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образование в австрии и швейцарии.doc
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Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]

In § 8 des Schulorganisationsgesetzes sind die Begriffsbestimmungen von der Vorschule bis zur Oberstufe/Berufsschule und für Schulen für Berufstätige festgelegt. Grundsätzlich werden zu beurteilende Unterrichtsgegenstände und nicht beurteilte Unterrichtsveranstaltungen unterschieden.

  • Pflichtgegenstände sind Unterrichtsgegenstände, die für jeden in die jeweilige Schulform aufgenommenen Schüler verpflichtend sind, sofern er nicht befreit ist. (Beispielsweise Maturanten in den Standardgegenständen Deutsch, Mathematik, etc. einer berufsbildenden Fachschule.)

  • Alternative Pflichtgegenstände, auch Wahlpflichtfächer genannt, sind Unterrichtsgegenstände, die aus einem Fächerkanon des betreffenden Schultyps auswählt werden und wie ein Pflichtfach gewertet werden. Sie sind üblicherweise in allgemeinbildenden Schulen zu finden.

  • Verbindliche Übungen sind Unterrichtsveranstaltungen, die für jeden in die jeweilige Schulform aufgenommenen Schüler verpflichtend sind, aber nicht beurteilt werden. Dazu zählt beispielsweise der gesamte Unterricht in der Vorschule. Sonst sind sie eher selten anzutreffen, manche sind jedoch gesetzlich vorgesehen, wie die Verkehrserziehung und eine lebende Fremdsprache in der Volksschule, sowie die Berufsorientierung in den letzten beiden Klassen der Hauptschule bzw. der achtklassigen Volksschule.

  • Förderunterricht ist eine Unterrichtsveranstaltung für Schüler, die einen zusätzlichen Bedarf haben um ein bestimmtes Niveau zu erreichen. Er ist vorgesehen für Schüler, welche die Anforderungen ungenügend erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten nach einem Schulwechsel haben; als Vorbereitung für den Umstieg in eine höhere Leistungsgruppe; oder als Vorbereitung für den Umstieg von einer Sonderschule in eine andere Schule.

  • Freigegenstände sind Unterrichtsgegenstände zu denen man sich am Beginn des Unterrichtsjahres anmeldet. Sie werden beurteilt, was jedoch keinen Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe hat.

  • Unverbindliche Übungen sind Unterrichtsveranstaltungen, zu denen man sich ebenfalls zu Beginn des Unterrichtsjahres anmeldet. Im Zeugnis wird keine Beurteilung abgegeben, sondern nur die Teilnahme vermerkt. Sonst entsprechen sie weitgehend den Freigegenständen. Manche unverbindliche Übungen sind anzubieten, wie etwa Informatik in der Hauptschule sowie Bewegung und Sport in der Berufsschule.

Das sonstige Angebot für Freigegenstände und unverbindliche Übungen variiert sehr von Schule zu Schule. Oft üblich sind Fremdsprachen, spezifische Sportarten inklusive Schach, Chor, Instrumentalunterricht oder Orchester, Informatik, Kurzschrift, Maschinschreiben, Werken, Theater, Ernährung und Haushalt sowie sonstige spezielle Interessen- und Begabtenförderungen wie etwa chemische Übungen oder Multimedia.

Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]

Vorschulische Erziehung bzw. der Kindergarten dient vor allem der Vorbereitung auf die Schule. Er soll vor allem die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung stellen. Das soll der besseren Eingliederung der Kinder dienen und ermöglichen, dass (sprachliche) Probleme der Kinder früher erkannt werden. Der Kindergarten kann in einem Alter von drei bis sechs Jahren besucht werden, wobei seit Herbst 2010 das letzte Jahr vor der Einschulung verpflichtend ist. Zur Auswahl steht eine Teil- oder Vollzeitbetreuung.[12]

Kinder, die bereits schulpflichtig aber noch nicht schulreif sind, werden in die Vorschule aufgenommen. Die Schulreife wird durch eine "Schulreifefeststellung" durch den Direktor der Volksschule überprüft.