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2.4. Das Unterstützungsmanagement (Case Management)

Das Unterstützungsmanagement, auch Case Management genannt, ist das bekannteste ökologische Konzept. Die Methode des Unterstützungsmanagements kommt aus den USA und wurde Ende der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Deutschland bekannt gemacht. Gegenstand dieses umweltorientierten Konzeptes ist die Mensch-Umwelt-Beziehung.

Im Unterstützungsmanagement geht es einmal um die Erschließung und Koordination aller möglichen Hilfsquellen, die einer Hilfe suchenden Person in einem Gemeinwesen zur Verfügung stehen und die Gewährleistung möglichst kostengünstiger und effektiver Unterstützung.

Unterstützungsmanagement (Case Management) versteht sich als planmäßige und organisierte Erschließung und Koordination von Hilfsquellen zur Unterstützung einzelner Menschen und Gruppen mit Problemen. Dabei geht es nicht darum, dass der Case Manager für den Klienten die Unterstützung bewerkstelligt1, sondern der Klient wird aktiv an seiner Problemlösung beteiligt. Ziel ist es, das Selbsthilfepotenzial des Klienten zu fördern.

Aufgabe des Case Managements ist die Planung und Ablauforganisation der Unterstützung, um dem Klienten und gegebenenfalls seinen Angehörigen in ihrer Lage zu helfen.

Ziele des Case Managements sind

- eine optimale Versorgung des Klienten mit Unterstützungsleistungen sozialer Dienste durch Erschließung und Koordination der Hilfsquellen,

- sorgfältige Planung und Ablauforganisation der Erschließung und Koordination der Hilfsquellen,

- eine aktive Beteiligung des Klienten an der Lösung der Situation und

- eine kostengünstige, effektive Durchführung von Hilfsangeboten.

Die Vorgehensweise des Unterstützungsmanagaments. Man unterscheidet bei der Vorgehensweise des Unterstützungsmanagements fünf Phasen:

- Assessment2 (Falleinschätzung). In diesem ersten Schritt geht es um die Einschätzung der Lage und um die Bedarfsklärung. Beim Erstkontakt mit der Case Management-Stelle werden die Erwartungen der Beteiligten geklärt, welche Personen bzw. Familien Unterstützung brauchen und ob das Unterstützungsmanagement diese leisten kann. Eine sorgfältige Einschätzung der Lebenslage ermöglicht es, einerseits die objektiven Gegebenheiten wie die Lebensgeschichte des Klienten, körperliche Bedingungen1 (Alter, Gesundheit u.a.) oder soziale Bedingungen (vorhandenes Netzwerk, Verwandte, Bekannte, Nachbarn), andererseits seine subjektive Orientierung (Zukunftserwartungen, Wert- und Normvorstellungen, Gefühle etc.) zu berücksichtigen.

- Planning (Hilfeplanung). Aus der Einschätzung der Problemlage leitet der Klient zusammen mit dem Case Manager entsprechende Ziele der Veränderung ab2. Mittel und Wege sind zu suchen, die bei aktiver Beteiligung des Klienten zur Verbesserung seiner Lebenslage bzw. Situation beitragen. Die Unterstützung des Betroffenen besteht darin, bisher unerschlossene eigene und Ressourcen aus der Umwelt besser zu nutzen. In der Kompetenz des Case Managers liegt es, Geldmittel zu erschließen und die im Gemeinwesen vorhandenen informellen Hilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn usw.) mit formellen Hilfen (verschiedene Einrichtungen, soziale Dienste) planmäßig, personenbezogen zu vernetzen und zu koordinieren. Das Ergebnis ist ein Unterstützungsplan, der erstellt wird in Absprache mit dem Klienten und in Abstimmung mit formellen Diensten, Behörden und informellen Unterstützern.

- Intervention (Durchführung der Hilfe). Intervention bedeutet im Unterstützungsmanagement kontrollierte Durchführung. Vor Beginn der Managementaufgabe wird eine verpflichtende, eventuell sogar schriftliche Vereinbarung getroffen3. Es erfolgt eine Festlegung nach Art, Umfang und Dauer der Unterstützung. Bei der Durchführung der Hilfe hat der Case Manager eine begleitende, anwaltliche4, daneben aber auch eine steuernde und kontrollierende Funktion. Nötigenfalls erfolgt eine Anpassung der Hilfestrategie an neue Erfordernisse bis schließlich die Ziele erreicht sind.

- Monitoring (Begleitung und Überprüfung der Hilfen). Monitoring bedeutet im Unterstützungsmanagement soviel wie Kontrolle, Überwachung. Die vereinbarte Versorgung sowie der Veränderungsprozess des Klienten wird vom Case Manager beobachtet und überwacht mit dem Ziel der Sicherstellung der Dienst und der Bewältigungsleistung einer Person.

  • Evaluation (Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse). Hier wird überprüft, ob und inwieweit das gesetzte Soll1 auch tatsächlich erreicht wurde. Case Manager und Klient vergleichen und bewerten den Ist-Zustand der Problemlage mit dem Soll-Zustand der anzustrebenden Lebenslage. In der Praxis erfolgt diese Einschätzung mithilfe objektiver und subjektiver Verfahren2 (zum Beispiel Fragebogen, Interview) oder Selbsteinschätzung des Betroffenen.