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Vorlesung 6. Prosa-Textsorten und ihre stilistischen Besonderheiten

Die üblichen Prosaformen, soweit in ihnen bestimmte Typen sichtbar werden, lassen sich nach der Art und Absicht der sprachlichen Informationsdarbietung in mehrere Gruppen gliedern: in brieflich-mitteilende, berichtende, beschreibende, bindende, ansprechende und hervorhebende, erörternde und schildernde Texte. Die Gruppierung brieflicher Formen erfolgt nach der charakteristischen Übermittlungsart bestimmter Nachrichten, zugleich aber auch aufgrund bestimmter Stilkomponenten. Alle anderen Gruppierungen sind durch die Mitteilungsweise oder -absicht geprägt.

  1. Brieflich-mitteilende Formen

Der Brief ist die wichtigste schriftliche Gebrauchsform. Heute sind vier wichtige Textkonstituenten des Briefes unentbehrlich geworden: 1. Datum (oft mit Ortsangabe), 2. Anrede, 3. Brieftext, 4. Briefschluss mit Unterschrift. In Verwaltungs- und Geschäftsbriefen stehen vor der Anrede die Anschrift, der Betreff (Briefthema) und evtl. Hinweise auf vorangehende Briefe o.ä. und das jeweilige Aktenzeichen.

Informationell und stilistisch wichtig ist der Brieftext. Seit der Goethezeit gilt es als Prinzip, im Brief möglichst so natürlich wie im Gespräch zu bleiben; doch sollte man das in Gesprächen vorkommende Hin- und Herspringen der Gedanken und Themen vermeiden und eine bestimmte, zumeist sachlogische Reihenfolge einhalten, in offiziellen Briefen stärker als in Privatbriefen. Der Briefschluss wird in privaten Briefen oft durch einen Satz vorbereitet und klingt dann in einer Wunsch- oder Grussformel aus.

In behördlichen und geschäftlichen Briefen kommen oft noch Besonderheiten des Funktionalstils hinzu, während in privaten Briefen je nach den Intentionen des Briefschreibers und Briefpartners verschiedene Stilzüge (Sentimentalität o.ä.) sichtbar werden. Abkürzungen und Floskeln sollten in beiden Briefarten vermieden werden.

Es gibt für bestimmte Aufgaben im Verwaltungs- und Geschäftsleben Sonderformen des Briefes, die nicht der üblichen Frage-Antwort-Korrespondenz entsprechen. Hier seien nur einige Eigenheiten dieser Sonderformen genannt:

Werbebrief: Er hat mehrere Funktionen zu erfüllen und kennt dementsprechend verschiedene stilistische Ausführungen. Es gibt Werbebriefe, die nur die Geschäftsbeziehungen im Allgemeinen verbessern, und solche, die zum Kauf einer Ware anregen sollen. Während Werbebriefe an Wiederverkäufer sachlicher sein müssen und sowohl die Vorzüge und Qualität der Ware als auch die Vorzüge für den Wiederverkäufer hervorheben sollen, kommen bei Warenwerbungen bei Kunden, noch mehr bei Nichtkunden, verschiedene Möglichkeiten in Betracht (z.B. die Hervorhebung der Brauchbarkeit, Neuartigkeit, Unvergleichlichkeit o.ä.). Stilistisch finden hier die Stilmittel der höflichen Ansprache und der einfachen Steigerung und Bildlichkeit (z.B. Vergleiche) Verwendung.

Als Textsorten der Werbung mit deutlichem Textanteil finden Verwendung: die Anzeige (in Zeitschriften, auf Plakaten), der Prospekt (die Broschüre) und der Flugzettel

oder, in politisch definiertem Umfeld, das Flugblatt. In deren Textteilen kommt die so genannte Werbesprache zum Einsatz, die auch schon Gegenstand sprachwissenschaftlicher Untersuchung geworden ist. Ein Werbetext besteht aus dem Produktnamen und der Produktbezeichnung, aus der Headline, aus einem darstellenden Teil (dem Fließtext) und aus dem Slogan (oder dem Claim). In Anzeigen mit wenig Text kommt oft nur der Produktname oder der Slogan oder Claim vor. Slogans können bereits die Headline bilden.

Die Objektivität der darstellenden und beschreibenden Textteile ist allerdings nur eine scheinbare: Die informativ klingenden Sätze eines Werbetextes sind ganz darauf

gerichtet, das Produkt bzw. den Produktnamen möglichst vorteilhaft erscheinen zu lassen und die eigentliche Botschaft vorzubereiten. In den längeren Werbetexten eines Prospekts oder einer Broschüre wird dazu auch eine gezielte Argumentationsstruktur zugrunde gelegt. Die Kernaussage der Werbebotschaft besteht letztlich im Appell an den Empfänger, sich für das beworbene Produkt zu entscheiden. Meist findet sich dieser Appell im Slogan.

Angebot: Hier erfordert der Brieftext genaue Angaben für den Kunden, der sich für eine bestimmte Ware interessiert, nämlich: Art und Beschaffenheit der Ware (zuweilen mit kurzer Beschreibung), Menge, Preis je Einheit, Zahlungsbedingungen, Verpackungs- und Portokosten, Erfüllungsort und Gerichtsstand. In Versandhauskatalogen sind diese Einzelheiten ebenfalls angegeben.

Reklamation und Beschwerde: Diese Briefform ist erforderlich, wenn ein Kunde mit einer Lieferung oder Auftragsausführung nicht zufrieden ist. Hier ist es wichtig, nach der Kennzeichnung des Sachverhalts die einzelnen Beschwerdepunkte ausführlich zu erläutern und evtl. Ersatzforderungen zu begründen und zu präzisieren. Beschwerden über offensichtliches Fehlverhalten von Beamten o.ä. sind an den jeweiligen Dienstvorgesetzten zu richten.

Mahnung: Briefe, die dazu auffordern, ein ausstehendes Leistungsversprechen einzulösen (meistens: eine Schuldzahlung), verlangen je nach der Dringlichkeit der Mahnung unterschiedliche stilistische Formen.

Bewerbungsschreiben: Sie beginnen häufig mit einem Hinweis auf ein Stellenangebot. Der Bewerber sollte dann erläutern, dass er sich für die ausgeschriebene Stelle für geeignet hält. Dabei wird er auf seine bisherige (ähnliche oder gleiche) Tätigkeit hinweisen oder sein Interesse an einer neuen Tätigkeit begründen, auch die Motive für einen Stellenwechsel angeben. Wie bei allen persönlichen Äusserungen ist auch hier das Stilprinzip der Glaubwürdigkeit von grosser Bedeutung. Nicht nur die beizufügenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, evtl. eigene Arbeiten) werden bei der Einstellungsbeurteilung berücksichtigt, sondern auch der Stil des Bewerbungsschreibens. Prahlerei ist hier ebenso fehl am Platze wie ängstliche Bescheidenheit; eine sachliche Selbstcharakterisierung aus einem ausgeglichenen Selbstbewusstsein ist angebracht.

Antrag (Gesuch): Vom Brief unterscheidet sich der Antrag, gleich welcher Art, vor allem dadurch, dass es hier nicht auf das Ansprechen eines Gegenübers (z.B. eines Kunden, Partners, Personalchefs o.ä.) ankommt, sondern auf die begründete Darstellung eigener Forderungen, z.B. beim Urlaubsgesuch, bei Versetzungen, Entlassungen. Die meisten Anträge werden, auch bei einem Rechtsanspruch, als Bitte formuliert, insbesondere gilt dies für Gesuche, deren Ablehnung nicht ausgeschlossen ist.

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