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Arbeitsrecht Lagutina.docx
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Vorträge und seminarprojekte zu seminar 4:

  1. Entwicklung des Diskriminierungsschutzes

  2. Die einzelnen Diskriminierungsmerkmale

  3. Formen der Diskriminierung

  4. Folgen einer Diskriminierung

  5. Arbeitsgerichtliche Besonderheiten

LITERATUR ZU SEMINAR 4:

  1. Bauer J., Krieger S. Das neue Antidiskriminierungsgesetz// Anwaltsblatt, 2006. – S. 800-805.

  2. Schimmer D.. Das AGG bringt neues Haftungspotential für den Rechtsanwalt // Anwaltsblatt, 2006. – S.846-848.

  3. Dütz W., Thüsing G. Arbeitsrecht. – Beck Juristischer Verlag, 2012. – 544 S.

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WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 4:

  1. Arbeitsrecht Rechtsanwalt Hensche Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht. http://www.hensche.de/index.html

  2. Arbeitsrecht über den Internetratgeber Recht. http://www.internetratgeber-recht.de/

  3. Arbeitszeitgesetz vom Bundesjustizministerium und Juris. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

  4. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Neue Pflichten für Arbeigeber// www.korts.de

  5. Lexikon Arbeitsrecht.

SEMINAR 5. BESONDERHEITEN DES ARBEITSGERICHTLICHEN URTEILSVERFAHRENS

Vorträge und seminarprojekte zu seminar 5:

  1. Rechtswegzuständigkeit

  2. Statthafte Verfahrensart

  3. Parteien und deren Vertretung

  4. Urteil mit Nebenentscheidungen

  5. Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

LITERATUR ZU SEMINAR 5:

  1. Dütz W., Thüsing G. Arbeitsrecht. – Beck Juristischer Verlag, 2012. – 544 S.

  2. Hromadka W., Maschmann F. Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht (Springer-Lehrbuch) (German Edition). – Springer, 2012. – 568 S.

  3. Holbeck T., Schwindl E. Arbeitsrecht. – Vahlen, 2012. – 177 S.

  4. Marschollek G. Arbeitsrecht. – Alpmann und Schmidt, 2012. – 302 S.

WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 5:

  1. Arbeitsrecht Rechtsanwalt Hensche Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht. http://www.hensche.de/index.html

  2. Arbeitsrecht über den Internetratgeber Recht. http://www.internetratgeber-recht.de/

  3. Arbeitszeitgesetz vom Bundesjustizministerium und Juris. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

  4. Lexikon Arbeitsrecht.

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ANHANG

ANHANG A

GLOSSAR

Arbeitgeber

ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.

Arbeitnehmer

im umgangssprachlichen Sinn ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet. Arbeitnehmer ist also im rechtlichen Sinn des Begriffs, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) für einen anderen unselbständige Dienste zu erbringen verpflichtet ist.

Arbeitsgericht

Arbeitsgerichte sind unter anderem zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine eventuelle Unwirksamkeit einer Kündigung muss mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Frist hier: drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Arbeitsvertrag

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich formfrei. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nieder zu legen und diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

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