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Kapitel 3. GERICHTSBARKEIT IN DEUTSCHLAND

  1. Aufteilung der Rechtsgebiete: öffentliches und Privatrecht

  2. Organe der Rechtsprechung. Zweige der Gerichtsbarkeit

  3. Richterliche Unabhängigkeit

I. Aufteilung der Rechtsgebiete: öffentliches Recht und Privatrecht

Einstieg

Was wissen Sie über die Rechtsgebiete Deutschlands? Machen Sie sich mit der Grafik bekannt. Welche zwei große Rechtsgebiete lassen sich aussondern und nach welchem Prinzip? Welches Recht kann man den beiden Rechtsgebieten zuordnen?

1.Lesen Sie den Text. Achten Sie auf die Unterschiede zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht.

Aufteilung der Rechtsgebiete: öffentliches Recht und Privatrecht

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist überwiegend geschriebenes Recht. Es erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Lebens. Das geschriebene Recht umfasst alle Rechtsnormen.

Die Rechtsvorschriften lassen sich nach dem Rechtsgegenstand dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuordnen. Die Einteilung der Rechtsnormen in öffentliches Recht und Privatrecht entspricht kontinentaleuropäischer Tradition.

Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander: es legt fest, welche Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Im Privatrecht gilt das Gesetz der Gleichordnung.

Das öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen zum Staat und zu anderen öffentlichen Einrichtungen sowie die Rechtsverhältnisse zwischen öffentlichen Einrichtungen. Öffentliches Recht ist zwingendes Recht, es gilt also der Grundsatz der Überordnung bzw. Unterordnung.

In Deutschland bauen Gerichtsorganisation und –zuständigkeit auf dieser Unterscheidung auf. Aber die Abgrenzung beider Rechtsgebiete ist bis heute nicht völlig gelungen. Sie wird auch dadurch erschwert, dass der Staat sich traditionell des Privatrechts bedient und sogar in privatrechtlichen Organisationsformen tätig werden darf.

Privatrechtliche Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) und Arbeitsgerichten, öffentlich-rechtliche Angelegenheiten vorwiegend von den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten sowie von Finanz- und Sozialgerichten entschieden.

Rechtsquellen des öffentlichen Rechts sind Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen, Gewohnheitsrecht, Richterrecht sowie staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verträge.

Hauptgebiete des öffentlichen Rechts sind neben dem Völkerrecht und Europarecht sowie dem traditionell dazu gezählten Kirchenrecht das Staats- und Verwaltungsrecht, ferner das Strafrecht, Gerichtsverfassungs- und Prozessrecht.

Einige Rechtsgebiete umfassen zugleich öffentliches und Privatrecht (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Jugendrecht u.a).

Zum materiellen Privatrecht gehören das bürgerliche Recht (allgemeines Privatrecht mit den Hauptgebieten Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht) sowie die Sonderprivatrechte (zum Beispiel Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht).

Unter formellem Privatrecht fasst man die Normen zusammen, die der Durchsetzung der Ansprüche aus dem materiellen Privatrecht dienen.

Die Rechtsordnung in Deutschland beruht auf dem Grundgesetz.

Das Privatrecht hat seine wichtigste Grudlage im Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1896.

1.2. Beantworten Sie die Fragen. Bedienen Sie sich der Informationen aus dem Text sowie aus der oben stehenden Grafik.

  1. In welche Rechtsgebiete sind die deutschen Rechtsvorschriften nach dem Rechtsgegenstand aufgeteilt?

  2. Welcher Tradition entspricht eine solche Aufteilung?

  3. Was regelt das Privatrecht?

  4. Welche Rechtsverhältnisse regelt das öffentliche Recht?

  5. Welches Recht gehört zum öffentlichen und welches zum privaten, zählen Sie auf!

  6. Nennen Sie die Rechtsquellen des öffentlichen Rechts!

1.3. Ordnen Sie richtig zu.

1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist überwiegend ...

a) die Rechtsverhältnisse der Menschen untereinander.

2. Die Rechtsvorschriften lassen sich nach dem Rechtsgegenstand ...

b) und zu anderen öffentlichen Einrichtungen sowie die Rechtsverhältnisse zwischen öffentlichen Einrichtungen.

3. Das Privatrecht regelt ...

c) im Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1896.

4. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen zum Staat ...

d) geschriebenes Recht.

5. Rechtsquellen des öffentlichen Rechts sind...

e) das bürgerliche Recht sowie die Sonderprivatrechte.

6. Zum materiellen Privatrecht gehören...

f) auf dem Grundgesetz.

7. Die Rechtsordnung in Deutschland beruht ...

g) Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen, Gewohnheitsrecht, Richterrecht sowie staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verträge.

8. Das Privatrecht hat seine wichtigste Grudlage ...

h) dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuordnen.

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1.4. Ordnen Sie richtig zu. Kreuzen Sie das richtige Feld an! Beachten Sie, dass einige Rechtsgebiete öffentliches und Privatrecht zugleich umfassen.

Rechtsgebiet

Privatrecht

Öffentliches Recht

Arbeitsrecht

Baurecht

Beamtenrecht

Delikts- und Schadensrecht

Erbrecht

Familienrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Hochschulrecht

Kirchenrecht

Kommunalrecht

Polizeirecht

Prozessrecht

Sachenrecht

Schuldrecht

Schulrecht

Sozialrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Umweltrecht

+

Urheber- und Erfinderrecht

Verbraucherschutzrecht

Verkehrsrecht

Verfassungsrecht

Verwaltungsrecht

Völkerrecht

Wertpapierrecht

Wirtschaftrecht

Internationales Privatrecht

1.5. Übersetzen Sie ins Deutsche. Vergleichen Sie deutsche Rechtsgebiete mit denen in der Ukraine.

Сфера права, конституційне право, поліцейське та адміністративне право, адміністративне право, торгівельне право, деліктне право та зобов’язальне право з відшкодування шкоди, сімейне право, спадкове право, господарське право, трудове право, авторське та винахідницьке право, споживче право, правове регулювання обігу цінних паперів, корпоративне право, зобов’язальне право, речове право, цивільне право, державне і конституційне право, муніципальне право, житлове і будівельне право, право вищої школи, шкільне право, кримінальне право, право державної служби, екологічне право, транспортне право, процесуальне право, податкове право, міжнародне право, канонічне право, право соціального захисту, публічне право, приватне право, міжнародне приватне право.

1.5.1. Welche Rechtsgebiete, die es in Deutschland gibt, fehlen in der Ukraine? Zählen Sie diese Rechtsgebiete auf!

1.6. Bestimmen Sie, welches Recht in Bezug auf die dargestellte Situation angewendet werden kann und warum.

Nutzen Sie in Ihren Aussagen folgende Redemittel:

Es handelt sich um………., weil ……….

Bei diesem Fall spielt …. eine Rolle, weil …….

Hier geht es um…., denn……..

Hier kann mann … -recht anwenden, weil……….

Es geht in diesem Fall um das –recht, weil ….

  1. Christa Müller heiratet aufgrund einer Täuschung den Zwillingsbruder ihres Bräutigams.

  2. Der Ausländer Kim heiratet die deutsche Angehörige, um auf diese Weise die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Er zahlt ihr dafür 10 000 Euro. Eine eheliche Beziehung wird aber nicht in Betracht gezogen, sie leben weiterhin in getrennten Wohnungen.

  3. Herr Frank ist mit Frau Lutz verheiratet und hat ein Kind. Frau Lutz möchte, dass Herr Frank und das Kind je die Hälfte ihres Vermögens erhalten.

  4. Frau Sonntag hat zwei Kinder. Ihr Testament lautet: „Klarissa erbt mein Haus, Luisa erbt meine Schulden“.

  5. Nach zehn Jahren Ehe haben sich die Eheleute Schmidt auseinander gelebt. Sie leben seit über einem Jahr in getrennten Wohnungen und möchten beide ihre neuen Lebenspartner so bald wie möglich heiraten.

  6. Der kokainsüchtige, fest angestellte Musicalstar Otto fällt im Kokainrausch bei einem Konzert von der Bühne und verletzt sich so schwer, dass er für ein Jahr ausfällt. Seine Chefin will ihm keine Lohnfortzahlung gewähren.

  7. Frau Xantippe, die ihren Ehemann umbringen will, sich aber nicht traut, beauftragt einen Killer, die Tat auszuführen.

  8. Der fast blinden Rentnerin Emilie wird nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Fahrererlaubnis für immer entzogen.

  9. Der mittellose Max hat beim Sozialamt Übernahme der Kosten für einen Wintermantel beantragt. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er möchte, dass ihm das Gericht im Eilverfahren einen Wintermantel verschafft, da es schon recht kalt ist.

  10. Arbeitnehmerin Alice ist entlassen worden. Sie möchte sich dagegen wehren.

11. Die Ehegatten Meier leben in einem österreichischen Dorf nahe der deutschen Grenze und haben gerade ein Baby bekommen; Frau Meier ist Deutsche, Herr Meier ist Österreicher. Frau Meier arbeitet in Deutschland bei der Telekom, Herr Meier betreut zu Hause das Baby. Sein Antrag auf Gewährung des (deutschen) Erziehungsgeldes wurde zurückgewiesen, weil er weder in Deutschland noch in Österreich erwerbstätig ist.

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