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Arbeitsrecht Lagutina.docx
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Vorträge und seminarprojekte zu seminar 4:

  1. Wesentliche Punkte des Arbeitsverhaltnisses (Art. 2 NachwRL)

  2. Informationsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Art. 3 NachwRL)

  3. Rechtswirkungen des schriftlichen Nachweises

LITERATUR ZU SEMINAR 4:

  1. Rebehn S. Schutz vor Spionage am Arbeitsplatz// Anwaltsblatt, 2010. – S. 470-472.

  2. Reinhard B. Wie viel Schutz für Arbeitnehmer? Oder: Wem nützt die Freiheit? //Anwaltsblatt, 2010. – S. 571-575.

  3. EU-Arbeitsrecht: mit den wichtigsten Verträgen, Verordnungen und Richtlinien der EU zu Freizügigkeit, Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz, Betriebsverfassung, Verfahrensrecht Harald Schliemann (Einleitung). – Deutscher Taschenbuch Verlag, 2011. – 608 S.

  4. Thüsing G. Europäisches Arbeitsrecht. – Beck Juristischer Verlag, 2011. – 405 S.

  5. Willemsen H. J. Europäisches Grundrecht auf «Rundum»-Schutz von Arbeitsverhältnissen? // Anwaltsblatt, 2010. – S. 610.

WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 4:

  1. Arbeitsrecht über den Internetratgeber Recht. http://www.internetratgeber-recht.de/

  2. EU-Recht. http://europa.eu/eu-law/index_de.htm

  3. Lexikon Arbeitsrecht.

  4. Kurzer Ausblick auf das neue Arbeitsgesetzbuch der Ukraine. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und steuerrecht«did=74512.html

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SEMINAR 5. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT DER EU

Vorträge und seminarprojekte zu seminar 5:

  1. Kompetenzen der Union im Tarifvertrags – und Arbeitskampfrecht Informationsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Art. 3 NachwRL)

  2. Kompetenzen der Europäische Betriebsräte

  3. Die mitbestimmungsrechtliche Grundstruktur der EU vor dem Hintergrund divergierenden einzelstaatlichen Mitbestimmungsrechts

  4. Ziele der Arbeitnehmerbeteiligung in der EU

  5. Das Instrument der Verhandlungslosung

LITERATUR ZU SEMINAR 5:

  1. EU-Arbeitsrecht: mit den wichtigsten Verträgen, Verordnungen und Richtlinien der EU zu Freizügigkeit, Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz, Betriebsverfassung, Verfahrensrecht Harald Schliemann (Einleitung). – Deutscher Taschenbuch Verlag, 2011. – 608 S.

  2. Thüsing G. Europäisches Arbeitsrecht. – Beck Juristischer Verlag, 2011. – 405 S. Willemsen H. J. Europäisches Grundrecht auf «Rundum»-Schutz von Arbeitsverhältnissen? // Anwaltsblatt, 2010. – S. 610.

  3. Schweibert U., Caspary-Hunke A. Deutsches Arbeitsrecht unter europäischem Einfluss // Anwaltsblatt, 2008. – S. 23-26.

WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 5:

  1. Arbeitsrecht Rechtsanwalt Hensche Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht. http://www.hensche.de/index.html

  2. Arbeitsrecht über den Internetratgeber Recht. http://www.internetratgeber-recht.de/

  3. EU-Recht. http://europa.eu/eu-law/index_de.htm

  4. Lexikon Arbeitsrecht.

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Teil II. Deutsches arbeitsrecht

Vorlesungen

Vorlesung 1. Einleitung

  1. Begriff des Arbeitsrechts

Der durch das Arbeitsrecht erfasste Teil der Lebenswirklichkeit gehört mehr denn je zu den zentralen Spielfeldern der Gesellschaft.

Zum Arbeitsrecht gehören alle Normen, welche sich auf die Beschäftigungsverhältnisse der im Arbeitsleben abhängig Tätigen (Arbeitnehmer) beziehen (Sonderrecht der abhängig Beschaftigten).

Arbeitsrechtliche Vorschriften beeinflussen heute zwar auch die Wirtschaftsordnung (z. B. Mitbestimmungsgesetze über Arbeitnehmervertreter in Unternehmensorganen, Tarifvertrags – und Arbeitskampfrecht); nach Entstehung und vorrangigem Regelungsziel bezweckt das Arbeitsrecht jedoch in erster Linie den Schutz der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Dieses Arbeitsverhaltnis entsteht durch Arbeitsvertrag (§611 BGB) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitsrecht ist zunächst besonderes Schuldrecht, vgl. z. B. 2 §§ 612 a, 613 a, 617ff., 622 BGB; es besteht daher grundsätzlich Vertragsfreiheit, §311 Abs. 1 BGB, §105 S. 1 GewO. Die Vertragsfreiheit erweist sich aber insoweit als wertlos, wie sich nicht zwei annähernd gleich starke Partner gegenüberstehen; denn dann scheidet ein echtes individuelles Aushandeln mit der Folge einer Richtigkeitsgewähr fur die Arbeitsbedingungen aus. Daraus ergibt sich augenfälig ein Schutzbedürfnis wegen der Arbeitsbedingungen, vgl. nur § 1 Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG). Auch die Eigenart des Produktionsfaktors Arbeit verlangt unabweisbaren Schutz, z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG); denn sie stellt anders als beim Produktionsfaktor Kapital die nicht erneuerbare Grundlage der Existenz eines Arbeitnehmers dar. Ferner begründet der Arbeitnehmer seine soziale Abhängigkeit, indem er sich durch Arbeitsvertragder Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt. Er verliert damit die Möglichkeit, seine Arbeitskraft unternehmerisch einzusetzen. Daraus folgt vor allem sein Interesse an der Sicherung seines Arbeitsplatzes als Erwerbsquelle insbesondere durch Kündigungsschutz, vgl. dazu das KSchG.45

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