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ПОСОБИЕ по лексикологии.doc
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5.3.1.2. Gemeintes und Mitgemeintes

Tabelle 5.3.1.2.

® Bedeutetes (1) versus (2) Gemeintes /(3)Verstandenes:

(1) (2) : (3)

® die wörtliche Bedeutung einer Äusserung:

® gehen in aller Regel über das Bedeutete hinaus:

® ist allen unter Rückgriff auf das Sprachwissen

® es handelt sich um ® das Ergebniss kognitiver Operation ® w. sprachl. Wissen (W.) + W. über Aussersprachliches + W.

zu rekonstruieren;

über Kommunikationssituation aktiviert;

! ® (2) und (3) liegen extrem weit auseinander = die Kommunikationsstörung;

® (1) und (2) liegen sehr weit auseinander/ Diskrepanz ® ist wesentlich weniger wichtig und relativ häufig

® die Bedingungen für Umgehen mit Diskrepanzen

® hinreichende Hintergrundkenntnisse über:

® den Gesprächspartner;

® seine Kommunikationsgewohnheiten: den Menschen verstehen, warum, / was er sagt:

® Textbeispiele (in: Pardon. Satirezeitschrift, S.5, S.7):

(S.5): Toleranz: Fällt das Kopftuchverbot am Nacktbadestrand?

(S.7): - „Mit dieser Kampagne gewinnen wir die Protestwähler zurück!“

- „Es reicht noch nicht! Schnauze nicht voll!“ – die Karikatur zum Text „Montagsdemos vor dem Ende“:

Die Montagsdemonstrationen bekommen immer weniger Zulauf. Die Demonstranten hören auf, weil sie bemerkt haben: Wir sind doch nicht das ganze Volk. Im Gegensatz zu früher sind sie enttäuscht, weil es damals nach zehn Wochen Begrüßungsgeld gab. Eine zentrale Forderung wurde erfüllt; das Ladenschlussgesetz wird gelockert. Der Westen wollte nicht mitmachen, genau wie damals bei der Wiedervereinigung. Jetzt ärgern sich besonders die ehemaligen DDR – Funktionäre, denn sie sahen: „Wir hätten damals einfach nur abwarten müssen!“

® die Unmöglichkeit, Gemeintes ganz explizit zu machen

® die Ursache:

® die Ursache:

® jede metakommunikative Äußerung ist auch selbst wieder eine Äußerung ® hat eine bestimmte (wörtliche) Bedeutung:

mit der:

® der Sprecher etwas bestimmtes meint;

® der Hörer in bestimmter Weise versteht;

® Verstehen - eine Frage des kommunikativen Vertrauens der Partner zueinander;

® das Zwischenfazit:

® Gemeintes und Verstandenes können nicht vollständig aus der wörtlichen Bedeutung abgelesen werden;

- weil:

® das Mitgemeinte:

® das Mitverstandene:

® was wird gemeint, ohne explizit gesagt zu werden:

® was wird verstanden, ohne wörtlich gesagt worden zu sein;

® dazu gehört meist die illokutionäre Rolle der Äusserung;

® die unangenehme Situation für Linguisten:

® eine explizite und eindeutige Beschreibung des Zusammenhangs zwischen der Bedeutung v. Wörtern, Sätzen, Texten und ihrem kommunikativen Sinn® das ist eine psychische Größe, die individuell zugeschrieben ist – ist gar nicht möglich;

® zwei Haltungen gegenüber diesem Dilemm:

® das Beschränken der Linguistik des Sprachgebrauchs auf die Beschreibung derjenigen Phänomene und Zusammenhänge, über die Konsens hergestellt werden kann:

(1) (2)

® die Voraussetzung ® eine engere Verbindung der Sprach- mit anderen Text- und Interpretationswissenschaften erlaubt sich auch Sprachgebräuche, die nicht

zwingend sind;

® ausschließlich konventionell gültige Regeln oder beobachtbare Reguläritäten;

als Aufgabe der Spr.-wissenschaft

® ausgeschlossen wird damit individuell Gemeintes / Verstandenes zu erfassen;

® der Grund:

- ist nicht objektivbar;

- ist nur in einem interpretativen Zugriff möglich;

d ie Relationen zwischen (1) und (2):

die Relationen zwischen (1) und (2):

® den Gegensatz (1) vrs. (2) ® sich bewusst machen, aber nicht überbetonen;

® (1) ist relevant für (2) ® schützt sich auf eine detaillierte Analyse sprachlicher Merkmal;

also:

® das Mitgemeinte / nicht explizit Gesagte ® geht über regelmässen Sprachgebrauch hinaus:

® die Skala des Impliziten:

das Extrem bilden

® die Darstellung mitbedeutenen, logisch implizierten Aussagen:

® Mitgemeintes bzw. Mitinterpretiertes ® gehen auf ganz individuelle

Voraussetzungen zurück;

müssen:

® können nicht einmal Übereinstimmung der an des Interaktionen direkt

® v.jedem kompetenten Sprachteilhaber (auch Linguisten) rekonstruiert werden;

Beteiligten herstellen;

® Präsuppositionen (PP) als der entgegensetze Extremfall des logisch Implizierten:

® PP = eine Aussage, auf deren Gültigkeit sich der Sprecher festlegt, ohne sie explizit geäußert zu haben:

® am eklatantesten / offenbar, offenkundig. ® Existenz – PP: z.B.: Wer sagt: „Kannst du mir das Salz reichen?“ ® präsupponiert / meint ® (1): „Gib es mir bitte “; (2): „Das ist Salz; Es gibt in deiner Reichweite Salz.“

® das Fazit: es gibt keine Äußerung, in der nicht irgendein implizites / u. regelhaft rekonstruierbares / Mitgemeintes stecken würde;

® die Implizitheit – kein Behindern für das Erkennen der logischen PP:

® die Voraussetzung für die Verständigung.