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IX. Führen Sie Argumente pro und contra.

X. Lernen Sie die Lexik zum Text “Das Völkerrecht. Die Menschheit als Völkerrechtssubjekt” !

das Völkerrecht

международное право

das Recht (-e)

право

die Pflicht (-en);

Rechte und Pflichten

обязанность;

права и обязанности

lediglich

лишь, только

der Verbot (-e); verbieten (o,o) h

запрет; запрещать

die Folter; foltern

пытка

zugunsten

в пользу

in Betracht kommen

учитываться

im Bereich

в области

folglich

следовательно

unterschreiben

подписывать

der Verein

объединение

die Vertretung

представительство

handeln

действовать

grundsätzlich

принципиально

rechtswidrig

противоправно

klimaschädlich

вредный для климата

der Müll

мусор

internationale Gewässer

международные воды

neuerdings

в последнее время

(den) Rechtsschutz genießen

пользоваться защитой своих прав, быть под защитой

Text “Das Völkerrecht. Die Menschheit als Völkerrechtssubjekt” Nach: http://de.Wikipedia.Org/wiki/V%c3%b6lkerrecht

Das Völkerrecht begründet Rechte und Pflichten für Völkerrechtssubjekte.

Lediglich im humanitären Völkerrecht (z. B. Verbot der Diskriminierung, der Folter usw.) kommt eine Direktwirkung völkerrechtlicher Regeln zugunsten von Organisationen oder Privatpersonen in Betracht.

Völkerrechtssubjekte sind nur Staaten oder von den Staaten geschaffene völkerrechtliche Körperschaften, z. B. die EG (die Europäische Gemeinschaft), die WTO (die Welthandelsorganisation - World Trade Organization) usw.

Die Menschheit als solche, also die Gesamtheit aller auf der Erde lebenden Menschen, hat in klassischer völkerrechtlicher Sicht keine Völkerrechtssubjektivität und folglich weder Rechte noch Pflichten. Es gibt zwar die Vereinten Nationen (UNO), aber diese sind im Rechtssinne nur ein Verein von Staaten, nicht aber eine Vertretung der Menschheit als solcher.

Die Menschheit als solche existiert für das Völkerrecht gar nicht. Das führt, etwa im Bereich des Umweltrechts, zu Schwierigkeiten. Beispiel: Staaten, welche die Klimakonvention nicht unterschreiben, handeln grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn sie klimaschädliche Gase verströmen. Staaten, welche die UN-Seerechtskonvention nicht unterschreiben, können ihren Müll beliebig in internationale Gewässer versenken – denn das Klima und auch die Hohe See gehören niemandem.

Neuerdings wird die Auffassung vertreten, dass die Menschheit Völkerrechtssubjekt sei, also als solche völkerrechtliche Rechte und gegebenenfalls auch Pflichten habe. Das Klima, die Hohe See usw. gehören nicht niemandem, sondern der Menschheit als solcher.

Zu diesen Gemeinschaftsgütern der Menschheit gehören auch übernationale Kulturgüter wie beispielsweise die Pyramiden, Anspruch auf historische Wahrheit und Informationsansprüche.

Die Menschheit hat als solche auch einen Anspruch gegen jeden Staat, wenn dieser seine Rechtsordnung so einrichtet, dass jeder einzelne Mensch – gleich welcher Herkunft - Rechtsschutz genießt.

Wenn ein Staat wegen Revolution, Krieg oder diktatorischer Regierung das völkerrechtlich bestimmte Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleisten kann oder will, so darf ein anderer Staat nach dem Grundsatz der größten Nähe an seiner Stelle tätig werden.