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Bachelor- und masterabschluss in der lehrerausbildung
von Gaby Luther
Die Integration der Lehrerausbildung in konsekutive Studienstrukturen mit BA- und MA-Abschlüssen ist ein bereits seit langem diskutiertes bildungspolitisches Vorhaben. An der Universität Erfürt ist eine entsprechende Reform der Lehrerausbildung zentraler Bestandteil des eigenen Reformstudienkonzeptes. Der Senat hat das Konzept einstimmig beschlossen.
Wesentliche Zielsetzung des Ansatzes zu dieser Reform war eine grundlegende, wissenschaftliche Ausbildung der zukünftigen Lehrer in den Fachwissenschaften der Fachdidaktik und den Erziehungswissenschaften auf der einen Seite sowie die Stärkung und Neustrukturierung des Praxisbezugs in der theoretischen Ausbildung und der Ausbau der Praktika auf der anderen Seite. Der Baccalaureus-Studiengang ist gerichtet auf den Erwerb von fachlichen wie auch Theorie- und Methodenkenntnissen, berufsfeldorientierten Kenntnissen und Kompetenzen. Zu den zentralen Elementen des Reformkonzeptes zählt das obligatorische Studium Fundamentale mit den interdisziplinär angelegten Seminaren.
Im BA-Studium finden auch zukünftige Lehrer ihr spezielles Ausbildungsangebot. Hilfe dabei erhalten sie von ihren Mentoren. Für beruflich unentschlossene dient der Studienbereich Berufsfeld mit seinen Praktika, Kursen und Trainings zur breiten Orientierung. Studierende mit einem überdurchschnittlichen BA-Abschluss können unter anderem ein anwendungsorientiertes Magister-Programm Lehramt absolvieren. Der Magister-Studiengang als zweite Stufe des konsekutiven Studienangebots baut auf dem Baccalaureus-Abschluss auf. Das Konzept sieht im Magister-Programm eine inhaltliche und personelle Verzahnung mit der Ausbildung mit der 2. Lehrerbildungsphase vor. Die Lehrerausbildung in ein solches System zu integrieren, bedeutete nicht nur die strukturelle Umwandlung der bisherigen Ausbildung, sondern insbesondere die inhaltliche Verbesserung.
Wie schätzen Sie die Einführung der unterschiedlichen Studiengänge im deutschen und im russischen Hochschulsystem ein? Nehmen Sie Stellung zu drei Überschriften aus deutschen Zeitungen: Bachelor welcome!; Deutscher Bachelor in Amerika nicht anerkannt; Gute Bedingungen für Bachelor-Studierende!
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Beschreiben Sie die Formalitäten zur Erlangung eines Studienplatzes! Welche Vorschläge haben die Studenten und die Hochschullehrer für ein gerechteres System der Verteilung der Studienplätze? Stützen Sie sich dabei auf das nachfolgende Interview und die zusätzliche Information!
Zulassung und studium - in den worten von hochschullehrenden
Sprecher: Wie wird im Moment in der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Zulassung zum Hochschulstudium verfahren? Gibt es schon Kriterien dafür? Oder ist allein das Abiturzeugnis ausschlaggebend für die Zulassung?
Herr D.: Bisher sind zwei Dinge entscheidend, einmal das Abitur, das den Berechtigungsschein darstellt, um generell ein Anrecht auf einen Studienplatz zu haben, zweitens aber sind die faktischen Verhältnisse so, dass ein Numerus clausus, eine Beschränkung der Studienplätze, von Jahr zu Jahr in immer schärferer Form durchgeführt worden ist und zur Zeit bei einem Höhepunkt angekommen ist. Das Abitur ist also nicht mehr wie früher Garantie für die Zulassung, sondern allenfalls ein Anspruch auf dem Papier.
Sprecher: Wäre es sinnvoll – wie es zur Zeit teilweise gehandhabt wird – durch ein Losverfahren die restlichen Plätze zu vergeben?
Frau Dr. S.: Nein, ich halte ein Losverfahren nicht für sinnvoll. Man sollte vielleicht zusätzlich zur durchschnittlichen Punktzahl des Abiturzeugnisses eine fachliche Eingangsprüfung veranstalten, so dass sich aus dem Abiturzeugnis und aus der Eignung für ein spezielles Fach eine Studienmöglichkeit für den Bewerber gibt; ein Losverfahren ist eine rein zufällige Angelegenheit, die nichts aussagen kann über die Qualifikation eines Studenten für ein bestimmtes Fach.
ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN (NUMERUS CLAUSUS)
In Studiengängen, in denen allgemein oder an einzelnen Hochschulen die Bewerbernachfrage die Zahl der Studienplätze übersteigt, werden durch Rechtsverordnungen der Länder oder durch Satzungen der Hochschulen Zulassungsbeschränkungen angeordnet. In diesen Fällen reicht der Nachweis der allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife nicht zur Aufnahme des Studiums aus; vielmehr bedarf der Studienbewerber vor der Aufnahme des Studiums noch einer besonderen Zulassung. Zuständig für die Entscheidung über die Zulassungsanträge deutscher Studienbewerber ist bei Studiengängen, die in ein zentrales Vergabeverfahren einbezogen sind, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Die Zulassungsanträge müssen für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der ZVS eingegangen sein.
An manchen Universitäten muss man neben Zeugnissen und Referenzschreiben eine ausführliche Begründung seines Studienwunschs liefern, einen Fachtest im Internet bestehen oder sogar zum Auswahlgespräch anreisen. Solche Auswahlverfahren sind nur eine von vielen Neuerungen, welche die deutsche Hochschullandschaft in den vergangenen Jahren erfasst haben. Veränderte Hochschulgesetze geben den Universitäten heute mehr Gestaltungsspielraum.
