
- •Schulungsverantwortung [Bearbeiten]
- •Schulstufen [Bearbeiten]
- •Vorschulstufe [Bearbeiten]
- •Primarstufe [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe I [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe II [Bearbeiten]
- •Berufsbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Allgemeinbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Maturitätsschulen (Gymnasien) [Bearbeiten]
- •Fachmittelschulen (fms) [Bearbeiten]
- •Schulverwaltung [Bearbeiten]
- •Unterrichtsministerium [Bearbeiten]
- •Schulformen des Bundes: bg/brg/bag, hbla, htbl, zla, tgla, lfla [Bearbeiten]
- •Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]
- •Privatschule [Bearbeiten]
- •Statutsschule [Bearbeiten]
- •Schulaufsicht [Bearbeiten]
- •Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]
- •Unterrichtspflicht [Bearbeiten]
- •Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]
- •Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]
- •Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]
- •Grundbildung [Bearbeiten]
- •Volksschule [Bearbeiten]
- •Sonderschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Unterstufe [Bearbeiten]
- •Hauptschule [Bearbeiten]
- •Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Oberstufe [Bearbeiten]
- •Htl, htbla – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen [Bearbeiten]
- •Hla, hbla, hgbla, htl – andere Gewerbeberufe [Bearbeiten]
- •Hlwb, fswb, hum – Dienstleistungs- und Sozialberufe [Bearbeiten]
- •Bakip und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung [Bearbeiten]
- •Hlfs, lfs – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe [Bearbeiten]
- •Ps/pts – Polytechnische Schule [Bearbeiten]
- •Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und/oder Oberstufe) [Bearbeiten]
- •Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium [Bearbeiten]
- •Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Musisches Gymnasium und Sportgymnasium [Bearbeiten]
- •Berufsbegleitende Sekundarbildung [Bearbeiten] Lehranstalten und Schulformen für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), Aufbaulehrgang [Bearbeiten]
- •Kolleg [Bearbeiten]
- •Postsekundäre Bildung [Bearbeiten]
- •Tertiäre Bildung [Bearbeiten]
- •Studiengebühren und Stipendien [Bearbeiten]
- •Studienrichtungen und Zugangsbeschränkungen [Bearbeiten]
- •Lehranstalten des Tertiärsektors [Bearbeiten]
- •Universität [Bearbeiten]
- •Fachhochschule [Bearbeiten]
- •Pädagogische Hochschule [Bearbeiten]
Unterrichtspflicht [Bearbeiten]
In Österreich ist im Schulpflichtgesetz eine Unterrichtspflicht für alle Kinder festgelegt, die sich dauernd in Österreich aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September und dauert neun Schuljahre.
Sie kann wie folgt erfüllt werden:
Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule
Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (unter bestimmten Voraussetzungen)
Teilnahme an häuslichem Unterricht (unter bestimmten Voraussetzungen)
Besuch einer im Ausland gelegenen Schule (unter bestimmten Voraussetzungen)
Sie wurde bereits im Jahr 1774 von Maria Theresia für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.
Siehe auch: Allgemeinbildende Pflichtschule
Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]
Der Aufbau des österreichischen Schulsystems ist im § 3. Schulorganisationsgesetz: Gliederung der österreichischen Schulen geregelt: (1) Das österreichische Schulwesen stellt in seinem Aufbau eine Einheit dar. Seine Gliederung wird durch die Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele bestimmt. Der Erwerb höherer Bildung und der Übertritt von einer Schulart in eine andere ist allen hiefür geeigneten Schülern zu ermöglichen. Schüler und Eltern sind über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor dem Abschluß einer Schulart über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten.
Die verschiedenen Schultypen in Österreich, systematische Gliederung, nachISCED koloriert
(2) Die Schulen gliedern sich
1. nach ihrem Bildungsinhalt in:
a) allgemeinbildende Schulen,
b) berufsbildende Schulen.
2. nach ihrer Bildungshöhe in:
a) Primarschulen,
b) Sekundarschulen,
c) Akademien.
(3) Primarschulen sind
1. die Volksschule bis einschließlich der 4. Schulstufe,
2.die entsprechenden Stufen der Sonderschule.
(4) Sekundarschulen sind
1. die Oberstufe der Volksschule,
2. die Hauptschule,
3. die Polytechnische Schule,
4. die entsprechenden Stufen der Sonderschule,
5. die Berufsschulen,
6. die mittleren Schulen,
7. die höheren Schulen.
(6) Pflichtschulen sind
1. die allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen),
2. die berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen).
Ab einem Alter von drei Jahren besucht ein Teil der Kinder den Kindergarten, wobei mindestens 1 Jahr gesetzlich verpflichtend ist. Mit dem sechsten Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 31. August als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht derGrundschule in Deutschland) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird. Die Volksschule dauert vier Jahre.
Nach der Volksschule wird vier Jahre lang eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) Unterstufe oder die Hauptschule besucht. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.
Nach dem Abschluss der achten Schulstufe besteht die Auswahl zwischen vier großen Schulrichtungen: AHS-Oberstufe, Berufsbildende Höhere Schule (BHS), Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) und Polytechnische Schule mit anschließender Berufsschule. Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an den BHS die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests ausgewählt.
BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt. Die Säule der Berufsbildung wird im Bereichen BMHS (Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) und durch Ergänzungen zum Lehrberuf zusammengefasst.
Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Tertiäre Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classification of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.
Siehe auch: Liste der Schulformen in Österreich – eine Übersicht