
- •Schulungsverantwortung [Bearbeiten]
- •Schulstufen [Bearbeiten]
- •Vorschulstufe [Bearbeiten]
- •Primarstufe [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe I [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe II [Bearbeiten]
- •Berufsbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Allgemeinbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Maturitätsschulen (Gymnasien) [Bearbeiten]
- •Fachmittelschulen (fms) [Bearbeiten]
- •Schulverwaltung [Bearbeiten]
- •Unterrichtsministerium [Bearbeiten]
- •Schulformen des Bundes: bg/brg/bag, hbla, htbl, zla, tgla, lfla [Bearbeiten]
- •Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]
- •Privatschule [Bearbeiten]
- •Statutsschule [Bearbeiten]
- •Schulaufsicht [Bearbeiten]
- •Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]
- •Unterrichtspflicht [Bearbeiten]
- •Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]
- •Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]
- •Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]
- •Grundbildung [Bearbeiten]
- •Volksschule [Bearbeiten]
- •Sonderschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Unterstufe [Bearbeiten]
- •Hauptschule [Bearbeiten]
- •Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Oberstufe [Bearbeiten]
- •Htl, htbla – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen [Bearbeiten]
- •Hla, hbla, hgbla, htl – andere Gewerbeberufe [Bearbeiten]
- •Hlwb, fswb, hum – Dienstleistungs- und Sozialberufe [Bearbeiten]
- •Bakip und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung [Bearbeiten]
- •Hlfs, lfs – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe [Bearbeiten]
- •Ps/pts – Polytechnische Schule [Bearbeiten]
- •Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und/oder Oberstufe) [Bearbeiten]
- •Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium [Bearbeiten]
- •Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Musisches Gymnasium und Sportgymnasium [Bearbeiten]
- •Berufsbegleitende Sekundarbildung [Bearbeiten] Lehranstalten und Schulformen für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), Aufbaulehrgang [Bearbeiten]
- •Kolleg [Bearbeiten]
- •Postsekundäre Bildung [Bearbeiten]
- •Tertiäre Bildung [Bearbeiten]
- •Studiengebühren und Stipendien [Bearbeiten]
- •Studienrichtungen und Zugangsbeschränkungen [Bearbeiten]
- •Lehranstalten des Tertiärsektors [Bearbeiten]
- •Universität [Bearbeiten]
- •Fachhochschule [Bearbeiten]
- •Pädagogische Hochschule [Bearbeiten]
Sekundarstufe II [Bearbeiten]
Die Sekundarstufe II besteht aus berufsbildenden und allgemeinbildenden Ausbildungsgängen. Rund 90 % der Jugendlichen schliessen die Sekundarstufe II ab.
Berufsbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
Ziele
Berufsbildende Ausbildungsgänge gibt es als zweijährige Grundbildung (Berufsattest) und drei- oder vierjährige Grundbildung (Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis). Dabei werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem bestimmten Beruf erforderlich sind. Die Ausbildung umfasst berufliche Praxis ebenso wie berufskundliche und allgemein bildende Bildung. Daneben oder danach kann zur Vertiefung der Allgemeinbildung die Berufsmaturität erlangt werden.
Zweijährige Grundbildung
Die zweijährige Grundbildung hat die bisherige Anlehre ersetzt. Der Abschluss besteht in einem eidgenössischen Berufsattest.
Drei- oder vierjährige Grundbildung
Die drei- oder vierjährige Grundbildung wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen und bereitet zur Ausübung eines Berufs vor. Zur Auswahl stehen über 200 Lehrberufe.
Grundsätzlich kann ohne Prüfung eine Berufsbildung angetreten werden. In der Praxis ist es so, dass Lehrbetriebe die Lernenden aufgrund der Leistungen auf der Sekundarstufe I und im Anschluss an eine Bewerbung und ein Vorstellungsgespräch, oftmals auch aufgrund von Eignungsabklärungen oder Eintrittsprüfungen auswählen.
Die Berufsbildung wird im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen vermittelt. Im Lehrbetrieb werden während drei bis vier Tagen pro Woche die berufspraktischen Fähigkeiten unterrichtet und in der Berufsfachschule während ein bis zwei Tagen pro Woche die schulische Bildung. Es bestehen auch andere Organisationsformen der beruflichen Grundbildung wie schulische Vollzeitangebote (z.B. Lehrwerkstätten oder Informatikmittelschulen). Ergänzend dazu wird Unterricht in überbetrieblichen Kursen angeboten.
Berufsmaturität
Die Berufsmaturität ist eine Allgemeinbildung und ergänzt die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung. Sie kann entweder durch den Besuch einer entsprechenden Ausbildungsinstitution mit einer anschliessenden Abschlussprüfung parallel zur beruflichen Grundbildung oder nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung oder schulunabhängig anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen nach der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung erlangt werden.
Die Berufsmaturität gibt es in sechs Richtungen: technisch, kaufmännisch, gestalterisch, gewerblich, naturwissenschaftlich und neu in gesundheitlicher und sozialer Richtung. Es werden folgende sechs Grundlagenfächer unterrichtet: erste Landessprache, zweite Landessprache, dritte Sprache, Geschichte/Staatslehre, Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht, Mathematik. Zudem werden richtungsspezifische Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer angeboten.
Die Aufnahme der Schüler erfolgt über ein kantonal geregeltes Aufnahmeverfahren.
Statistik (Schuljahr 03/04)
210'000 Jugendliche absolvieren auf der Sekundarstufe II eine Berufsbildung (Frauenanteil 45 %). Häufig gewählte Lehrberufe sind: Kaufmann/Kauffrau, Verkäufer/Verkäuferin, Detailhandelsangestellte/Detailhandelsangestellter, Koch/Köchin, Elektromonteur/Elektromonteurin. Gegen 10'000 erlangen die Berufsmaturität. (Daten BFS 2003-2005)