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образование в австрии и швейцарии.doc
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Schulverwaltung [Bearbeiten]

Siehe auch: Liste der Schulformen in Österreich

Unterrichtsministerium [Bearbeiten]

Das Unterrichtsministerium (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Schulerrichtung

  • Schulerhaltung, ausgenommen sind die Pflichtschulen (Volks- und Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule)

  • Schulauflassung

  • Aus- und Weiterbildung der Lehrer

  • Nostrifizierungen (Anerkennung von ausländischen Zeugnissen)

Dem Unterrichtsministerium sind die in den Bundesländern angesiedelten Landesschulräte (in Wien Stadtschulrat) unterstellt. Sie sind für die:

  • Schulaufsicht,

  • Schulbeihilfe des Bundes sowie

  • Verwaltung der Bundesschulen wie auch deren Lehrer

zuständig.

Schulformen des Bundes: bg/brg/bag, hbla, htbl, zla, tgla, lfla [Bearbeiten]

Alle „öffentlichen allgemeinbildenden höheren Schulen“ in Bundesträgerschaft sind als Allgemeinbildende höhere Bundesschule bezeichnet (§ 45 SchOG). Den Schulbezeichnungen wird dann im Allgemeinen ein «B» vorangestellt.

Bundesgymnasien (BG) sind die allgemeinbildenden höheren Schulen mit Unterstufe und Oberstufe, die, sofern sie nicht Privatschulen sind, sämtlich Bundesschulen sind. Dasselbe gilt für die Bundesrealgymnasien. Allgemeinbildende Schulen, die nur über eine Oberstufe verfügen (weiterführende Schulen), nennt man Bundesoberstufenrealgymnasien (BORG). Daneben gibt es noch ein Bundesaufbaugymnasium (BAG, dabei auch Bundesaufbaurealgymnasium BARG).

Die [Höheren] Bundeslehranstalten ([H]BLA, Höhere Lehranstalten des Bundes) und Zentrallehranstalten (ZLA) umfassen Schulen im Kompetenzbereich des Bundes, die dem Bereich der berufsbildenden höheren Schulen entsprechen. Der Bereich ZLA umfasst die Gruppe Technische und Gewerbliche Lehranstalten (TGLA) und die Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalten (LFLA), und früher auch die Höhere Internatsschule des Bundes. Die Unterscheidung der ZLA ist historisch, sie unterstehen direkt dem Unterrichtsministerium. Von den Internatsschulen gibt es heute keine mehr (Schulnamen aber noch erhalten). Zu den Bundeslehranstalten gehören neben den Höheren Technischen Bundeslehranstalten (HTBL) auch berufsbildende Schulen sonstiger Berufsgruppen.

Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]

In den Landesregierungen sind ebenfalls so genannten Schulabteilungen angesiedelt. Zudem befindet sich dort auch ein zuständiger Landesrat, der für die politischen Belange in der Schulbildung auf Landesebene zuständig ist. In den Schulabteilungen befindet sich die:

  • Kindergartenaufsicht,

  • die Stelle für Schulförderungen des Landes und

  • die Verwaltung der Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen) und deren Lehrer.

Auf Landesebene kann es durchaus sein, dass sich die Landesschulräte in der Landesregierung (bspw.: im Bundesland Salzburg) oder die Schulabteilung der Landesregierungen im Landesschulrat (Ober- und Niederösterreich, Wien und Steiermark) befinden. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Burgenland sind der Landesschulrat und die Schulabteilung räumlich getrennt.

Privatschule [Bearbeiten]

Privatschulen sind in Österreich nach dem Privatschulgesetz (PrivSchG) BGBl. Nr. 244 (1962) geregelt.

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden “

– § 2 PrivSchG, nach Art. 14 Abs. 6,7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Privatschulen gehören einem der folgenden Typen an:

  • Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht

  • Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht

  • zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung[8]

Privatschulen können von der öffentlichen Hand subventioniert werden – Privatschulen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im Allgemeinen immer (§ 17 PrivSchG Subventionierung konfessioneller Privatschulen–Anspruchsberechtigung), was nicht demKonkordat in Bezug auf Religionsunterricht widerspricht, andere Schultypen unter anderem aber unter der Voraussetzung, dass sie im Sprengel einem Bedarf der Bevölkerung entspricht, also nicht einer öffentlichen Schule den Einzug mindert (§ 21 PrivSchG Subventionierung von Privatschulen–Voraussetzungen).

Der Sektor der Privatschulen ist in Österreich groß, fast jeder zehnte Schüler besucht eine Schule nicht öffentlich-rechtlicher Schulträger (über 100.000 der 1,2 Mio. Schüler in Österreich 2006/07).[9] Verbreitet ist aber Schulgeld für diese Schulen, sie gelten daher als Bildungsweg der höheren Schichten.[10] Weitaus größter Träger von Privatschulen ist die römisch-katholische Kirche (72.600 Schüler 2006/07, 23 aller Privatschüler).[9] Insgesamt liegt aber Österreich deutlich unter dem EU- und auch OECD-Durchschnitt im Privatschulsektor (der in den romanischen wie auch angelsächsischen Ländern traditionell stark ist – EU25 2001/02: 20 %).[9]