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Arbeitsrecht Lagutina.docx
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  1. Typische Fehler im Kündigungsschutzprozess

Arbeitsrecht ist alles andere als eine trockene, statische Rechtsmaterie. Die Auseinandersetzung zwischen den Arbeitsvertragsparteien ist in besonderem Maße von rechtlichen und taktischen Erwägungen bestimmt, die zumeist auf einen komplexen Lebenssachverhalt aufbauen. Während der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer und seine Angehörigen die Existenzgrundlage bildet, stellen Personalkosten und damit verbunden das Arbeitsrecht für den Arbeitgeber erstrangige Standort – und Wettbewerbsfaktoren dar, die über Erfolg oder Misserfolg im Wirtschaftsleben entscheiden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die besondere Bedeutung des Kündigungsschutzprozesses. Diese findet auch in der Statistik des Bundesarbeitsgerichts ihren Niederschlag.

Damit bildet der Kündigungsschutzprozess einen herausragenden Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit im Arbeitsrecht. Gerade im Bereich des Kündigungsschutzes verlangt das rechtsuchende Publikum nach fachkundiger Expertise und erwartet eine fehlerfreie, reibungslose Bearbeitung des Mandats. Angesichts der vielfältigen, aus unterschiedlichen Richtungen erwachsenden Fehlerquellen handelt es sich hierbei um keine leichte Aufgabe. Der nachfolgende Beitrag will im Rahmen eines kursorischen Streifzuges die Sinne für vermeidbare Fehler schärfen, die in der täglichen anwaltlichen Praxis oftmals über Sieg oder Niederlage entscheiden.

  1. Fehler bei Klageerhebung:

1. Richtiger Klagegegner;

2. Unklarheiten über den Arbeitgeber;

3. Fehler bei der Einreichung der Klage;

4. Klagefrist und Unwirksamkeitsgründe;

5. Schleppnetzantrag;

6. Ausschlussfristen;

7. Taktische Fehlerquellen.

FRAGEN ZU VORLESUNG 4

  1. Wovor schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz?

  2. Welche Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?

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  1. Welchen Kündigungsschutz hat der Betriebsrat?

  2. Welchen Kündigungsschutz hat der Betriebsrat gegenüber einer ordentlichen Kündigung?

  3. Wann wird ein Betrieb oder eine Betriebsabteilung stillgelegt?

  4. Braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats für die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung?

  5. Welchen Kündigungsschutz hat der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung?

  6. Was hat der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsrats zu beachten?

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Vorlesung 5. Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis

  1. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 2 Abs. 1 AGG in Verbindung mit den Vorschriften der Abschnitte 2 – 5 des AGG. Erfasst sind im Arbeitsrecht:

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