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Text 3. Die soziale Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft ist eine besondere Ausprägungsform des Solidarkapitalismus. Sie steht zwischen der freien Marktwirtschaft einerseits und der Zentralverwaltungswirtschaft andererseits. Das Grundziel dieser Wirtschafts- und Gesellschaftsform kann man umreißen: „Soviel Freiheit wie möglich, soviel staatlichen Zwang wie nötig”. Die Aufgabe der sozialen Marktwirtschaft ist, auf der Grundlage der Marktwirtschaft das Prinzip der Freiheit, des sozialen Ausgleichs und der sozialen Gerechtigkeit zu verbinden.

Ludwig Erhard, Ökonom, Wirtschaftspolitiker, der erste Wirtschaftsminister der BRD, ist zum Symbol für die Idee des gesellschaftlichen Integrationsmodells der sozialen Marktwirtschaft geworden. Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist eine in der Wirklichkeit existierende Wirtschaftsform.

Die soziale Marktwirtschaft hat vier wichtige Grundprinzipien: Wettbewerbsfreiheit, konjunkturpolitisches Prinzip, Marktkonformitätsprinzip, Sozialprinzip.

1.Wettbewerbsfreiheit:

Wettbewerbsfreiheit bedeutet, dass jeder das Recht hat etwas zu vermarkten, andere Konkurrenz zu machen und auf die Nachfrage der Verbraucher zu reagieren. Jeder darf so viel anbieten wie er will und auch wann er will. Außerdem darf man selbst entscheiden, was man produziert. Diese Freiheit ermöglicht, dass der Preis durch das Angebot- und Nachfrageprinzip auf den Markt gebildet wird. Die Konkurrenz, die durch die Wettbewerbsfreiheit bewilligt wird, sorgt für diesen Preisausgleich. Ein alleiniger Anbieter muss sich der Konkurrenz anpassen.

2. Konjunkturpolitisches Prinzip:

Dies bedeutet, dass der Staat möglichst Schwankungen in der Wirtschaftsentwicklung vermeiden soll und „Gewährleistung eines ausreichenden Wachstums der Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Wohlstandes“. Um diese Aufgabe zu erfüllen, muss der Staat z.B. (Wirtschafts-) Verträge mit anderen Ländern schließen, bei denen wir z.B. exportieren oder/und importieren können.

Der deutsche Staat greift z. B. in die Wirtschaft ein, um eine mögliche kommende Wirtschaftskrise zu verhindern, d.h. der Staat sollte nur Maßnahmen ergreifen

3. Marktkonformitätsprinzip:

Der Staat soll nur die Wirtschaftsregeln aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren, soll sich aber nicht in das Marktgeschehen einmischen.

Außerdem soll durch Konkurrenz auf dem Markt entschieden werden, welche Anbieter bleiben und welche vom Markt ausscheiden. Zur Einhaltung der Regeln gehören z.B. Kauffreiheit, Vertragsfreiheit, freie Preisbildung usw. Durch die Sicherung des Exports, und der Betreibung einer guten Konjunktur- und Wirtschaftspolitik sollte das Ziel der Vollbeschäftigung bestrebt werden.

4. Sozialprinzip:

Das vierte wichtige Prinzip der soziale Marktwirtschaft ist das Sozialprinzip, d.h. der Staat soll durch seine Sozialpolitik die Marktwirtschaft so gestalten, dass die Bürger eine soziale Sicherung haben, z.B.:

Krankenversicherung: wenn jemand krank wird, dann muss er die medizinischen Versorgungskosten nicht tragen.

Arbeitslosenversicherung: im Falle, dass einer arbeitslos wird, steht demjenigen ein monatlicher „Gehalt“ (=Arbeitslosengeld) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.

Pflegeversicherung: im Falle einer Pflegebedürftigkeit steht jedem einzelnen eine Pflege zu.

Rentenversicherung: während des Arbeitslebens ist man verpflichtet, wie bei allen anderen Sozialversicherungen auch, einen monatlichen Beitrag in die Rentenkasse von seinem Gehalt zu leisten. Dieser wird beim Erreichen eines bestimmten Alters (momentan 65/67 Jahre) als Rente monatlich zurückgezahlt.

Unfallversicherung: wenn jemand durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird, wird für Lebensunterhalt seine Unfallversicherung aufkommen müssen, bei der auch jeder Arbeiter einen monatlichen Geldbeitrag zu leisten hat.

Also, der Staat soll allerdings Sozialhilfen nur an den wirklich Bedürftigen leisten. Soziale Marktwirtschaft gewährleistet auch die Bildungsfreiheit, Berufsfreiheit.