
- •Schulungsverantwortung [Bearbeiten]
- •Schulstufen [Bearbeiten]
- •Vorschulstufe [Bearbeiten]
- •Primarstufe [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe I [Bearbeiten]
- •Sekundarstufe II [Bearbeiten]
- •Berufsbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Allgemeinbildende Ausbildungsgänge [Bearbeiten]
- •Maturitätsschulen (Gymnasien) [Bearbeiten]
- •Fachmittelschulen (fms) [Bearbeiten]
- •Schulverwaltung [Bearbeiten]
- •Unterrichtsministerium [Bearbeiten]
- •Schulformen des Bundes: bg/brg/bag, hbla, htbl, zla, tgla, lfla [Bearbeiten]
- •Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]
- •Privatschule [Bearbeiten]
- •Statutsschule [Bearbeiten]
- •Schulaufsicht [Bearbeiten]
- •Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]
- •Unterrichtspflicht [Bearbeiten]
- •Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]
- •Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]
- •Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]
- •Grundbildung [Bearbeiten]
- •Volksschule [Bearbeiten]
- •Sonderschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Unterstufe [Bearbeiten]
- •Hauptschule [Bearbeiten]
- •Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule [Bearbeiten]
- •Sekundarbildung Oberstufe [Bearbeiten]
- •Htl, htbla – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen [Bearbeiten]
- •Hla, hbla, hgbla, htl – andere Gewerbeberufe [Bearbeiten]
- •Hlwb, fswb, hum – Dienstleistungs- und Sozialberufe [Bearbeiten]
- •Bakip und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung [Bearbeiten]
- •Hlfs, lfs – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe [Bearbeiten]
- •Ps/pts – Polytechnische Schule [Bearbeiten]
- •Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und/oder Oberstufe) [Bearbeiten]
- •Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium [Bearbeiten]
- •Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Musisches Gymnasium und Sportgymnasium [Bearbeiten]
- •Berufsbegleitende Sekundarbildung [Bearbeiten] Lehranstalten und Schulformen für Berufstätige [Bearbeiten]
- •Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), Aufbaulehrgang [Bearbeiten]
- •Kolleg [Bearbeiten]
- •Postsekundäre Bildung [Bearbeiten]
- •Tertiäre Bildung [Bearbeiten]
- •Studiengebühren und Stipendien [Bearbeiten]
- •Studienrichtungen und Zugangsbeschränkungen [Bearbeiten]
- •Lehranstalten des Tertiärsektors [Bearbeiten]
- •Universität [Bearbeiten]
- •Fachhochschule [Bearbeiten]
- •Pädagogische Hochschule [Bearbeiten]
Pädagogische Hochschule [Bearbeiten]
An Pädagogischen Hochschulen können folgende Studienrichtungen absolviert werden:
Lehramt für Volksschulen (Volksschullehrer)
Lehramt für Hauptschulen (Hauptschullehrer)
Lehramt für Sonderschulen (Sonderschullehrer)
Lehramt für Polytechnische Schulen
Das Studium schließt mit dem Bachelor of Education (mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes der pädagogischen Hochschulen, 2007) ab und berechtigt zum Unterrichten je nach der gewählten Studienrichtung.
Zurzeit gibt es das Masterstudium Bildungsmanagement und Schulentwicklung an der pädagogischen Hochschule in Graz, Wien und Linz, welches mit dem anerkannten Titel Master of Arts (Magister Artium, Abkürzung: M. A.) abschließt, der zu einem anschließenden Doktoratsstudium in Erziehungswissenschaften an einer Universität berechtigt.
An Standorten mit Berufspädagogischen Instituten (Wien, Graz, Linz und Innsbruck) können zusätzlich folgende Studienrichtungen absolviert werden:[32]
Berufsschulpädagogik - Lehramt für Berufsschulen (Berufsschullehrer)
Technisch-gewerbliche Pädagogik - Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht an einer HTL, HLT oder Fachschule)
Informations- und Kommunikationspädagogik - Lehramt für den Fachbereich Information und Kommunikation an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Ernährungspädagogik - Lehramt für den Fachbereich Ernährung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Mode- und Designpädagogik - Lehramt für den Fachbereich Mode und Design an berufsbildenden mittleren
und höheren Schulen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Schuldienst als Berufsschullehrer und Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht sind eine einschlägige Fachausbildung (mindestens Abschluss der Meisterprüfung und Matura für Lehrer des praktischen Unterrichts sowie Matura für Lehrer des allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterrichts) und zwei Jahre Praxis. Eine Bewerbung erfolgt an den jeweiligen Landesschulrat. Nach dem Eintritt in den Schuldienst ist das Studium "Berufsschulpädagogik" zu absolvieren, das sich in zwei Studienabschnitte gliedert. Der 1. Studienabschnitt umfasst zwei Semester, die berufsbegleitend innerhalb eines Jahres bzw. zwei Jahren in Niederösterreich belegt werden. Der 2. Studienabschnitt umfasst vier Semester, wobei die ersten beiden Semester während eines ganzjährigen Besuches einer Pädagogischen Hochschule in Graz, Innsbruck, Linz oder Wien absolviert werden. Zum Besuch des sogenannten "Vollzeitjahres" erfolgt eine Freistellung vom Unterrichten an der jeweiligen Berufsschule. Die letzten beiden Semester werden wieder berufsbegleitend abgehalten. Die Ausbildung schließt mit dem Titel Bachelor of Education ab.