3Grundzüge des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer sozialer Rechtsstaat. Zu den zentralen Organen gehören nach dem Grundgesetz die
Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesversammlung und das Bundesverfassungsgericht.
Die Bundesregierung steht an der Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Sie leitet die gesamte Innen- und Außenpolitik. Das Regierungsoberhaupt ist der Bundeskanzler.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung (das Parlament) der Bundesrepublik. Der Bundestag wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt.
Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments. Er ist die Vertretung der Länder. Jede Länderregierung entsendet drei bis sechs Mitglieder in den Bundesrat. Ihre Zahl hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes ab.
Die Landeswahlen finden alle 4 Jahre statt, aber nicht zur gleichen Zeit wie die Bundestagswahlen.
Der Zeitpunkt ist von Land zu Land verschieden.
4. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er repräsentiert die Bundesrepublik im Ausland.
Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz festgelegt.
Er hat eine überparteiliche Funktion.
Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft.
5. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bunde stages und der gleichen Zahl von Landtagsabgeordrieten. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.
6. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik. Es gliedert sich in 2 Senate mit je 8 Richtern. Die Amtszeit dauert 12 Jahre. Sie weiden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Das Bundesverfassungsgericlit'wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.
Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes von dem Bundesverfassungsgericht anklagen.
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut.
4Die Rechtsprechung
1 Die Rechtsprechung in der Ukraine erfolgt auf der Grundlage der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht. Das ist gesetzlich verankert.
Das Recht dient sowohl dem wirksamen Schutz der Staats — und Gesellschaftsordnung, als auch dem Schutz der Interessen jedes Bürgers des Landes, Die Aufgabe der Rechtspflegeorgane ist es; jeden Einzelfall gerecht zu entscheiden, die Ursachen von Verbrechen aufzudecken und zu beseitigen. Die Rechtsprechung in der Ukraine üben die Gerichte aus.
Es gibt Bezirks- und Kreisgerichte, Gebietsgerichte, das Oberste Gericht der Ukraine sowie Militärgerichte. Das Oberste Gericht der Ukraine ist die höchste Gerichtsinstanz der Ukraine.,Es hat das Recht, die
Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte des Landes auszuüben. -
Das wichtigste Prinzip der Rechtsprechung ist die Individualisierung der Verantwortlichkeit und der Strafe nach dem Grad der Schuld eines Rechtsverletzers.
Die Verhandlung in Zivil-und Strafsachen leitet als Vorsitzender der Richter. Seine Stellung in der Ukraine behandelt das Gesetz «Über die Stellung der Richter» vom 10. Januar 1990.
Über die meisten Zivilsachen entscheidet nur ein Richter. Über einige Zivilsachen (z.B. Wohnrechte der Bürger, Arbeitsstreitigkeiten) und über alle Strafsachen verhandeln die Richter kollegial. Durch ihre Tätigkeit tragen die Richter zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Beseitigung der Rechtsverletzungen bei.
