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Text 3. Gesellschaftsunternehmen

Die Unternehmen unterscheiden sich durch die Anzahl der beteiligten Personen, die Mitarbeit der beteiligten Personen, die Finanzierung, die Gewinnverteilung, die Haftung, die Rechtsform.

Die Unternehmen können als Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen geführt werden. Steht die persönliche Mitarbeit und Haftung im Vordergrund, spricht man von Personengesellschaften. Haften die Gesellschafter dagegen nur mit ihrer Kapitaleinlage und wirken sie bei der Geschäftsführung nur durch gewählte Vertreter, z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit, so nennt man diese Gesellschaft Kapitalgesellschaft. Ferner unterscheidet man Gesellschaften des privaten und des öffentlichen Rechtes.

Die Einzelfirmen werden ins Handelsregister eingetragen und haben einen eigenen Namen. Zu den Einzelfirmen gehören auch die Umsatzhandwerker: z.B. Bäcker, Metzger und andere. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Privatvermögen.

Zu den Personengesellschaften gehören die stille Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die GmbH) und die Aktiengesellschaft (die AG).

Also die stille Gesellschaft besteht nur aus zwei Personen und wird in den Handelsregister nicht eingetragen. Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit seinen Einlagen an der Handelstätigkeit einer anderen Person für einen Teil des erwirtschafteten Gewinns.

Die offene Handelsgesellschaft stellt die Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen für die Gründung einer Gesellschaft unter einem gemeinsamen Namen dar. Sie sollen in das Handelsregister eingetragen und tragen eine unbegrenzte Haftung auch mit dem Privatvermögen. Dazu gehören die Familienunternehmen.

Die GmbH ist eine sehr verbreitete Art des privaten Business in der BRD. Sie stellt eine juristische Person dar. Für die Gründung der GmbH soll ein notarieller Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Das Stammkapital beträgt 50 000 Euro. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters soll mindestens 500 Euro betragen. Die Sacheinlagen sind auch möglich. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihres Anteils am Kapital. Die Hauptorgane der GmbH sind die Gesellschaftsversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.

Die Aktiengesellschaft (die AG) ist eine Rechtsform für die Großunternehmen. In der BRD nimmt die Zahl der AG ständig zu, weil der Wettbewerb immer wächst, und die Unternehmen brauchen feste und stabile Kapitalquellen. Solche Kapitalquellen können nur die Aktiengesellschaft geben. Die Eigentümer der AG sind auch die Aktionäre, die ihre Haftung in Höhe ihres Anteils am Grundkapital tragen. Laut dem Aktiengesetz beträgt eine Aktie 50 Euro. Die Höhe des Grundkapitals beträgt 100 000 Euro.

Die AG ist eine juristische Person und wird mindestens von 5 Aktionären gegründet. Die Aktionäre schließen eine Satzung. Laut dieser Satzung bekommt die AG den Namen, den Standort und den Gegenstand der Tätigkeit, den Nennwert und die Art der Gewinnverteilung.

Der Kurswert wird nach dem Angebot und Nachfrage auf der Aktienbörse gebildet. Die Hauptorgane der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.