
- •Schulungsverantwortung [Bearbeiten]
- •Schulstufen [Bearbeiten]
- •Vorschulstufe [Bearbeiten]
- •Primarstufe [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe I [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe II [Bearbeiten]
- •Berufsbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Allgemeinbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Maturitätsschulen (Gymnasien) [Bearbeiten]
- •Fachmittelschulen (fms) [Bearbeiten]
- •Schulverwaltung [Bearbeiten]
- •Unterrichtsministerium [Bearbeiten]
- •Schulformen des Bundes: bg/brg/bag, hbla, htbl, zla, tgla, lfla [Bearbeiten]
- •Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]
- •Privatschule [Bearbeiten]
- •Statutsschule [Bearbeiten]
- •Schulaufsicht [Bearbeiten]
- •Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]
- •Unterrichtspflicht [Bearbeiten]
- •Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]
- •Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]
- •Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]
- •Grundbildung [Bearbeiten]
- •Volksschule [Bearbeiten]
- •Sonderschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Unterstufe [Bearbeiten]
- •Hauptschule [Bearbeiten]
- •Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Oberstufe [Bearbeiten]
- •Htl, htbla – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen [Bearbeiten]
- •Hla, hbla, hgbla, htl – andere Gewerbeberufe [Bearbeiten]
- •Hlwb, fswb, hum – Dienstleistungs- und Sozialberufe [Bearbeiten]
- •Bakip und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung [Bearbeiten]
- •Hlfs, lfs – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe [Bearbeiten]
- •Ps/pts – Polytechnische Schule [Bearbeiten]
- •Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und/oder Oberstufe) [Bearbeiten]
- •Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium [Bearbeiten]
- •Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Musisches Gymnasium und Sportgymnasium [Bearbeiten]
- •Berufsbegleitende Sekundarbildung [Bearbeiten] Lehranstalten und Schulformen für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), Aufbaulehrgang [Bearbeiten]
- •Kolleg [Bearbeiten]
- •Postsekundäre Bildung [Bearbeiten]
- •Tertiäre Bildung [Bearbeiten]
- •Studiengebühren und Stipendien [Bearbeiten]
- •Studienrichtungen und Zugangsbeschränkungen [Bearbeiten]
- •Lehranstalten des Tertiärsektors [Bearbeiten]
- •Universität [Bearbeiten]
- •Fachhochschule [Bearbeiten]
- •Pädagogische Hochschule [Bearbeiten]
Statutsschule [Bearbeiten]
Eine allgemeinbildende Schule mit Organisationsstatut ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nach § 14 Abs. 2 lit. b PrivSchG, die keinem Typus einer öffentlich-rechtlichen Schule entspricht.
Zu den Statutschulen gehören Realschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen, Pestalozzischulen und Bildungswerkstätten nach Wild. Wichtigster Verband ist EFFE - Österreich, die Sektion der internationalen Organisation European Forum for Freedom in Education (Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen),[11] welche aber nicht alle Schulen der Reformpädagogik vertritt.
Schulaufsicht [Bearbeiten]
Die Schulaufsicht ist mit Ausnahme des Religionsunterrichtes Sache des Bundes und wird mit Ausnahme der Kindergärten von den im Landesschulrat ansässigen Inspektoren durchgeführt.
Dafür gibt es folgende Inspektoren:
Landesschulinspektoren
Bezirksinspektoren
Fachinspektoren
Die Hauptaufgabe eines Landesschulinspektors ist es, für das Gleichgewicht der Interessen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu sorgen. Somit ist er auch Anlaufstelle für Beschwerden (auch Berufungen von Noten), die den Schulbetrieb betreffen. Unterstützt wird er von pädagogischen Mitarbeitern und der juristischen Abteilung des Landesschulrates bzw. des Unterrichtsministeriums. Er ist auch für die Einstellung von Lehrkräften auf Bundes- und Landesebene zuständig. Je nach Bundesland sind die Schultypen verschieden auf die Inspektoren aufgeteilt. Das hat hauptsächlich mit der Größe des Bundeslandes und somit auch mit der Anzahl der Schulen zu tun.
Die Bezirksschulinspektoren unterstehen dem Landesschulinspektor, der für die Pflichtschulen zuständig ist. Je nach Inspektionsbezirk kann es einen oder mehrere Inspektoren geben.
Die Fachinspektoren sind für einen gewissen Fachbereich zuständig und sind in den Landesschulräten oder im Stadtschulrat angesiedelt. Pro Fachbereich kann es einen oder mehrere Inspektoren geben, die sich das Bundesgebiet aufteilen.
Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]
In Österreich darf sich der Staat aufgrund des 1933 mit dem Vatikan geschlossenen Konkordates oder des in der Verfassung festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht in die Belange des Religionsunterrichtes einmischen. Das heißt, dass die Religionsgemeinschaften für Einstellung, Fortbildung und Beaufsichtigung der Lehrer, sowie für die Erstellung und Einhaltung der Lehrpläne selbst zuständig sind und dafür auch Unterstützungen vom Bund erhalten (Personalkosten).
Die Aus- und Fortbildung der Religionslehrer fand bis 2007 an den jeweiligen religionspädagogischen Akademien (RPA) und Instituten (RPI) statt, seit Oktober 2007 an den Pädagogischen Hochschulen. Für die Verwaltung sind die Schulämter der Religionsgemeinschaften zuständig.
Der Religionsunterricht an sich ist für Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, eine Pflicht-Lehrveranstaltung. Eltern haben allerdings in den ersten fünf Tagen jedes Schuljahres die Möglichkeit, ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Unterricht abzumelden, danach entscheiden die Schüler selbst zu Schuljahresbeginn, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.
Schüler, die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, können sich zu einem Religionsunterricht ihrer Wahl anmelden.
Siehe auch Religionsunterricht in Österreich