Bindende Texte
Als bindende Texte sind vor allem Verträge, Abkommen, Versprechen, Vereinbarungen, Bekenntnisse anzusehen, die jeweils zwischen zwei oder mehreren Partnern über bestimmte Gegenstände oder Verhältnisse zustande kommen oder sich als bindende Erklärungen eines Partners darauf beziehen (z.B. Schuldscheine, Schenkungen, Gelöbnisse, Zollerklärungen u.ä.). Als stilistische Besonderheiten, um die es hier geht, sind vor allem der deklarative Charakter der Sätze (Versprechen in Inhalts- und Absichtssätzen, oft mit modalen Verben), die genaue Kennzeichnung der Deklarationsgegenstände, die verbindliche Unterzeichnung und Datierung, die Abfassung der Sätze im Präsens, oft gemischt mit futurischen, konditionalen und passivischen Sätzen (z.B. bei Angabe der Vertragsfolgen, Erfüllungen oder Nichterfüllungen usw.). Der Wortschatz solcher Texte ist je nach dem Textcharakter verschieden.
Ansprechende Texte
Ein großer Teil der Gebrauchstexte wendet sich in der Intention, oft auch in der Sprachform unmittelbar an bestimmte Personen. Die große Gruppe dieser ansprechenden Texte läßt sich in auffordernde und hervorhebende Textsorten unterteilen. In der ersten Gruppe geht es darum, den Angesprochenen zu einer Handlungsweise zu bewegen. Hier dominieren verschiedene Sprachgesten: die Frage, die Bitte, die Aufforderung, der Befehl.
Als „hervorhebende“ Texte seien besonders die Formen des Lobes oder der Kritik verstanden, soweit sie unmittelbar an Personen gerichtet und auf ein Werk oder eine Leistung bezogen sind. Neben Präsens und Futur kann hier auch das resultative Perfekt begegnen.
Erörternde Texte
In der Stillehre wie in der Stilpraxis spielen die erörternden Texte eine große Rolle. Es handelt sich dabei um die Textsorten der gedanklichen Auseinandersetzung, deren Aufgabe es ist, bestimmte Gedankengänge zu entwickeln, Streitfragen und Probleme zu diskutieren und andere durch Argumente zu überzeugen. Solche Texte haben einen besonderen Leserbezug, ohne dass sie ihn wie andere Formen stilistisch hervorheben. Die Darlegung der Gedanken erfolgt vielmehr in möglichst objektiver, feststellender und folgernder Form unter Einbeziehung von rhetorischen Fragen sowie Erfahrungsbeispielen. Als Satzformen erweisen sich alle Arten von Satzgefügen als besonders geeignet, um die oft komplexen und vielschichtigen theoretischen Zusammenhänge angemessen auszudrücken. Der Wortschatz entspricht dem gedanklichen Charakter der Texte.
Schildernde Texte
Die literarisch bekannteste Textgruppe bilden die schildernden Texte. Wir verstehen darunter die Texte, in denen es um die gefühlsgeprägte Darstellung bestimmter Handlungen oder Gegebenheiten (z.B. Landschaften, Situationen, Gegenstände) geht. Schilderungen sind sowohl bei persönlichen Erlebnisdarstellungen wie bei literarischen (fiktiven) Erzählformen üblich. Im Sprachstil bestehen dabei keine bemerkenswerten Unterschiede, im Darstellungsstil folgen literarische Erzähltexte oft bestimmten Gattungsnormen, Aufbauprinzipien und künstlerischen Gestaltungsformen. Alle Schilderungen bevorzugen kürzere Sätze, einen möglichst konkreten Wortschatz, ausdruckskräftige Verben, Belebungen durch wörtliche Reden und mitunter auch szenisches oder historisches Präsens (Erlebniserzählung, Tagebuch). Eine Sonderform der Schilderungen stellt die Sportreportage dar, insofern hier (vor allem in der Fussballreportage) besondere metaphorische Redewendungen und Fachwörter üblich sind.
