kaufvertrag gehören die beiden Vertragspartner mit vollem Namen und der Anschrift. Der zu verkaufende Gegenstand muss im Kaufvertrag betitelt sein, mit dem Preis und den Fristen zur Zahlung. Die Zahlungsart sollte ebenfalls dokumentiert werden, beispielsweise ob eine Ratenzahlung vereinbart wurde oder ob der Betrag in einem gezahlt werden muss. Die Lieferzeit, bis wann die Ware beim Kunden zu sein hat, ist ein weiterer Punkt, der Streitigkeiten im Vorfeld ausschließen kann. Dieser Punkt kommt besonders bei Verträgen zum Einsatz, bei denen die Ware nicht vorrätig ist. Wenn zum Beispiel ein Auto gekauft wird, das der Händler erst bestellen muss. Bei vorrätigen Waren erfolgt die Lieferung meist direkt im Anschluss an die Bezahlung.

Zustand im Kaufvertrag dokumentieren. Weitere Punkte, die ein Kaufvertrag enthalten kann und sollte, sind über den Zustand der Sache. Sind dem Verkäufer etwaige Mängel bekannt, so hat er sie im Vertrag zu vermerken. Der Kaufvertrag sollte auf jeden Fall den Punkt der Gewährleistung beinhalten, damit der Käufer den Schutz für einwandfreie Ware bekommt. Hat die Ware Mängel, kann er eine Nacherfüllung fordern, das bedeutet, die Ware muss vom Verkäufer repariert oder ersetzt werden. In den meisten Fällen hat der Käufer dabei die Wahl ob er eine Reparatur oder einen Umtausch wünscht. Allerdings kann es hier zu einer Einschränkung des Wahlrechts kommen, wenn die Kosten einer Reparatur nicht im Verhältnis zur Ware stünden. Händler und Gewerbetreibende haben eine Gewährleistungspflicht. Wer allerdings als Privatperson einen Pkw verkauft, sollte sich einen Mustervertrag besorgen, der die Gewährleistung zu bestimmten Teilen ausschließt. Sonst kann der Verkauf für den privaten Verkäufer eine Menge Ärger sowie finanziellen Verlust und Schaden bedeuten.

Augen auf beim Gebrauchtwagen-Kauf. Wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird und bevor der Kaufvertrag ausgefüllt und unterzeichnet wird, gibt es einige Punkte auf die man achten sollte. Sicher gibt es einige Details die ein Fachmann besser beurteilen kann als ein Laie, es gibt jedoch auch eine Menge Anhaltspunkte die für eine mindere Qualität oder Probleme ein Indiz sein könnten. Ganz klar, die oberste Priorität haben Unfallschäden. Einen Gebrauchtwagen sollte man immer danach absuchen. Hinweise für einen Unfall bieten verschiedene Faktoren wie zum Beispiel unterschiedliche Farbgebung im Lack (manche Partien heller/dunkler?), Schweißnähte, Spaltmasse und ähnliches. Bei Verdacht lohnt es sich mindestens nachzufragen, denn der Verkäufer darf nicht einen Unfall verschweigen. Wenn sich später herausstellt, dass ein Unfall vorliegt, hat der Käufer Ansprüche auf Schadenersatz. Unbedingt eine Probefahrt machen und alles genau untersuchen. Achten Sie auf die Kupplung, die Bremsen, auf Geräusche, alle elektrischen Funktionen und auf die Spur. Das Auto muss immer auch von ganz allein geradeaus fahren. Verzieht es zu einer Seite, ist die Spur verstellt. Das kostet viel Geld. Jegliche Mängel gilt es im Kaufvertrag Gebrauchtwagen zu notieren, sodass beide Seiten diese als Existent anerkannt haben. Das ist sowohl für Verkäufer als auch für Käufer wichtig.

→ Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Der Handel, der Vertragspartner (-), die Pflicht (-en), die Immobilie (-n), die Lieferzeit, der Zustand (Zustände), die Gewährleistung, der Mangel (Mängel), der Umtausch, der Verlust (-e), der Schaden (Schäden), der Verdacht, der Schadenersatz.